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Heft Nr. 10 / 5. Jahrgang 2000 Abhandlungen Der Wert eines menschlichen Lebens
I. Vorwort II. Schadensersatz bei Tötung eines Menschen
III. "Wrongful Birth" und "Wrongful Life"
I. VORWORT Zunächst möchte ich der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung meine herzliche Dankbarkeit für die Gelegenheit ausdrücken, im Rahmen dieses Symposiums ein Referat halten zu dürfen. Es ist mir eine Ehre, hier über den "Wert eines menschlichen Lebens" im japanischen Recht zu sprechen. Ein Strafrichter hat einmal gesagt, daß
das Leben eines Menschen wichtiger sei als alles andere auf der Welt. Diese
Aussage hat als philosophische These gewiß ihren Wert. Wir Juristen
in Japan müssen aber – natürlich nicht anders als in Deutschland
– leider darüber nachdenken, wieviel der Verlust eines Menschenlebens
in der Welt des Schadensersatzrechts kostet.
In diesem Referat werde ich die Diskussion
über den Wert eines Menschenlebens im japanischen Recht anhand von
zwei Themen erläutern. Zuerst werde ich auf die Rechte der Erben und
der Angehörigen eines getöteten Menschen eingehen. Die Analyse
des Schadensersatzes bei Tötungsfällen wird einen interessanten
Unterschied zwischen dem deutschen und dem japanischen Schadensersatzrecht
verdeutlichen. Als zweites möchte ich über die rechtliche Behandlung
des "wrongful birth" in Japan kurz berichten.
II. SCHADENSERSATZ BEI TÖTUNG EINES MENSCHEN 1. Kurze Skizze der Regelungen im japanischen Zivilgesetzbuch Bevor ich auf die einzelnen Problemkreise
eingehe, möchte ich einen kurzen Überblick über die drei
Bestimmungen im japanischen Zivilgesetzbuch (ZG) geben, die den Schadensersatzanspruch
bei Tötungsfällen betreffen:
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