Zeitschrift für Japanisches Recht
Heft Nr. 10 / 5. Jahrgang 2000
 

Aktuelle Rechtsentwicklung

Verabschiedete Gesetze: Bericht über die 147. Sitzungsperiode des Japanischen Parlaments 

Berichtet von: Haarmann, Hemmelrath &Partner 
(Rechtsanwälte,Wirtschaftsprüfer, Steuerberater)
Redaktion: Markus Janssen und Olaf Kliesow*

A. EINLEITUNG
Die 147.Sitzungsperiode erstreckte sich vom 20. Januar bis zum 17. Juni 2000. Sie wurde vom Tod des Ministerpräsidenten Keizô Obuchi am 14. Mai 2000 überschattet. Obuchi hatte am 2. April 2000 einen Schlaganfall erlitten. Damit endete die Amtsperiode des 54. japanischen Ministerpräsidenten nach nur 20 Monaten. Sein Amtsnachfolger Yoshirô Mori setzte die von Obuchi begonnenen Reformen fort, was sich insbesondere in den verabschiedeten 117 Gesetzen manifestierte. 

B. EINZELNE GESETZESÄNDERUNGEN
1. Unternehmensspaltung (kaisha bunkatsu)
Im Mai dieses Jahres hat das japanische Parlament neue Regeln für die Unternehmensspaltung verabschiedet (vgl. unten C.II. 8. und 9.). Hierdurch wird die Ausgliederung von Unternehmensteilen erheblich vereinfacht. Eingeführt werden zwei Formen der Unternehmensspaltung: die Übertragung eines Unternehmensteils auf eine neu zu gründende Gesellschaft (Spaltung zur Neugründung, shinsetsu bunkatsu) und die Übertragung auf eine bereits bestehende Gesellschaft (Spaltung zur Aufnahme, kyûshû bunkatsu).  Dabei ist zu beachten, daß die vom übernehmenden Rechtsträger im Rahmen der Sachkapitalerhöhung auszugebenden Anteile sowohl bei der Spaltung zur Aufnahme als auch bei der Spaltung zur Neugründung sowohl an die Anteilseigner des übertragenden Rechtsträgers als auch an den übertragenden Rechtsträger selbst ausgegeben werden können. Hinter dem japanischen Begriff kaisha bunkatsu (Unternehmensspaltung) verbirgt sich aus deutscher Sicht daher sowohl die Abspaltung i.S.v.