Alternde Gesellschaft und System der sozialen Sicherheit
in der Bundesrepublik Deutschland
Bernd Schulte
Vorbemerkung
I. Probleme der Alterssicherung in Europa
II. Aktuelle Herausforderungen des Sozialstaates
III. System der Alterssicherung in der Bundesrepublik Deutschland
IV. Gesetzliche Rentenversicherung als Kern des deutschen Alterssicherungssystems
an der Schwelle zum 21. Jahrhundert
V. Pflegebedürftigkeit als neues soziales Risiko
VI. „Betreuung“ – die Neuregelung der Vormundschaft für Volljährige
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VORBEMERKUNG:
Hier und heute findet in Berlin nicht der erste deutsch-japanische
Dialog über Probleme der Alterssicherung statt. Als der seinerzeitige
deutsche Bundespräsident Roman Herzog im Jahre 1997 Japan besuchte,
führte er mit dem damaligen japanischen Ministerpräsidenten Ryûtarô
Hashimoto ein Gespräch, in dem es auch um die Zukunft der alternden
Gesellschaft ging. Damals, so wird berichtet, bestand Übereinstimmung
dahingehend, daß es eine gemeinsame Aufgabe sei, dieses Problem anzugehen.
Der Bundespräsident lud daraufhin zum 23. und 24. März 1998 nach
Berlin zu einer internationalen Konferenz ein, die unter dem Gesamtthema
„Der soziale Zusammenhalt in den Staaten der Triade USA, Japan, Europa“
stand, wobei dieses Thema an den drei Unterthemen „Alterssicherungssysteme“,
„Staatsverschuldung“ sowie „Beschäftigung“ exemplifiziert wurde.
Ein wesentlicher Grund, der Roman Herzog bewogen hatte, diese Konferenz
zu initiieren, war die Aktualität der grundsätzlichen Frage,
ob nicht die immer rasanter werdende Globalisierung allen Möglichkeiten
einer aktiven und wirksamen staatlichen Politik den Boden unter den Füßen
entziehe, weil transnationale Einflüsse den Erfolg altbekannter und
erprobter Strategien vereitelten. Da auch andere Länder mit diesem
Problem konfrontiert seien, ja diese Probleme für „reife“ Industrienationen
heutzutage geradezu charakteristisch seien, erschien es sinnvoll, den Amtssitz
des Bundespräsidenten in Berlin, das Schloß Bellevue, für
drei Konferenzen zu öffnen, auf denen Wege zur Sicherung der Altersversorgung,
zur Sanierung der Haushalte und zur Schaffung