Band 12 |
Im Mai 2000 erschien im Verlag der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung (DJJV) der 12. Band der Veröffentlichungsreihe der DJJV. Der 12. Band hat den Titel Die Ergänzungsfunktion des Isharyô (Schmerzensgeldes) im japanischen Zivilrecht
Das japanische Deliktsrecht ist eines der Rechtsgebiete, die im hohen Maße Änderungen in der Rechtsanwendung seit ihrer Entstehung erfahren haben. Im Gegensatz zum japanischen Familien- und Erbrecht, welches aufgrund der Demokratisierung durch die Einführung der neuen japanischen Verfassung im Jahre 1947 Gegenstand weitgreifender Erneuerungen wurde, ist das Schuldrecht seit seiner Einführung in der Meijizeit unverändert geblieben. Der nun vorliegende Band beschäftigt sich daher auch mit der Frage, wie ein altes Recht Wegbereiter für Neuerungen im technischen Bereich werden kann. Nach diesbezüglichen Ausführungen über die Gesetzesgeschichte wird der Unterschied zwischen dem Ersatz des immateriellen Schadens in Japan und Deutschland aufgezeigt. Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgebieten, in denen das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch als Vorbild des japanischen Zivilgesetzes gelten kann, wird im Bereich des Deliktsrechts deutlich, daß auch französische Einflüsse eine Rolle spielen und ansonsten dieses Rechtsgebiet im hohen Maße von japanischen Eigenständigkeiten durchdrungen ist. Ein Hauptanliegen des 12. Bandes der Veröffentlichungen der DJJV ist es daher auch, zu untersuchen, wie es trotz abweichender Ideen in den landläufig als Mutterrechten des japanischen Privatrechts angesehenen Systemen zu dieser eigenständigen Entwicklung kam. Das System des Isharyô wird dabei in den möglichen Anwendungsgebieten (u.a. Haftung von Freiberuflern, Isharyô bei Unterhalt und Ehescheidung, Verletzung des Eigentums, Isharyô bei sexueller Belästigung) nicht nur aus historischer Sicht, sondern auch anhand der maßgeblichen Entscheidungen der japanischen Gerichte erläutert. Das
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