Zeitschrift für Japanisches Recht
Heft Nr. 10 / 5. Jahrgang 2000
 

Abhandlungen

Grußwort von S.E. Botschafter Kunisada Kume 


Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Generalsekretär, meine sehr verehrten Damen und Herren,

ich hatte schon im Jahre 1998 in Hamburg anläßlich des zehnjährigen Bestehens der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung die Gelegenheit, ein Grußwort an Sie zu richten, und so freue ich mich sehr, daß ich Sie nach zwei Jahren heute erneut, diesmal in Berlin, wieder begrüßen darf.

Innerhalb des Prozesses der Gestaltung eines modernen Staatswesens ab der Mitte des 19. Jahrhunderts hat Japan viele Dinge aus Europa eingeführt. Vor allem beim Aufbau seines modernen Rechtssystems nahm sich Japan das deutsche System in vielerlei Hinsicht zum Vorbild. Dieses Rechtssystem besteht im wesentlichen auch nach Reformen im Anschluß an den Zweiten Weltkrieg bis heute fort. Nun jedoch, mehr als 120 Jahre nach seiner Einführung und auch bereits ein halbes Jahrhundert nach den Reformen der Nachkriegszeit, wie der Verkündung der Japanischen Verfassung, hat in Japan eine Diskussion über eine Reform des gesamten Justizsystems begonnen.
Angesichts der dringenden Aufgabe, auf die Anforderungen der fortschreitenden Globalisierung zu reagieren, werden gegenwärtig innerhalb der japanischen Gesellschaft Anstrengungen zur zügigen Deregulierung sowie zu Strukturreformen vorangetrieben. In diesem Zusammenhang wird auch in Japan nun der Übergang vom bisherigen Gesellschaftsmodells des „Regulierens im Vorfeld“ zu einem Gesellschaftsmodell der „nachträglichen Überprüfung“ gefordert. Dafür ist es dringend notwendig, Mechanismen zu schaffen, in deren Rahmen verschiedenste Konflikte in gerechter Weise und auf der Grundlage transparenter gesetzlicher Regelungen korrekt und rasch gelöst werden können. Die Rolle der Justiz wird dabei noch mehr an Bedeutung zunehmen.
Aufgrund dieser Überlegungen wurde in Japan im vergangenen Sommer der „Rat für die Reform des Justizsystems“ im Kabinett eingerichtet. In diesem Rat werden zur Zeit wichtige Themen im Bereich der Justizreform diskutiert wie zum Beispiel die Realisierung einer Justiz, die die Bürgerinnen und Bürger leicht in Anspruch nehmen können, die Gestaltung von Zivil- und Strafprozessen, die den Erwartungen der Menschen entspricht, die Beteiligung der Bürger an der Justiz oder die Ausweitung der Zahl der Juristen sowie die Reform der Juristenausbildung. Der Abschlußbericht dieses Rates ist für den Sommer 2001 vorgesehen.
Auch in Deutschland ist die Justizreform ein aktuelles Thema. So wird gegenwärtig eine Reform der Zivilprozeßordnung sowie der Juristenausbildung diskutiert. Selbstverständlich befinden sich unsere beiden Länder nicht in einer völlig identischen Situation. So stellt zum Beispiel gegenwärtig die geringe Zahl von Juristen und die dadurch bedingte geringe Nähe zur Bevölkerung ein Problem in Japan dar, das in Deutschland aber nicht existiert. Auf der anderen Seite wird sowohl in Japan als auch in Deutschland