Zeitschrift für Japanisches Recht

Sozialstaat Japan? - Sozialsystem in Japan Matthias K. Scheer

I. EINLEITUNG

Japan wurde in der Nachkriegszeit, aber sogar noch in den letzten Monaten sowohl von Amateuren als auch von Japanwissenschaftlern immer wieder vorgeworfen, es betreibe eine Art "Sozialdumping". Damit ist gemeint, daß Japan seine Bevölkerung mit Absicht knapp hält, um billiger produzieren zu können. Nun ist es verständlich, daß die deutschen Arbeitgeber, die im internationalen Vergleich unter besonders hohen Lohnnebenkosten zu leiden haben, meinen, daß Japans Lohnnebenkosten "unfair niedrig" sind. Andererseits wächst in der letzten Zeit die Erkenntnis, daß es möglicherweise genau umgekehrt sein könnte, daß also die deutschen Lohnnebenkosten viel zu hoch sind.
Es handelt sich also um ein außerordentlich sensibles Gebiet, das unmittelbar mit der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im internationalen Vergleich zu tun hat, ja von dem die Wettbewerbsfähigkeit in starkem Maße abhängt. Da ich glaube, daß man mit Polemik in internationalen Beziehungen überhaupt nichts erreicht, habe ich die Anregung dankbar aufgegriffen, Ihnen einmal darzulegen, wie denn die Verhältnisse in Japan vor allem im Vergleich zu Deutschland sind. Hierfür stehen mir nur rund 45 Minuten zur Verfügung. Ich muß mich also bemühen, Ihnen einen außerordentlich komplexen Sachverhalt sowohl auf der deutschen als auch auf der japanischen Seite kurz und bündig darzustellen, damit Sie in der Lage sind, sich ein objektives Bild zu machen.
Alles Vergleichen fängt zu Hause an! Bevor man sich über das Ausland Gedanken macht, muß man zunächst seine eigenen Verhältnisse kennen. Ich möchte Ihnen deshalb jeweils die deutschen Verhältnisse zuerst darstellen, bevor ich die japanische Seite beleuchte. Danach werde ich mich um eine abschließende Wertung bemühen.
Fangen wir also an! Wie die meisten von ihnen wissen, ist das deutsche Sozialsystem ein nahezu undurchdringlicher Dschungel. Jede Regierung der Nachkriegszeit hat sich darum bemüht, die Wählerinnen und Wähler dadurch zufriedenzustellen, daß sie immer neue Regeln geschaffen hat, durch die immer mehr Personenkreise, d.h. also potentielle Wähler, zufrieden- und ruhiggestellt wurden. Viele Regeln des Sozialrechts sind daher konfus und widersprüchlich, weil man, wenn man ein Wahlgeschenk machen will, nicht immer unbedingt systematisch denkt. Ein gutes Beispiel hierfür ist die angestrebte Pflegeversicherung, die ja nun wohl zustandekommen wird. Die Pflegeversicherung wird immer als die fünfte Säule unseres Sozialversicherungssystems bezeichnet. Denn unser Sozialversicherungssystem hat bereits vier Säulen. Den meisten Deutschen sind aber aus persönlichem Erleben nur drei Sozialversicherungssparten bekannt, die sie, soweit sie Arbeitnehmer sind, ihrer monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung entnehmen können. Es handelt sich um die Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Daneben gibt es aber noch ein enorm wichtiges System, das die Arbeitnehmer nur indirekt, dafür aber in voller Höhe die Arbeitgeber belastet, nämlich das System der Berufsgenossenschaften, die in erster Linie für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und daneben auch für das Konkursausfallgeld zuständig sind.

II. DIE RENTENVERSICHERUNG

1. Deutschland

Lassen Sie mich mit der Versicherung anfangen, die volkswirtschaftlich am wichtigsten ist und die die Bürger als Zahler am meisten belastet. Es handelt sich um die staatliche Rentenversicherung, für die die durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsempfänger zur Zeit immerhin 9,6% ihres Bruttogehalts an die BfA oder an die verschiedenen Landesversicherungsanstalten entrichten müssen. Die Arbeitgeber zahlen nochmal denselben Prozentsatz. Die Rentenversicherung wird ab einem bestimmten Alter, das je nach Geschlecht zwischen 60 und 65 liegt, oder schon vorher im Falle von Arbeitsunfähigkeit gezahlt.