Beiträge
sind in Papierform und in elektronischer Fassung als MSWord-Dokument an den geschäftsführenden
Schriftleiter zu übersenden. Für unverlangt eingesandte Manuskripte
besteht keine Haftung.
Beiträge
für die Rubriken "Abhandlungen" und "Symposien" werden
einem Referee-Verfahren durch Mitglieder der Schriftleitung und gegebenenfalls
zusätzliche externe Gutachter unterzogen. In der Regel wird die Entscheidung
über die Annahme innerhalb von vier Wochen mitgeteilt. Beiträge für
die genannten Rubriken sollten eine Textlänge von 5.000 bis 14.000 Wörtern
haben (einschließlich Fußnoten). Für andere Beiträge wird
ein Referee-Verfahren nur auf Wunsch der Autoren durchgeführt.
Mit
der Annahme ihres Beitrages zur Veröffentlichung ermächtigen die Autoren
die Zeitschrift, (a) eine englische Zusammenfassung an das Legal Scholarship Network
(www.ssrn.com/lsn) zum Zwecke einer elektronischen Publikation in "Asian
Law Abstracts" weiterzuleiten und (b) eine elektronische Fassung des gesamten
Textes einschließlich der Zusammenfassung auf einer der Internetseiten der
DJJV (z.B. www.djjv.org) und/oder von ANJeL (z.B. www.law.usyd.edu.au/anjel) zu
veröffentlichen.
Allen Beiträgen
ist eine Zusammenfassung beizufügen, die bei umfassenden Beiträgen eine
Länge von mindestens 500 und bei kürzere von 250 Wörtern haben
sollte. Diese wird von der Schriftleitung für die Veröffentlichung in
der Zeitschrift ins Englische übersetzt.
Allen
Beiträgen sind neben dem vollem Namen des/der Verfassers/in auch Titel, Position,
Dienstanschrift und E-mail-Adresse zwecks Aufnahme in der betreffenden (Druck)Ausgabe
beizufügen.
Die Beiträge
sind unter Beachtung der Richtlinien der Zeitschrift für Transkription und
Zitierweise abzufassen. Diese sind unter www.djjv.org/japrecht/japrecht.html und
www.law.usyd.edu.au/anjel abrufbar oder können über die Schriftleitung
unter obiger Anschrift kostenlos angefordert werden. Die Redaktion behält
es sich vor, die Beiträge redaktionell geringfügig zu überarbeiten.
Die Zeitschrift präferiert Originalbeiträge, veröffentlicht aber
in Einzelfällen auch bereits publizierte Texte. Die für eine Zweitveröffentlichung
erforderlichen urheberrechtlichen Zustimmungen sind von den Autoren einzuholen.
Alle Rechte an Erstveröffentlichungen liegen zwecks Schutz der Autoren bei
der DJJV und dem MPI. Die Zeitschrift stimmt jedoch Zweitveröffentlichungen
durch die Autoren zu.
Namentlich
gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der jeweiligen Autoren wieder
und nicht notwendig die der Redaktion, der DJJV, des MPI oder von ANJeL.