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| Heft Nr. 10 / 5. Jahrgang 2000 Abhandlungen „WANDEL DER LEBENSWELTEN UND GEMEINSAMES SYMPOSIUM DER
Das Symposium Wandel der Lebenswelten und
die Antwort im Recht steht unter der Schirmherrschaft S.E. des Botschafters Japans,
Herrn Kunisada Kume, und der Bundesministerin der Justiz, Frau Professor Dr. Däubler-Gmelin.
Beiden Persönlichkeiten möchte ich für ihre liebenswürdige
Geste herzlich danken. Großer Dank gilt selbstverständlich unseren
Mitveranstaltern, den Mitgliedern der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung,
ihrem Präsidenten, Herrn Dr. Grotheer, Herrn Dr. Baum vom Max?Planck?Institut
für ausländisches und internationales Privatrecht, Herrn Professor Dr.
Scheer und Herrn Rechtsanwalt Kliesow, ohne deren umsichtige Vorbereitung die
Veranstaltung nicht möglich gewesen wäre. Zu danken haben wir ferner
der Japan Foundation und dem Veranstaltungskomitee des „Japan in Deutschland Jahres“;
denn beide Institutionen haben uns großzügige Unterstützung gewährt. Mit
größter Freude begrüßen wir wichtige Gäste aus Japan
in Berlin und im Japanisch-Deutschen Zentrum JDZB. Sie setzen mit ihrer Teilnahme
ein alte und geschichtsmächtige Tradition deutsch-japanischer Zusammenarbeit
auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft fort, einer Tradition, der die Beziehungen
unserer Länder Vieles und Dauerndes verdanken. Mit
besonderer Freude begrüßen wir Herrn Rechtsanwalt Kigawa, der im Januar
1994 aus den Händen des Deutschen Botschafters das Große Verdienstkreuz
der Bundesrepublik Deutschland entgegennahm. Er ist der Gründer des Kigawa
Referendar Klubs, der vielen Deutschen den ersten Zugang zum japanischen Recht
gewährte. Eine Festschrift aus dem nämlichen Jahr mit der Beteiligung
von siebzig japanischen und deutschen Rechtslehrern dokumentiert die große
Wertschätzung, die er sich in der Welt der Rechtswissenschaft erworben hat. In
der marktwirtschaftlich orientierten Industriegesellschaft schreitet die Verrechtlichung
des Lebens fort. Das ist eine unvermeidliche Folge des Rechts- und Sozialstaats.
Alternative Ordnungsinstrumente sind nicht in Sicht. Das Recht durchdringt alle
Beziehungen, es ist allgegenwärtig. Trotzdem existieren weiterhin rechtsfreie
Räume, die früher oder später ebenfalls nach rechtlicher Durchdringung
verlangen.
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