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Heft Nr. 10 / 5. Jahrgang 2000 Abhandlungen Alternde Gesellschaft und System der sozialen Sicherheit
in Japan
I. Die Entwicklung der sozialen Sicherheit
II. Die Verabschiedung des Pflegeversicherungsgesetzes
III. Vormundschaftsgesetz für Volljährige
IV. Schlußwort
V. Neue Gesetze und Literatur
I. DIE ENTWICKLUNG DER SOZIALEN SICHERHEIT
1. Die Schaffung der Grundlagen der sozialen
Sicherheit nach dem Zweiten Weltkrieg
a. Die japanische Verfassung und das Memorandum der Beratungskommission für ein System der sozialen Sicherheit Beim Aufbau eines Systems der sozialen
Sicherheit nach dem Zweiten Weltkrieg diente die japanische Verfassung
als Fundament, welches die grundlegenden Menschenrechte und die Freiheit
der Staatsbürger garantiert. Nach Artikel 25 der japanischen Verfassung
steht jedem japanischen Bürger „das Recht auf ein Mindestmaß
an gesundem und kultiviertem Leben“ (Existenzberechtigung) zu und ist der
Staat „verpflichtet, sich auf allen Gebieten des Lebens um die Entwicklung
und Mehrung des sozialen Wohls, der sozialen Sicherheit und der allgemeinen
Gesundheit zu bemühen.“ Damit ist also in der japanischen Verfassung
die grundlegende Idee eines Systems der sozialen Sicherheit festgeschrieben,
die
in der Nachkriegszeit zur Rechtsquelle für die auf die soziale Sicherheit
bezogenen Gesetze wurde.
Beim konkreten Entwurf eines Systems der
sozialen Sicherheit dienten die „Vorschläge zu einem System der sozialen
Sicherheit“ (1950), die eine vom Büro des Mini
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