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Zeitschrift für Japanisches Recht
ZUR EINFÜHRUNG Liebe Mitglieder und Freunde der DJJV, liebe Leser!
Nun ist es soweit: Der Sprung ist gemacht, das Wagnis unternommen, unsere
"MITTEILUNGEN" haben sich in die "ZEITSCHRIFT FÜR JAPANISCHES RECHT"
erweitert. Wir, die Herausgeber und Redaktion, hoffen, daß Ihnen die neue Aufmachung
zusagt und Ihr Lesevergnügen steigert.
Die neue Aufteilung der Zeitschrift erlaubt es, stärker als bisher zwischen
vereinsinternen und allgemeinen Informationen zum japanischen Recht zu differenzieren.
Erstere finden Sie im zweiten Teil des Heftes unter dem Stichwort "MITTEILUNGEN DER
DEUTSCH-JAPANISCHEN JURISTENVEREINIGUNG" im gewohnten Umfang und in der bisherigen
Aufmachung. Die allgemeinen Informationen zum Recht und zur Rechtsentwicklung in Japan
sind im Hauptteil der Zeitschrift untergebracht und neu gegliedert. Diese Einteilung wird
auch in den künftigen Heften beibehalten werden.
Wie auch schon in der Vergangenheit, haben wir uns auch für das neue Heft bemüht, eine
möglichst große Vielfalt von Themen anzusprechen. Die Beiträge von T. Bölicke und W.
Röhl befassen sich intensiv mit einem für das Verständnis des japanischen Rechts
eminent wichtigen Begriff oder vielleicht besser Konzept: jôri. In zahllosen japanischen
Gerichtsentscheidungen wird ausdrücklich oder stillschweigend auf jôri Bezug genommen;
in den Gesetzestexten wird der westliche Leser hingegen vergeblich danach fahnden.
Ebenfalls nicht auf das "Law in the Books", sondern die Praxis der Regulierung
in Japan zielt die fundierte Analyse von U. Schaede, die als Ökonomin und Japanologin an
der University of California in San Diego lehrt und forscht. Der Beitrag von M. Janssen
und C. Lutz, der die Grundzüge des neuen Gesetzes über das Versicherungsgewerbe in Japan
unter dem Blickwinkel des Marktzutritts für ausländische Versicherer beschreibt, dürfte
insbesondere für die am japanischen Wirtschaftsrecht interessierten Leser von Interesse
sein. Rechtssoziologische Fragen stehen im Vordergrund der Beiträge von H. Nishihara, M.
Scheer und P. Schmidt zur AUM-Sekte, zum japanischen Sozialsystem und zur Todesstrafe in
Japan. Zwei weitere Beiträge erlauben einen der seltenen Einblicke in die
Juristenausbildung in Japan. R. Süß beschreibt die Eindrücke eines deutschen Dozenten
an einer japanischen Universität und A. Petersen gibt eine überaus faktenreiche
Schilderung des juristischen Staatsexamens in Japan, die auch ausführlich auf die Gründe
eingeht, die zur künstlichen Begrenzung der Zahl der Rechtsanwälte, Richter und
Staatsanwälte in Japan führen. C. Heath schildert schließlich in vergnüglicher Weise
urheberrechtliche Probleme im Bereich der Musik.
Unter dem Stichwort "Rechtsprechung" haben wir eine Übersetzung und
Erläuterung einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zur Frage der
Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Erbteiles eines nichtehelichen Kindes aufgenommen,
die in Japan zu heftiger Diskussion geführt hat (P. Schmidt). Der Bericht über die
aktuelle Rechtsentwicklung in Japan ist diesmal etwas kürzer als geplant ausgefallen, da
eine Reihe von Vorhaben aufgrund großer Streitigkeiten innerhalb des japanischen
Parlaments bislang nicht verabschiedet werden konnte. Wie immer wird das Heft durch
Rezensionen und Berichte abgerundet. Eine Übersicht über neuere Publikationen in
westlichen Sprachen zum japanischen Recht wird in einer der nächsten Ausgaben erscheinen.
Hamburg, im April 1996 Harald Baum/Matthias Scheer

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