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Heft Nr. 10 / 5. Jahrgang 2000 Abhandlungen Grußwort von S.E. Botschafter Kunisada Kume
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Generalsekretär, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hatte schon im Jahre 1998 in Hamburg anläßlich des zehnjährigen Bestehens der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung die Gelegenheit, ein Grußwort an Sie zu richten, und so freue ich mich sehr, daß ich Sie nach zwei Jahren heute erneut, diesmal in Berlin, wieder begrüßen darf. Innerhalb des Prozesses der Gestaltung
eines modernen Staatswesens ab der Mitte des 19. Jahrhunderts hat Japan
viele Dinge aus Europa eingeführt. Vor allem beim Aufbau seines modernen
Rechtssystems nahm sich Japan das deutsche System in vielerlei Hinsicht
zum Vorbild. Dieses Rechtssystem besteht im wesentlichen auch nach Reformen
im Anschluß an den Zweiten Weltkrieg bis heute fort. Nun jedoch,
mehr als 120 Jahre nach seiner Einführung und auch bereits ein halbes
Jahrhundert nach den Reformen der Nachkriegszeit, wie der Verkündung
der Japanischen Verfassung, hat in Japan eine Diskussion über eine
Reform des gesamten Justizsystems begonnen.
Angesichts der dringenden Aufgabe, auf
die Anforderungen der fortschreitenden Globalisierung zu reagieren, werden
gegenwärtig innerhalb der japanischen Gesellschaft Anstrengungen zur
zügigen Deregulierung sowie zu Strukturreformen vorangetrieben. In
diesem Zusammenhang wird auch in Japan nun der Übergang vom bisherigen
Gesellschaftsmodells des „Regulierens im Vorfeld“ zu einem Gesellschaftsmodell
der „nachträglichen Überprüfung“ gefordert. Dafür ist
es dringend notwendig, Mechanismen zu schaffen, in deren Rahmen verschiedenste
Konflikte in gerechter Weise und auf der Grundlage transparenter gesetzlicher
Regelungen korrekt und rasch gelöst werden können. Die Rolle
der Justiz wird dabei noch mehr an Bedeutung zunehmen.
Aufgrund dieser Überlegungen wurde
in Japan im vergangenen Sommer der „Rat für die Reform des Justizsystems“
im Kabinett eingerichtet. In diesem Rat werden zur Zeit wichtige Themen
im Bereich der Justizreform diskutiert wie zum Beispiel die Realisierung
einer Justiz, die die Bürgerinnen und Bürger leicht in Anspruch
nehmen können, die Gestaltung von Zivil- und Strafprozessen, die den
Erwartungen der Menschen entspricht, die Beteiligung der Bürger an
der Justiz oder die Ausweitung der Zahl der Juristen sowie die Reform der
Juristenausbildung. Der Abschlußbericht dieses Rates ist für
den Sommer 2001 vorgesehen.
Auch in Deutschland ist die Justizreform
ein aktuelles Thema. So wird gegenwärtig eine Reform der Zivilprozeßordnung
sowie der Juristenausbildung diskutiert. Selbstverständlich befinden
sich unsere beiden Länder nicht in einer völlig identischen Situation.
So stellt zum Beispiel gegenwärtig die geringe Zahl von Juristen und
die dadurch bedingte geringe Nähe zur Bevölkerung ein Problem
in Japan dar, das in Deutschland aber nicht existiert. Auf der anderen
Seite wird sowohl in Japan als auch in Deutschland
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