Band 13

 
 

Im Januar 2001 erschien im Verlag der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung (DJJV) der 13. Band der Veröffentlichungsreihe der DJJV.

Der 13. Band hat den Titel

„Subventionsrecht in Deutschland und Japan – ein Rechtsvergleich“

und wurde von Henrike Vieregge verfaßt. Der Band hat 229 Seiten.

Sowohl in Deutschland als auch in Japan lassen sich steigende Subventionselastizitäten feststellen. Angesichts dieser Erhöhung der Subventionen im Verhältnis zur Veränderung der Staatsausgaben respektive –einnahmen und der inzwischen in den alltäglichen Sprachgebrauch eingeflossener Schlagwörter wie Subventionsdickicht, Subventionsbetrug und Staatsverschuldung drängt sich die Frage auf, wie man dieser der ursprünglichen Subventionsidee nicht mehr entsprechenden Entwicklung entgegenwirken kann.

Jede Subventionsmaßnahme erfolgt innerhalb eines bestimmten rechtlichen Rahmens und löst juristisch bedeutsame Folgen aus. Der 13. Band der Veröffentlichungen der DJJV soll nicht nur Einblick in einen Teilbereich der japanischen Rechtsordnung und ihrer Regelungen zum Subventionsrecht gewähren, sondern auch einen Vergleich zwischen der deutschen und der japanischen Rechtslage im Subventionsrecht darstellen. Dabei steht das Verfahrensrecht im Vordergrund. Auf diese Weise sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, wie der Staat Japan mit dem Steuerungsmittel Subvention rechtlich umgeht und welche Anregungen daraus für das deutsche Recht abgeleitet werden können.

Die nunmehr vorliegende Untersuchung beschränkt sich aus Gründen der Funktionalität der Rechtsvergleichung und wegen der Übersichtlichkeit auf Subventionen, die zur Förderung der Wirtschaft vergeben werden.

Die Autorin hat die Erkenntnisse, die zur Erstellung der Veröffentlichung führten, nicht nur aus der Literatur, sondern vor allem aus zahlreichen Gesprächen mit japanischen Universitätsprofessoren erhalten.

Das Buch kann von Mitgliedern zum Preis von DM 53,50 inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten (DM 74,90 inkl. MwSt. für Nichtmitglieder zzgl. Versandkosten) bestellt werden.

 
 
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