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Zeitschrift für Japanisches Recht
Sozialstaat Japan? - Sozialsystem in Japan Matthias K. Scheer
I. EINLEITUNG
Japan wurde in der Nachkriegszeit, aber sogar noch in den letzten Monaten sowohl von
Amateuren als auch von Japanwissenschaftlern immer wieder vorgeworfen, es betreibe eine
Art "Sozialdumping". Damit ist gemeint, daß Japan seine Bevölkerung mit
Absicht knapp hält, um billiger produzieren zu können. Nun ist es verständlich, daß
die deutschen Arbeitgeber, die im internationalen Vergleich unter besonders hohen
Lohnnebenkosten zu leiden haben, meinen, daß Japans Lohnnebenkosten "unfair
niedrig" sind. Andererseits wächst in der letzten Zeit die Erkenntnis, daß es
möglicherweise genau umgekehrt sein könnte, daß also die deutschen Lohnnebenkosten viel
zu hoch sind.
Es handelt sich also um ein außerordentlich sensibles Gebiet, das unmittelbar mit der
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft im internationalen Vergleich zu tun hat, ja
von dem die Wettbewerbsfähigkeit in starkem Maße abhängt. Da ich glaube, daß man mit
Polemik in internationalen Beziehungen überhaupt nichts erreicht, habe ich die Anregung
dankbar aufgegriffen, Ihnen einmal darzulegen, wie denn die Verhältnisse in Japan vor
allem im Vergleich zu Deutschland sind. Hierfür stehen mir nur rund 45 Minuten zur
Verfügung. Ich muß mich also bemühen, Ihnen einen außerordentlich komplexen
Sachverhalt sowohl auf der deutschen als auch auf der japanischen Seite kurz und bündig
darzustellen, damit Sie in der Lage sind, sich ein objektives Bild zu machen.
Alles Vergleichen fängt zu Hause an! Bevor man sich über das Ausland Gedanken macht,
muß man zunächst seine eigenen Verhältnisse kennen. Ich möchte Ihnen deshalb jeweils
die deutschen Verhältnisse zuerst darstellen, bevor ich die japanische Seite beleuchte.
Danach werde ich mich um eine abschließende Wertung bemühen.
Fangen wir also an! Wie die meisten von ihnen wissen, ist das deutsche Sozialsystem ein
nahezu undurchdringlicher Dschungel. Jede Regierung der Nachkriegszeit hat sich darum
bemüht, die Wählerinnen und Wähler dadurch zufriedenzustellen, daß sie immer neue
Regeln geschaffen hat, durch die immer mehr Personenkreise, d.h. also potentielle Wähler,
zufrieden- und ruhiggestellt wurden. Viele Regeln des Sozialrechts sind daher konfus und
widersprüchlich, weil man, wenn man ein Wahlgeschenk machen will, nicht immer unbedingt
systematisch denkt. Ein gutes Beispiel hierfür ist die angestrebte Pflegeversicherung,
die ja nun wohl zustandekommen wird. Die Pflegeversicherung wird immer als die fünfte
Säule unseres Sozialversicherungssystems bezeichnet. Denn unser Sozialversicherungssystem
hat bereits vier Säulen. Den meisten Deutschen sind aber aus persönlichem Erleben nur
drei Sozialversicherungssparten bekannt, die sie, soweit sie Arbeitnehmer sind, ihrer
monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung entnehmen können. Es handelt sich um die
Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung und die Arbeitslosenversicherung.
Daneben gibt es aber noch ein enorm wichtiges System, das die Arbeitnehmer nur indirekt,
dafür aber in voller Höhe die Arbeitgeber belastet, nämlich das System der
Berufsgenossenschaften, die in erster Linie für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und
daneben auch für das Konkursausfallgeld zuständig sind.
II. DIE RENTENVERSICHERUNG
1. Deutschland
Lassen Sie mich mit der Versicherung anfangen, die volkswirtschaftlich am wichtigsten
ist und die die Bürger als Zahler am meisten belastet. Es handelt sich um die staatliche
Rentenversicherung, für die die durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsempfänger zur Zeit
immerhin 9,6% ihres Bruttogehalts an die BfA oder an die verschiedenen
Landesversicherungsanstalten entrichten müssen. Die Arbeitgeber zahlen nochmal denselben
Prozentsatz. Die Rentenversicherung wird ab einem bestimmten Alter, das je nach Geschlecht
zwischen 60 und 65 liegt, oder schon vorher im Falle von Arbeitsunfähigkeit gezahlt.

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