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Zeitschrift für Japanisches Recht
DIE 133.-135. SITZUNGSPERIODE DES JAPANISCHEN PARLAMENTES (Redaktion:
Markus Janssen) Berichtet von Kollegen der Rechtsanwaltskanzlei Sonderhoff &
Einsel
I. DIE 133.-135. SITZUNGSPERIODE DES JAPANISCHEN PARLAMENTES
Die Zeitungen sind voll mit Berichten über die Erschütterungen des japanischen
Parlamentes durch die Versuche der Regierung, die schwere Finanzkrise der sog.
Jûsen-Gesellschaften durch Verwendung von Steuergeldern in Höhe von mehr als 685 Mrd.
Yen zu lösen. Um das Vertrauen der Wähler nicht vollständig zu verlieren, schwenkte die
Regierung in letzter Sekunde Anfang März 1996 zu einem Rückzugsgefecht um und arbeitete
in den bis zur Stunde heiß umkämpften Entwurf für das Haushaltsgesetz 1996 den Plan
ein, daß die vom Steuerzahler zu verauslagenden 685 Mrd. Yen Verluste später von den
verantwortlichen Mutterbanken der Jûsen-Gesellschaft zurückgezahlt werden sollen. Die
New Frontier Partei (Shinshin-tô) nutzt das Glück der Stunde, nicht in der
Regierungsverantwortung zu sein, und profiliert sich durch erbitterten Widerstand mit
Sitzstreiks im Parlament, die dieses vollständig lahmlegen.
Ein Opfer am Rande dieser tumulthaften Umstände scheint der detaillierte Bericht des
Kabinetts über die vorangegangenen Sitzungsperioden zu sein, der in den Drucksachen des
Finanzministeriums veröffentlicht wird, aber bis heute nicht erschienen ist. Von der 133.
sowie der 135. Sitzungsperiode, die jeweils nur drei oder vier Tage dauerten, ist ohnehin
auch keine Gesetzgebungstätigkeit zu berichten. Mangels veröffentlichter Unterlagen kann
hier aber auch über die 134. Sitzungsperiode, die vom 29. September bis zum 12. Dezember
1995 dauerte, nicht abschließend berichtet werden. Dies wird mit dem Bericht über die am
22. Januar 1996 begonnene 136. Sitzungsperiode nachzuholen sein.
Im folgenden sollen aber die aus anderen Quellen derzeit feststellbaren Gesetze der 134.
Sitzungsperiode ggf. mit kurzen Anmerkungen aufgelistet werden.
Vorab sei hier besonders hingewiesen auf eine von der Öffentlichkeit völlig unbemerkte
Reform, gegen die auch die Opposition offensichtlich nichts einzuwenden hatte: Im Zuge der
Wahlrechtsreform 1994 war unter anderem die Regelung abgeschafft worden, daß bei den
Unterhauswahlen die Wähler auf den Wahlzettel den Namen des von ihnen gewählten
Kandidaten eigenhändig niederschreiben mußten (vgl. Artikel 64 des Wahlgesetzes bis zur
Reform durch Ges.Nr. 94/104). Die Wahlreform 1994 sah hingegen in Artikel 64 vor, daß auf
den Wahlzettel die Namen der Kandidaten zu drucken seien, und der Wähler über den von
ihm gewählten Kandidaten einen Kreis anbringen sollte. Grund für diese Änderung war,
daß die Identität des Wählers bei eigenhändiger Niederschrift des von ihm gewählten
Kandidaten auf den Wahlzettel unter Umständen, insbesondere in kleinen Gemeinden,
feststellbar ist.
Die nunmehr erfolgte Novelle des Wahlgesetzes (Nr. 95/131) verkehrt Artikel 64 wiederum in
sein Gegenteil, d.h. stellt wieder die alte Rechtslage her. Der einzig plausible Grund
für die Kehrtwendung scheint zu sein, daß die Parteien in kleinen Gemeinden offenbar
darauf angewiesen sind, die Identität des Wählers feststellen zu können, damit die
Geldgeschenke ihrer Kandidaten nicht völlige Verschwendung sind. Darin scheinen sich auch
alle Parteien einig gewesen zu sein.
Besonders zu erwähnen ist ferner das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über religiöse
Körperschaften (unten H(5), Ges.Nr. 95/134), welches von der New Frontier Partei zwar
nicht mit Sitzstreik bekämpft, aber als Abschaffung der Religionsfreiheit gebrandmarkt
wurde. Hintergrund hierfür ist, daß die Komei-tô, eine der Vorgängerparteien der New
Frontier Partei, mit der überaus mächtigen religiösen Körperschaft Sôka-Gakkai so eng
verbunden ist, daß sie oft als deren politische Organisation kolportiert wurde. Bis zu
dieser Novelle waren religiöse Körperschaften in Japan praktisch vollständig dem
Einblick der Behörden entzogen, auch der Steuerbehörden. Die Entwicklung der
hochkriminellen und psychopathischen Aum Shinrikyô-Sekte erwies dies als empfindlichen
Mangel. Die Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen ließ sich vernünftigerweise kaum
bestreiten, und die New Frontier Partei stand mit ihrer ererbten Verbundenheit zur
Sôka-Gakkei auf verlorenem Posten, dies um so mehr, als die Änderungen durch die Novelle
sehr moderat waren und keineswegs mit der Tradition religiöser Toleranz in Japan
gebrochen haben.

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