Zeitschrift für Japanisches RechtRechtsgeschichtliches zu jôri* Wilhelm RöhlWer das Japanische im japanischen Recht aufzufinden versucht, kommt an dem Begriff jôri nicht vorbei. Von den Übersetzungen, die dafür angeboten werden, nenne ich, um eine erste Vorstellung davon zu vermitteln, zunächst nur "Natur der Sache", "reason", "nature des choses". Guntram Rahn, der jôri mit "natürliche Vernunft" wiedergibt, hat die Rolle beschrieben, die jôri bei der Akkulturation des rezipierten westlichen Rechts gespielt hat und heute in der Rechtsanwendung spielt. Es handelt sich um eine rund 1400 Jahre alte Erscheinung im japanischen Recht, die zum Thema des Symposiums gehört und zu deren Verständnis Streiflichter aus der Rechtsgeschichte förderlich sein können. Die Unvollständigkeit dessen, was ich mitteile, folgt aus dem begrenzten Platz für den Beitrag und aus der Tatsache, daß Literatur zur Geschichte des japanischen Rechts im deutschen Sprachraum nur spärlich vorhanden ist. I. FRÜHZEIT In japanischen Lexika steht als Synonym für jôri das Wort suji oder sujimichi,
eigentlich: der Faden oder die Linie, an der sich die Dinge bewegen, was die Bedeutung
"Vernunft" erlangt, und auch die Wörter jiri, kotowari und dôri werden
genannt. Ohne rechtlichen Bezug hatte der chinesische Philosoph Menzius um 300 vor
Christus das Kompositum "tiao-li" (jôri) als Bezeichnung für das harmonische
Zusammenspiel aller Instrumente im Konzert verwendet und damit im übertragenen Sinne die
Weisheit des Konfuzius beschrieben. Dieser Sinn der methodischen, regelrechten,
vernünftigen, logischen Vereinigung von Unterschiedlichem begleitete das chinesische Wort
auch in Japan, auf welches der genannten Synonyme man auch stößt. Mit Beginn der
schriftlichen Niederlegung von Regeln für das gesellschaftliche Miteinander findet sich
in dem ersten der 17 Artikel des Shôtoku Taishi von 604 die Vokabel jiri (kotowari): die
richtige Sicht der Dinge. Das Verbum kotowaru wurde schon in der Frühzeit in der
Bedeutung, den Inhalt eines Falles hören und sortieren, Recht von Unrecht trennen,
entscheiden gebraucht; synonyme Ausdrücke waren sabaku und wakimaeru. Bei der Bildung von
Ansätzen begrifflichen Denkens entstand die Unterscheidung sabaki: Urteil und kotowari:
Kriterium für die Entscheidung; kotowari wird mit jôri und dôri und diese werden
wiederum untereinander gleichgesetzt. Der sinngebende Bestandteil dieser beiden Wörter
und des jiri ist ri, geschrieben mit einem chinesischen Zeichen, das in China die
Bedeutung hatte: Grund, Prinzip, Vernunft, Angemessenheit; verbal: regeln, in Ordnung
bringen. Die Japaner benutzten das Zeichen, um ihr einheimisches Wort kotowari damit zu
schreiben.
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