Nichteheliche Lebensgemeinschaften in Deutschland
Dieter Martiny*
I. Einleitung
II. Regelung im deutschen Recht
1. Verfassungsrechtliche Ausgangslage
2. Definition der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
III. Bestehende nichteheliche Lebensgemeinschaft
1. Ansätze zur rechtlichen Regelung
2. Vermögensrechtliche Beziehungen
3. Verhältnis zum Kindschaftsrecht
4. Verhältnis zu Dritten
IV. Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
V. Sozial- und steuerrechtliche Einordnung
VI. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft
1. Geltendes Recht
2. Reform
VII. Schluss
I. EINLEITUNG
Zwar stellt die Ehe noch immer die vorherrschende Lebensform in Deutschland
dar; nur 4,6% aller Paare mit Kindern sind nicht verheiratet . Es ist aber
unübersehbar, daß immer mehr Menschen auch andere Lebensformen
wählen. Zu dieser Vielfalt von Lebensformen gehören Alleinstehende
(Singles), aber auch nichteheliche Lebensgemeinschaften . Man schätzt
ihre Zahl inzwischen auf 1,85 Mio. Paare, die sich in wenigen Jahren verzehnfacht
haben . Längst sind dies nicht mehr nur junge kinderlose Paare; immerhin
leben inzwischen in 27% (im Osten sogar in 50%) der Lebensgemeinschaften
Kinder . Überhaupt werden in Westdeutschland inzwischen 14% aller
Kinder nichtehelich geboren; in Ostdeutschland sind es schon 42% . Diese
Zahlen werden wohl auch in Zukunft steigen. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft
ist häufig nicht mehr nur eine „Probeehe“ bzw. eine Vorstufe zur Ehe,
sondern vielfach auch eine Verbindung auf Dauer oder die Folge einer vorangegangenen
Ehescheidung .