Hinweise zum Einreichen von Manuskripten

 
 
 
  • Beiträge sind in Papierform und in elektronischer Fassung als MSWord-Dokument an den geschäftsführenden Schriftleiter zu übersenden. Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Haftung.
  • Beiträge für die Rubriken "Abhandlungen" und "Symposien" werden einem Referee-Verfahren durch Mitglieder der Schriftleitung und gegebenenfalls zusätzliche externe Gutachter unterzogen. In der Regel wird die Entscheidung über die Annahme innerhalb von vier Wochen mitgeteilt. Beiträge für die genannten Rubriken sollten eine Textlänge von 5.000 bis 14.000 Wörtern haben (einschließlich Fußnoten). Für andere Beiträge wird ein Referee-Verfahren nur auf Wunsch der Autoren durchgeführt.
  • Mit der Annahme ihres Beitrages zur Veröffentlichung ermächtigen die Autoren die Zeitschrift, (a) eine englische Zusammenfassung an das Legal Scholarship Network (www.ssrn.com/lsn) zum Zwecke einer elektronischen Publikation in "Asian Law Abstracts" weiterzuleiten und (b) eine elektronische Fassung des gesamten Textes einschließlich der Zusammenfassung auf einer der Internetseiten der DJJV (z.B. www.djjv.org) und/oder von ANJeL (z.B. www.law.usyd.edu.au/anjel) zu veröffentlichen.
  • Allen Beiträgen ist eine Zusammenfassung beizufügen, die bei umfassenden Beiträgen eine Länge von mindestens 500 und bei kürzere von 250 Wörtern haben sollte. Diese wird von der Schriftleitung für die Veröffentlichung in der Zeitschrift ins Englische übersetzt.
  • Allen Beiträgen sind neben dem vollem Namen des/der Verfassers/in auch Titel, Position, Dienstanschrift und E-mail-Adresse zwecks Aufnahme in der betreffenden (Druck)Ausgabe beizufügen.
  • Die Beiträge sind unter Beachtung der Richtlinien der Zeitschrift für Transkription und Zitierweise abzufassen. Diese sind unter www.djjv.org/japrecht/japrecht.html und www.law.usyd.edu.au/anjel abrufbar oder können über die Schriftleitung unter obiger Anschrift kostenlos angefordert werden. Die Redaktion behält es sich vor, die Beiträge redaktionell geringfügig zu überarbeiten.
  • Die Zeitschrift präferiert Originalbeiträge, veröffentlicht aber in Einzelfällen auch bereits publizierte Texte. Die für eine Zweitveröffentlichung erforderlichen urheberrechtlichen Zustimmungen sind von den Autoren einzuholen. Alle Rechte an Erstveröffentlichungen liegen zwecks Schutz der Autoren bei der DJJV und dem MPI. Die Zeitschrift stimmt jedoch Zweitveröffentlichungen durch die Autoren zu.
  • Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der jeweiligen Autoren wieder und nicht notwendig die der Redaktion, der DJJV, des MPI oder von ANJeL.