Zeitschrift für Japanisches Recht
Heft Nr. 10 / 5. Jahrgang 2000
 

Abhandlungen


Nichteheliche Lebensgemeinschaften in Deutschland
Dieter Martiny*


I. Einleitung

II. Regelung im deutschen Recht

1. Verfassungsrechtliche Ausgangslage
2. Definition der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
III. Bestehende nichteheliche Lebensgemeinschaft
1. Ansätze zur rechtlichen Regelung
2. Vermögensrechtliche Beziehungen
3. Verhältnis zum Kindschaftsrecht
4. Verhältnis zu Dritten
IV. Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

V. Sozial- und steuerrechtliche Einordnung

VI. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft

1. Geltendes Recht
2. Reform
VII. Schluss
 
 

I. EINLEITUNG
Zwar stellt die Ehe noch immer die vorherrschende Lebensform in Deutschland dar; nur 4,6% aller Paare mit Kindern sind nicht verheiratet . Es ist aber unübersehbar, daß immer mehr Menschen auch andere Lebensformen wählen. Zu dieser Vielfalt von Lebensformen gehören Alleinstehende (Singles), aber auch nichteheliche Lebensgemeinschaften . Man schätzt ihre Zahl inzwischen auf 1,85 Mio. Paare, die sich in wenigen Jahren verzehnfacht haben . Längst sind dies nicht mehr nur junge kinderlose Paare; immerhin leben inzwischen in 27% (im Osten sogar in 50%) der Lebensgemeinschaften Kinder . Überhaupt werden in Westdeutschland inzwischen 14% aller Kinder nichtehelich geboren; in Ostdeutschland sind es schon 42% . Diese Zahlen werden wohl auch in Zukunft steigen. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist häufig nicht mehr nur eine „Probeehe“ bzw. eine Vorstufe zur Ehe, sondern vielfach auch eine Verbindung auf Dauer oder die Folge einer vorangegangenen Ehescheidung .