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Zeitschrift für Japanisches Recht
Das Studium der Rechtswissenschaften in Japan - Eindrücke eines
deutschen Dozenten Rembert Süß
STUDIENINHALT
Das juristische Studium ist in Japan nicht einheitlich geregelt, wie etwa in
Deutschland in den Ausbildungsordnungen der Länder, sondern in den Satzungen der
Fakultäten, die nachher dann auch den Abschluß erteilen. Das Grundstudium dauert bis zum
Abschluß in der Regel vier Jahre. Den Abschluß erhält, wer während dieser Studienzeit
106 Punkte in fachbezogenen Proseminaren, Vorlesungen und Seminaren gesammelt hat. Die
Punkte werden bei Bestehen einer Prüfung am Ende des Semesters, Anfertigung einer
ausreichenden Hausarbeit oder ähnlichen Leistungen vergeben. Die Anzahl der Punkte
richtet sich dabei nach der Länge der Veranstaltung. In der Regel steht für eine
Semesterwochenstunde ein Punkt, so daß es z.B. für die ganzjährige doppelstündige
Vorlesung zum deutschen Recht vier Punkte (2 je Semester) gibt.
Früher stand in allen Universitäten zu Beginn des Studiums ein zweijähriges Studium
generale. Im Zuge der Studienreform wurde dies an vielen Universitäten bereits wieder
abgeschafft. An der Tôhoku Universität haben die Studenten statt dessen jetzt in den
ersten beiden Studienjahren in allgemeinbildenden Kursen zusätzlich zu wenigen
Pflichtfächern 28 Punkte zu erreichen. Zur Auswahl stehen hierfür Veranstaltungen über
japanische und ausländische Kultur, Gesellschafts- und Naturwissenschaften, Mathematik
sowie alte Sprachen wie Sanskrit, Altgriechisch und Latein. Weiterhin sind mindestens zwei
Fremdsprachen zu belegen und dabei in jeder Fremdsprache mindestens 8 Punkte zu erzielen.
Zur Auswahl stehen Englisch, Deutsch, Französisch, Russisch, Chinesisch und Koreanisch
(in dieser Reihenfolge). Da in der Mittel- und Oberschule zumeist nur eine Fremdsprache
gelehrt wird, müssen die Studenten also eine Fremdsprache neu beginnen. Die meisten
belegen Englisch und als weitere Fremdsprache an dieser Universität in der Regel Deutsch.
Anders als bei den Fachveranstaltungen werden hier zwei Semesterwochenstunden mit nur
einem Punkt honoriert.
Über die praktische Verwertbarkeit der in den beiden Jahren gewonnenen Sprachkenntnisse
läßt sich trefflich streiten. Hiermit sollen nicht etwa die Fähigkeiten der japanischen
Lehrer in Frage gestellt werden: Man stelle sich zum Vergleich nur einmal einen deutschen
Studenten vor, der zwei Jahre lang mehr oder weniger freiwillig hat Japanisch lernen
müssen. Der Sinn dieses Unterrichts erschöpft sich meiner Erfahrung nach nahezu darin,
den Studenten im sich gegebenenfalls anschließenden postgraduierten Stadium die Lektüre
ausländischer Fachtexte zu ermöglichen. Hierfür versorgen die Kurse die Studenten
durchaus mit hinreichenden sprachlichen Grundlagen. Dennoch diskutiert man überall, die
Pflichtfremdsprachen abzuschaffen - zumindest die Pflicht zur Belegung von zwei
Fremdsprachen - wie dies an einigen Universitäten bereits geschehen sein soll.
Gegenwärtig sind die Plicht- und Wahlpflichtfremdsprachen auch wohl der Punkt, an dem
sich die Studienordnungen der einzelnen juristischen Fakultäten am meisten unterscheiden.
Bei der Auswahl der Fachveranstaltungen im dritten und vierten Jahr sind die Studenten -
im Gegensatz zu den ersten beiden Jahren mit einigen juristischen Pflichtvorlesungen sehr
frei und sollen nach der hiesigen Studienordnung "aktiv ihren persönlichen
Interessen nachgehen". Da in der juristischen Fakultät auch die
Politikwissenschaften mit etwa einem Drittel des Lehrkörpers beheimatet sind, können die
Studenten einen großen Teil ihrer Punkte auch in politikwissenschaftlichen und
rechtshistorischen Kursen sammeln.
Im Vergleich zum deutschen Studienalltag fällt am ehesten der fehlende Drill in der
Fallösung auf. Klausuren bestehen vorzugsweise aus allgemeinen Fragen, unter denen
gegebenenfalls zwar auch einzelne Fallfragen anzutreffen sind, nicht jedoch komplexe
Fälle, die einer längeren Analyse bedürfen. "Gutachten" und
"Fallösungsschema" bleiben für japanische Jurastudenten daher so
unverständliche Begriffe, daß ihnen bei der Erwähnung noch nicht einmal eine Gänsehaut
über den Rücken läuft.

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