Band 5

 
 

Petra Schmidt, Die Todesstrafe in Japan, Hamburg 1996, 808 Seiten broschiert, DM 162,60 inkl Mwst., zzgl. Versandkosten, Herausgeber: Deutsch-Japanische Juristenvereinigung, c/o RA. Prof. Dr. Matthias K. Scheer, Neuer Wall 54, 20354 Hamburg, Fax 040/363569

"Die Todesstrafe in Japan ist fest etabliert." In diesen letzten Satz faßt Japanologin Petra Schmidt (29) ihre 808 Seiten lange Dissertation zum Thema "Die Todesstrafe in Japan" knapp, aber treffend und gleichzeitig in die Zukunft blickend zusammen." Diese in drei Jahren in Japan entstandene Basisarbeit wird zu einem Standardwerk der juristischen Fachliteratur werden", sagt Prof. Dr. Matthias K. Scheer, Hamburger Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung (680 Mitglieder). "Darum haben wir die Arbeit als Band 5 in unsere Reihe von Veröffentlichungen aufgenommen."

Aktuellen Bezug bekommt die Abhandlung von Petra Schmidt durch die Aum-Sekte, deren Gründer Shoko Asahara derzeit in Tokyo noch vor Gericht steht. Am 25. März 1995 war in fünf U-Bahnen der japanischen Hauptstadt giftiges Gas freigesetzt worden, elf Fahrgäste starben, 5500 Menschen wurden verletzt. Als Anstifter und Urheber wurde Asahara verhaftet. Bei einem Schuldspruch wartet auf Asahara im Zweifelsfall die Todesstrafe. Denn anders als z.B. in Deutschland und Italien wurde in Japan die Todesstrafe auch nach dem Zweiten Weltkrieg beibehalten. Tatsächlich erlebt Japan nach einem mehr als dreijährigen Hinrichtungsmoratorium zwischen 1989 und 1993 eine "Renaissance" der Todesstrafe mit 16 Hinrichtungen zwischen 1993 und 1995.

Petra Schmidt zieht mit ihrem Werk auch einen weiten historischen Bogen. Die Geschichte der Todesstrafe in Japan verfolgt sie bis in die frühe japanische Vorgeschichte zurück. Damals stand die Todesstrafe in engstem Zusammenhang mit der japanischen Naturreligion, dem Shintoismus. In der Heian-Zeit (794-1185) aber wurde über einen Zeitraum von dreieinhalb Jahrhunderten diese Strafart nicht angewendet - ein in der Weltgeschichte einmaliger Vorgang. Berühmt bzw. berüchtigt wurde Japan im Rest der Welt jedoch durch die blutrünstigen Hinrichtungsmethoden im Mittelalter, die dem Einfallsreichtum der Inquisition in nichts nachstanden. Zerkochen, Zerreißen, Hängen, Zerschneiden, Kreuzigen, Erschlagen, Enthaupten - endlos war die Liste.

Der historische Bogen der Autorin reicht bis in die heutigen Tage (Aum). Justizminister Megumu Sato weigerte sich in den Jahren 1990 bis 1991 z.B. - im Gegensatz zu seinem Vorgänger - aufgrund seines buddhistischen Glaubens grundsätzlich, Vollstreckungsbefehle zu unterschreiben. Die Gründe für den jüngsten Hinrichtungstrend vermutet Petra Schmidt nur: Es kann sich um Sicherheits- und Stabilitätsbezeugungen der japanischen Regierung gehandelt haben. Hierzu hat man sich möglicherweise entschlossen, um die Bevölkerung, die durch Terrorismus der Aum-Sekte und durch die Zunahme von Schwerkriminalität verunsichert war, zu beruhigen.

Petra Schmidt scheut sich in ihrer Arbeit auch nicht, Fragen zu stellen. Ist es in einem Land, in dem man wesentlich sicherer lebt als z.B. in den USA, wirklich nötig, auf der Todesstrafe zu beharren? Und: Ist die japanische Öffentlichkeit, sind die Bürger über Details, Hintergründe, Justizirrtümer und die Gefängniswärter als "Henker wider Willen" ausreichend informiert?

Das Buch von Petra Schmidt ist nicht nur ein wissenschaftliches Nachschlagewerk; es wird auch noch Anlaß für viele Diskussionen in der Öffentlichkeit und unter Juristen sein. Den Stoff bietet es dazu.

PS: Eine kürzere Zusammenfassung zum Buch Petra Schmidts ist in der "Zeitschrift für japanisches Recht", Heft 1/1996 enthalten. Das Heft ist zugleich offizielles Mitteilungsorgan der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung.

 
 
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