Zeitschrift für Japanisches Recht

Das Studium der Rechtswissenschaften in Japan - Eindrücke eines deutschen Dozenten Rembert Süß

STUDIENINHALT

Das juristische Studium ist in Japan nicht einheitlich geregelt, wie etwa in Deutschland in den Ausbildungsordnungen der Länder, sondern in den Satzungen der Fakultäten, die nachher dann auch den Abschluß erteilen. Das Grundstudium dauert bis zum Abschluß in der Regel vier Jahre. Den Abschluß erhält, wer während dieser Studienzeit 106 Punkte in fachbezogenen Proseminaren, Vorlesungen und Seminaren gesammelt hat. Die Punkte werden bei Bestehen einer Prüfung am Ende des Semesters, Anfertigung einer ausreichenden Hausarbeit oder ähnlichen Leistungen vergeben. Die Anzahl der Punkte richtet sich dabei nach der Länge der Veranstaltung. In der Regel steht für eine Semesterwochenstunde ein Punkt, so daß es z.B. für die ganzjährige doppelstündige Vorlesung zum deutschen Recht vier Punkte (2 je Semester) gibt.
Früher stand in allen Universitäten zu Beginn des Studiums ein zweijähriges Studium generale. Im Zuge der Studienreform wurde dies an vielen Universitäten bereits wieder abgeschafft. An der Tôhoku Universität haben die Studenten statt dessen jetzt in den ersten beiden Studienjahren in allgemeinbildenden Kursen zusätzlich zu wenigen Pflichtfächern 28 Punkte zu erreichen. Zur Auswahl stehen hierfür Veranstaltungen über japanische und ausländische Kultur, Gesellschafts- und Naturwissenschaften, Mathematik sowie alte Sprachen wie Sanskrit, Altgriechisch und Latein. Weiterhin sind mindestens zwei Fremdsprachen zu belegen und dabei in jeder Fremdsprache mindestens 8 Punkte zu erzielen. Zur Auswahl stehen Englisch, Deutsch, Französisch, Russisch, Chinesisch und Koreanisch (in dieser Reihenfolge). Da in der Mittel- und Oberschule zumeist nur eine Fremdsprache gelehrt wird, müssen die Studenten also eine Fremdsprache neu beginnen. Die meisten belegen Englisch und als weitere Fremdsprache an dieser Universität in der Regel Deutsch. Anders als bei den Fachveranstaltungen werden hier zwei Semesterwochenstunden mit nur einem Punkt honoriert.
Über die praktische Verwertbarkeit der in den beiden Jahren gewonnenen Sprachkenntnisse läßt sich trefflich streiten. Hiermit sollen nicht etwa die Fähigkeiten der japanischen Lehrer in Frage gestellt werden: Man stelle sich zum Vergleich nur einmal einen deutschen Studenten vor, der zwei Jahre lang mehr oder weniger freiwillig hat Japanisch lernen müssen. Der Sinn dieses Unterrichts erschöpft sich meiner Erfahrung nach nahezu darin, den Studenten im sich gegebenenfalls anschließenden postgraduierten Stadium die Lektüre ausländischer Fachtexte zu ermöglichen. Hierfür versorgen die Kurse die Studenten durchaus mit hinreichenden sprachlichen Grundlagen. Dennoch diskutiert man überall, die Pflichtfremdsprachen abzuschaffen - zumindest die Pflicht zur Belegung von zwei Fremdsprachen - wie dies an einigen Universitäten bereits geschehen sein soll. Gegenwärtig sind die Plicht- und Wahlpflichtfremdsprachen auch wohl der Punkt, an dem sich die Studienordnungen der einzelnen juristischen Fakultäten am meisten unterscheiden.
Bei der Auswahl der Fachveranstaltungen im dritten und vierten Jahr sind die Studenten - im Gegensatz zu den ersten beiden Jahren mit einigen juristischen Pflichtvorlesungen sehr frei und sollen nach der hiesigen Studienordnung "aktiv ihren persönlichen Interessen nachgehen". Da in der juristischen Fakultät auch die Politikwissenschaften mit etwa einem Drittel des Lehrkörpers beheimatet sind, können die Studenten einen großen Teil ihrer Punkte auch in politikwissenschaftlichen und rechtshistorischen Kursen sammeln.
Im Vergleich zum deutschen Studienalltag fällt am ehesten der fehlende Drill in der Fallösung auf. Klausuren bestehen vorzugsweise aus allgemeinen Fragen, unter denen gegebenenfalls zwar auch einzelne Fallfragen anzutreffen sind, nicht jedoch komplexe Fälle, die einer längeren Analyse bedürfen. "Gutachten" und "Fallösungsschema" bleiben für japanische Jurastudenten daher so unverständliche Begriffe, daß ihnen bei der Erwähnung noch nicht einmal eine Gänsehaut über den Rücken läuft.