Zeitschrift für Japanisches
Recht
Heft Nr. 10 / 5. Jahrgang 2000
Aktuelle Rechtsentwicklung
Verabschiedete Gesetze: Bericht über die 147. Sitzungsperiode
des Japanischen Parlaments
Berichtet von: Haarmann, Hemmelrath &Partner
(Rechtsanwälte,Wirtschaftsprüfer, Steuerberater)
Redaktion: Markus Janssen und Olaf Kliesow*
A. EINLEITUNG
Die 147.Sitzungsperiode erstreckte sich vom 20. Januar bis zum 17.
Juni 2000. Sie wurde vom Tod des Ministerpräsidenten Keizô Obuchi
am 14. Mai 2000 überschattet. Obuchi hatte am 2. April 2000 einen
Schlaganfall erlitten. Damit endete die Amtsperiode des 54. japanischen
Ministerpräsidenten nach nur 20 Monaten. Sein Amtsnachfolger Yoshirô
Mori setzte die von Obuchi begonnenen Reformen fort, was sich insbesondere
in den verabschiedeten 117 Gesetzen manifestierte.
B. EINZELNE GESETZESÄNDERUNGEN
1. Unternehmensspaltung (kaisha bunkatsu)
Im Mai dieses Jahres hat das japanische Parlament neue Regeln für
die Unternehmensspaltung verabschiedet (vgl. unten C.II. 8. und 9.). Hierdurch
wird die Ausgliederung von Unternehmensteilen erheblich vereinfacht. Eingeführt
werden zwei Formen der Unternehmensspaltung: die Übertragung eines
Unternehmensteils auf eine neu zu gründende Gesellschaft (Spaltung
zur Neugründung, shinsetsu bunkatsu) und die Übertragung auf
eine bereits bestehende Gesellschaft (Spaltung zur Aufnahme, kyûshû
bunkatsu). Dabei ist zu beachten, daß die vom übernehmenden
Rechtsträger im Rahmen der Sachkapitalerhöhung auszugebenden
Anteile sowohl bei der Spaltung zur Aufnahme als auch bei der Spaltung
zur Neugründung sowohl an die Anteilseigner des übertragenden
Rechtsträgers als auch an den übertragenden Rechtsträger
selbst ausgegeben werden können. Hinter dem japanischen Begriff kaisha
bunkatsu (Unternehmensspaltung) verbirgt sich aus deutscher Sicht daher
sowohl die Abspaltung i.S.v.
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