Zeitschrift für Japanisches Recht

DIE 133.-135. SITZUNGSPERIODE DES JAPANISCHEN PARLAMENTES (Redaktion: Markus Janssen) Berichtet von Kollegen der Rechtsanwaltskanzlei Sonderhoff & Einsel

I. DIE 133.-135. SITZUNGSPERIODE DES JAPANISCHEN PARLAMENTES

Die Zeitungen sind voll mit Berichten über die Erschütterungen des japanischen Parlamentes durch die Versuche der Regierung, die schwere Finanzkrise der sog. Jûsen-Gesellschaften durch Verwendung von Steuergeldern in Höhe von mehr als 685 Mrd. Yen zu lösen. Um das Vertrauen der Wähler nicht vollständig zu verlieren, schwenkte die Regierung in letzter Sekunde Anfang März 1996 zu einem Rückzugsgefecht um und arbeitete in den bis zur Stunde heiß umkämpften Entwurf für das Haushaltsgesetz 1996 den Plan ein, daß die vom Steuerzahler zu verauslagenden 685 Mrd. Yen Verluste später von den verantwortlichen Mutterbanken der Jûsen-Gesellschaft zurückgezahlt werden sollen. Die New Frontier Partei (Shinshin-tô) nutzt das Glück der Stunde, nicht in der Regierungsverantwortung zu sein, und profiliert sich durch erbitterten Widerstand mit Sitzstreiks im Parlament, die dieses vollständig lahmlegen.
Ein Opfer am Rande dieser tumulthaften Umstände scheint der detaillierte Bericht des Kabinetts über die vorangegangenen Sitzungsperioden zu sein, der in den Drucksachen des Finanzministeriums veröffentlicht wird, aber bis heute nicht erschienen ist. Von der 133. sowie der 135. Sitzungsperiode, die jeweils nur drei oder vier Tage dauerten, ist ohnehin auch keine Gesetzgebungstätigkeit zu berichten. Mangels veröffentlichter Unterlagen kann hier aber auch über die 134. Sitzungsperiode, die vom 29. September bis zum 12. Dezember 1995 dauerte, nicht abschließend berichtet werden. Dies wird mit dem Bericht über die am 22. Januar 1996 begonnene 136. Sitzungsperiode nachzuholen sein.
Im folgenden sollen aber die aus anderen Quellen derzeit feststellbaren Gesetze der 134. Sitzungsperiode ggf. mit kurzen Anmerkungen aufgelistet werden.
Vorab sei hier besonders hingewiesen auf eine von der Öffentlichkeit völlig unbemerkte Reform, gegen die auch die Opposition offensichtlich nichts einzuwenden hatte: Im Zuge der Wahlrechtsreform 1994 war unter anderem die Regelung abgeschafft worden, daß bei den Unterhauswahlen die Wähler auf den Wahlzettel den Namen des von ihnen gewählten Kandidaten eigenhändig niederschreiben mußten (vgl. Artikel 64 des Wahlgesetzes bis zur Reform durch Ges.Nr. 94/104). Die Wahlreform 1994 sah hingegen in Artikel 64 vor, daß auf den Wahlzettel die Namen der Kandidaten zu drucken seien, und der Wähler über den von ihm gewählten Kandidaten einen Kreis anbringen sollte. Grund für diese Änderung war, daß die Identität des Wählers bei eigenhändiger Niederschrift des von ihm gewählten Kandidaten auf den Wahlzettel unter Umständen, insbesondere in kleinen Gemeinden, feststellbar ist.
Die nunmehr erfolgte Novelle des Wahlgesetzes (Nr. 95/131) verkehrt Artikel 64 wiederum in sein Gegenteil, d.h. stellt wieder die alte Rechtslage her. Der einzig plausible Grund für die Kehrtwendung scheint zu sein, daß die Parteien in kleinen Gemeinden offenbar darauf angewiesen sind, die Identität des Wählers feststellen zu können, damit die Geldgeschenke ihrer Kandidaten nicht völlige Verschwendung sind. Darin scheinen sich auch alle Parteien einig gewesen zu sein.
Besonders zu erwähnen ist ferner das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über religiöse Körperschaften (unten H(5), Ges.Nr. 95/134), welches von der New Frontier Partei zwar nicht mit Sitzstreik bekämpft, aber als Abschaffung der Religionsfreiheit gebrandmarkt wurde. Hintergrund hierfür ist, daß die Komei-tô, eine der Vorgängerparteien der New Frontier Partei, mit der überaus mächtigen religiösen Körperschaft Sôka-Gakkai so eng verbunden ist, daß sie oft als deren politische Organisation kolportiert wurde. Bis zu dieser Novelle waren religiöse Körperschaften in Japan praktisch vollständig dem Einblick der Behörden entzogen, auch der Steuerbehörden. Die Entwicklung der hochkriminellen und psychopathischen Aum Shinrikyô-Sekte erwies dies als empfindlichen Mangel. Die Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen ließ sich vernünftigerweise kaum bestreiten, und die New Frontier Partei stand mit ihrer ererbten Verbundenheit zur Sôka-Gakkei auf verlorenem Posten, dies um so mehr, als die Änderungen durch die Novelle sehr moderat waren und keineswegs mit der Tradition religiöser Toleranz in Japan gebrochen haben.