Zeitschrift für Japanisches Recht

ZUR EINFÜHRUNG Liebe Mitglieder und Freunde der DJJV, liebe Leser!

Nun ist es soweit: Der Sprung ist gemacht, das Wagnis unternommen, unsere "MITTEILUNGEN" haben sich in die "ZEITSCHRIFT FÜR JAPANISCHES RECHT" erweitert. Wir, die Herausgeber und Redaktion, hoffen, daß Ihnen die neue Aufmachung zusagt und Ihr Lesevergnügen steigert.
Die neue Aufteilung der Zeitschrift erlaubt es, stärker als bisher zwischen vereinsinternen und allgemeinen Informationen zum japanischen Recht zu differenzieren. Erstere finden Sie im zweiten Teil des Heftes unter dem Stichwort "MITTEILUNGEN DER DEUTSCH-JAPANISCHEN JURISTENVEREINIGUNG" im gewohnten Umfang und in der bisherigen Aufmachung. Die allgemeinen Informationen zum Recht und zur Rechtsentwicklung in Japan sind im Hauptteil der Zeitschrift untergebracht und neu gegliedert. Diese Einteilung wird auch in den künftigen Heften beibehalten werden.
Wie auch schon in der Vergangenheit, haben wir uns auch für das neue Heft bemüht, eine möglichst große Vielfalt von Themen anzusprechen. Die Beiträge von T. Bölicke und W. Röhl befassen sich intensiv mit einem für das Verständnis des japanischen Rechts eminent wichtigen Begriff oder vielleicht besser Konzept: jôri. In zahllosen japanischen Gerichtsentscheidungen wird ausdrücklich oder stillschweigend auf jôri Bezug genommen; in den Gesetzestexten wird der westliche Leser hingegen vergeblich danach fahnden. Ebenfalls nicht auf das "Law in the Books", sondern die Praxis der Regulierung in Japan zielt die fundierte Analyse von U. Schaede, die als Ökonomin und Japanologin an der University of California in San Diego lehrt und forscht. Der Beitrag von M. Janssen und C. Lutz, der die Grundzüge des neuen Gesetzes über das Versicherungsgewerbe in Japan unter dem Blickwinkel des Marktzutritts für ausländische Versicherer beschreibt, dürfte insbesondere für die am japanischen Wirtschaftsrecht interessierten Leser von Interesse sein. Rechtssoziologische Fragen stehen im Vordergrund der Beiträge von H. Nishihara, M. Scheer und P. Schmidt zur AUM-Sekte, zum japanischen Sozialsystem und zur Todesstrafe in Japan. Zwei weitere Beiträge erlauben einen der seltenen Einblicke in die Juristenausbildung in Japan. R. Süß beschreibt die Eindrücke eines deutschen Dozenten an einer japanischen Universität und A. Petersen gibt eine überaus faktenreiche Schilderung des juristischen Staatsexamens in Japan, die auch ausführlich auf die Gründe eingeht, die zur künstlichen Begrenzung der Zahl der Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte in Japan führen. C. Heath schildert schließlich in vergnüglicher Weise urheberrechtliche Probleme im Bereich der Musik.
Unter dem Stichwort "Rechtsprechung" haben wir eine Übersetzung und Erläuterung einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Erbteiles eines nichtehelichen Kindes aufgenommen, die in Japan zu heftiger Diskussion geführt hat (P. Schmidt). Der Bericht über die aktuelle Rechtsentwicklung in Japan ist diesmal etwas kürzer als geplant ausgefallen, da eine Reihe von Vorhaben aufgrund großer Streitigkeiten innerhalb des japanischen Parlaments bislang nicht verabschiedet werden konnte. Wie immer wird das Heft durch Rezensionen und Berichte abgerundet. Eine Übersicht über neuere Publikationen in westlichen Sprachen zum japanischen Recht wird in einer der nächsten Ausgaben erscheinen.

Hamburg, im April 1996 Harald Baum/Matthias Scheer