Zeitschrift für Japanisches Recht

Das Erste japanische juristische Staatsexamen und dessen aktuelle Reformdiskussion Anja Petersen* I. EINLEITUNG

Das juristische Staatsexamen in Japan (shihô shiken), insbesondere das Erste, das die Zulassungsvoraussetzung für die Referendarausbildung ist, unterscheidet sich in vielen wichtigen Punkten von seinem deutschen Pendant. So ist das japanische Staatsexamen keine Abschlußprüfung für das Studium der Rechtswissenschaften, sondern eine von dem Jura-Studium unabhängige Prüfung (zu dem Jurastudium an japanischen Universitäten vgl. den Bericht von Süß in diesem Heft). Der bedeutendste Unterschied ist jedoch, daß die Zahl der Kandidaten, die bestehen werden, von vornherein festgelegt ist. Derzeit beträgt sie 700. Von dieser Tatsache lassen sich die Teilnehmer offensichtlich nicht abschrecken, die jährlich in großer Zahl versuchen, das Examen zu bestehen (1993 waren es 20.818 und 1994 sogar 22.484 Kandidaten). Das einmal jährlich stattfindende Examen besteht aus drei Teilen: einem Multiple choice-Test, einem Klausuren-Teil und einer mündlichen Prüfung.
An dem japanischen Staatsexamen kann grundsätzlich jeder, unabhängig von seiner Vorbildung und auch von seiner Nationalität, teilnehmen. Selbst ein (Jura)studium ist keine zwingende Bedingung. Allerdings müssen Teilnehmer, die keine Universität besucht haben, zunächst eine Klausur über verschiedene allgemeine Fächer (ippan kyôikô) bestehen. Das Staatsexamen ist beliebig wiederholbar. Im Durchschnitt sind sechs Anläufe erforderlich, um es zu bestehen. Die zahlenmäßige Begrenzung und die beliebige Wiederholbarkeit haben zu einer problematischen Alterstruktur der Referendare geführt (vgl. Tabelle 1):

Tab. 1: Altersstruktur der erfolgreichen Kandidaten 1993

Alter Absolventen Alter Absolventen Alter Absolventen
20 2 29 48 38 9
21 8 30 44 39 7
22 32 31 38 40 3
23 60 32 23 42 2
24 75 33 18 43 1
25 72 34 25 44 5
26 67 35 17 45 4
27 56 36 17 46 3
28 59 37 13 47 1
54 1

Das Durchschnittsalter der erfolgreichen Absolventen betrug 1993 rund 28 Jahre und rund 30% der Kandidaten waren über 30 Jahre alt, als sie in die Referendarzeit eintraten. Der Anteil der Referendarinnen an der Gesamtzahl betrug 1993 20% (d.h. 144 Frauen, im Vorjahr waren es 125).
Die erfolgreichen Kandidaten treten in die zweijährige Referendarzeit ein, die wie in der Bundesrepublik auf den "Einheitsjuristen" abzielt. Sie besteht aus mehreren dreimonatigen Unterrichtseinheiten an dem Ausbildungsinstitut für Referendare (Shihô Kenshû-jo), die jeweils als Vorbereitungen für die Stationen am Distriktgericht, in der Staatsanwaltschaft und in einer Anwaltskanzlei (eine Auslandsstation ist nicht vorgesehen), dienen. Es folgt dann ein weiteres Examen. Das zweite Staatsexamen, das sich der Referendarausbildung anschließt und dessen Note auch darüber entscheidet, ob der Kandidat als Richter oder Staatsanwalt eingestellt werden kann, ist - im Vergleich zum Zweiten Staatsexamen in der Bundesrepublik - eher leicht zu bestehen