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Heft Nr. 10 / 5. Jahrgang 2000 Abhandlungen Der Wert eines menschlichen Lebens
I. Funktion des Schadenersatzrechts beim Personenschaden in einem Rechtssystem mit umfassender Sozial- und Haftpflichtversicherung
II. Die Determinanten der Fortbildung
des Schadenersatzrechts
III. Ausgewählte Einzelfragen
Ehe ich mein Referat beginne, darf ich
mich für die hohe Ehre bedanken, bei Ihnen sprechen zu dürfen.
Es ist dies eine Tagung, die dem Erfahrungsaustausch in Ost und West dient.
Im Kleinen habe ich das selbst miterlebt: Derzeit bin ich so ziemlich am
westlichsten Punkt des deutschsprachigen Raumes, nämlich an der Rheinisch-Westfälischen
Technischen Hochschule in Aachen. Meine akademische Prägung und Sozialisation
habe ich aber im Osten des deutschsprachigen Raumes erhalten, nämlich
in Wien.
Ehe ich zu den Kernfragen vordringe, erlauben
Sie mir einige Vorbemerkungen:
In Deutschland ist so gut wie jeder Geschädigte
sozialversichert. In den allermeisten Fällen, in denen ein Schädiger
Schadenersatz zu leisten hat, steht hinter ihm eine Haftpflichtversicherung.
Erleidet ein sozialversicherter Geschädigter einen Personenschaden,
leistet in aller Regel der Sozialversicherungsträger vor und regressiert
sich dann beim Haftpflichtversicherer.
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