Zeitschrift für Japanisches Recht
Heft Nr. 10 / 5. Jahrgang 2000
 

ZUR EINFÜHRUNG

Die vorliegende Ausgabe der ZJapanR ist ein Schwerpunktheft mit den Beiträgen des achten Symposiums der DJJV, das zu dem Thema „Wandel der Lebenswelten und die Antwort im Recht“ am 30. März und 1. April 2000 gemeinsam mit dem Japanisch-Deutschen Zentrum Berlin (JDZB) in dessen Räumen ausgerichtet wurde*. Erneut war das JDZB unter der Leitung seines Generalsekretärs, Herrn Volker Klein, und der umsichtigen Organisation von Herrn Dr. Wolfgang Brenn, Herrn Jörg Reinowski und Frau Tatjana Wonneberg, ein perfekter Gastgeber. Ihnen allen sei im Namen des Vorstandes der DJJV an dieser Stelle noch einmal sehr herzlich gedankt. Weiterer Dank gilt der Japan Foundation und dem Veranstaltungskommittee Japan in Deutschland 1999-2000, ohne deren finanzielle Unterstützung die Durchführung der unter der Schirmherrschaft der Bundesministerin der Justiz, Frau Prof. Dr. Hertha Däubler-Gmelin, und des Botschafter Japans, S. E. Kunisada Kume, stehenden Tagung nicht möglich gewesen wäre.
Die Symposiumsbeiträge werden mit den Grußworten des Generalsekretärs des JDZB, des Botschafters und der Bundesministerin der Justiz sowie die Eröffnungsrede unseres Präsidenten eingeleitet. Das Generalthema der Tagung ist in drei Komplexe unterteilt. Am Anfang steht das Thema „Alternde Gesellschaft und System der sozialen Sicherheit“. Makoto Arai (Universität Chiba) umreißt zunächst kurz die Entwicklung der sozialen Sicherheitssysteme in Japan nach dem Zweiten Weltkrieg und setzt sich sodann mit dem neuen Pflegeversicherungsgesetz und dem Gesetz über die Vormundschaft für Volljährige auseinander. Bei beiden Gesetzen wurden die deutschen Erfahrungen zu Rate gezogen, aber eigenständige Lösungen entwickelt, die von besonderem rechtsvergleichenden Interesse sind. Aus deutscher Sicht beschreibt Bernd Schulte (Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht, München) die aktuellen Herausforderungen des Sozialstaates für die auch bei uns überalternde Gesellschaft. Neben einer systematischen Darstellung der Alterssicherung in Deutschland analysiert der Verfasser die gesetzliche Rentenversicherung als den Kern des deutschen Alterssicherungssystems sowie Pflegebedürftigkeit und die Betreuung in Form der Vormundschaft für Volljährige als neue soziale Risiken. In beiden Ländern seien Betreuungs- und Sozialrecht künftig von einem bloßen Nebeneinander zu einem „abgestimmten Miteinander“ weiterzuentwickeln.
Der zweite Themenblock „Arbeitskultur und Arbeitsrecht im Wandel“ gliedert sich in zwei Fragenkomplexe. Zunächst geht es um die Flexibilisierung der Beschäftigung und des Arbeitsrechts. Satoshi Nishitani (Städtische Universität Osaka) sieht in Japan wie Deutschland starke Tendenzen zur Flexibilisierung des Arbeitsrechts, wobei jedoch die Notwendigkeit zu strukturellen Reformen in Deutschland größer sei, da das im internationalen Vergleich hohe arbeitsrechtliche Schutzniveau hierzulande zu einer erheblichen Starrheit in den Arbeitsbeziehungen geführt habe. Arbeitsrechtsverhältnisse in Japan seien demgegenüber von jeher unter Inkaufnahme eines geringeren Schutzniveaus flexibler angelegt. Gleichwohl seien in Japan in den neunziger Jahren eine Reihe von Deregulierungsmaßnahmen im Arbeitsrecht zu beobachten gewesen, die auf eine noch weitergehende Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse zielten. Monika Schlachter (Friedrich-Schiller-Universität Jena) konstatiert auch für Deutschland in nahezu allen Bereichen der Arbeitswirklichkeit erhebliche Veränderungen, während die gesetzlichen Rahmenbedingungen sich demgegenüber längere Zeit nur vergleichsweise zögerlich verändert hätten. Für die künftige Entwicklung mißt die Verfasserin dem Spannungsverhältnis von Bestandsschutz eines Arbeitsverhältnisses und inhaltlicher Ausgestaltung desselben besondere Bedeutung zu: In dem Maße wie letztere flexibilisiert werde, lasse sich vielleicht das hohe Kündigungsschutzniveau halten.
Mit der Frage, inwieweit der Schritt in die Selbständigkeit ein Weg aus der Arbeitslosigkeit sein kann oder ob es sich bei der zu beobachtenden Zunahme selbständiger Tätigkeiten durch zuvor abhängig Beschäftigte lediglich um eine Scheinselbständigkeit zu Lasten dieser Personengruppe handelt, befassen sich die anschließenden beiden Beiträge. Cornelia Storz (Hochschule Bremen) setzt sich mit Umfeld auseinander, mit denen sich Unternehmensgründer in Japan konfrontiert sehen. Eine besonders interessante Entwicklung sei die Unterstützung von Existenzgründungen ehemaliger Mitarbeiter durch japanische Arbeitgeber, die in Japan seit längerem erfolgreich praktiziert werde, in Deutschland aber (noch) die Ausnahme seien. Während Japan Phänomenen wie der Telearbeit und anderen Formen neuer Selbständigkeit weitgehend positiv gegenüberstehe, werde in Deutschland nicht die darin liegende Chance, sondern das Risiko eines Abbaus von Arbeitnehmerschutzrechten gesehen. Hieran knüpft der Beitrag von Matthias Scheer (Hamburg) an, der die Hintergründe aufzeigt, die in Deutschland zur gesetzlichen Bekämpfung der sogenannten Scheinselbständigkeit im Jahr 1999 führten, und kritisiert, daß der Gesetzgeber, dessen Anliegen es eigentlich sein sollte, Arbeit billiger und flexibler zu machen, statt dessen die selbständige Tätigkeit erschwert habe.
Der dritte Themenschwerpunkt ist Veränderungen in den Familienstrukturen gewidmet. Hier sind in beiden Ländern teils parallele teils divergierende Entwicklungen auszumachen. Atsumi Kubota (Universität Kobe) befaßt sich mit dem Wert eines menschlichen Lebens aus der Sicht des japanischen Schadensersatzrechts. Insbesondere geht es dabei um die kontrovers diskutierte Frage, ob die Erben eines unfallbedingt Verstorbenen einen eigenen Anspruch gegen den Schädiger geltend machen können, oder ob ihnen das Recht zusteht, den Schadensersatzanspruch des Geschädigten als dessen Erben geltend zu machen. Während in Japan seit längerem vergleichsweise hohe Schmerzensgeldbeträge zuerkannt werden, hat in Deutschland insoweit erst vor wenigen Jahren ein Wechsel der höchstrichterlichen Rechtsprechung stattgefunden. Auch die Vererbung des Schmerzensgeldes ist erst vor nicht allzu langer Zeit anerkannt worden, worauf Christian Huber (RWTH Aachen) in seinem Referat hinweist. Der Verfasser zeigt die vielfältigen Verbindungen zwischen Familien- und Schadensrecht auf, wobei Änderungen in den Familienstrukturen bislang oftmals keine adäquaten Antworten im Schadensersatzrecht gefunden hätten.
Eine deutlich divergierende Entwicklung zeigt sich bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft in Japan und Deutschland. Fumio Tokotani (Universität Osaka) stellt eine in Japan seit langer Zeit anerkannte Form, die sogenannte „Quasi-Ehe“ (naien), vor. Diese standesamtlich nicht angemeldete eheähnliche Lebensgemeinschaft fände in einer Reihe von Vorschriften des Zivilgesetzes Anerkennung; bei ihrer Beendigung ohne sachlichen Grund könne der geschädigte Partner Schadensersatzansprüche geltend machen. Im Vergleich zur japanischen Rechtswirklichkeit hat die nichteheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland bis in die jüngste Vergangenheit deutlich weniger Anerkennung erfahren, worauf Dieter Martiny (Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder) in seinem Beitrag verweist. Andererseits dürfte die von Martiny für Deutschland festgestellte Tendenz zur Entrechtlichung der Ehe auf der einen Seite und die zunehmende Verrechtlichung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft einschließlich der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften auf der anderen für das gegenwärtige Japan nicht auszumachen sein.
An die Beiträge des Symposiums schließt sich der Text eines Vortrages an, den Hiroshi Oda (University of London) vor kurzem auf Einladung der DJJV und des Max?Planck?Instituts in Hamburg über neue Entwicklungen im Bereich der corporate governance in Japan gehalten hat. Während das japanische Management in der Vergangenheit weitgehend frei von interner und externer Kontrolle agiert habe, sei inzwischen ein klarer Trend in Richtung einer stärkeren Verrechtlichung auszumachen. Die Änderungen zeigen sich zum einen in gesetzlichen Reformen, zum anderen in der zunehmenden Zahl von Aktionärsklagen, in denen Unternehmensleitungen in der jüngsten Vergangenheit erfolgreich auf Schadensersatz in Anspruch genommen worden seien.
Im Abschnitt BERICHTE schildert Kazuhisa Saito (Saitama) anschaulich seine Erfahrungen als japanischer Student der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn.
In der Rubrik AKTUELLE RECHTSENTWICKLUNG verweist Hiroshi Oda auf die anstehende Reform des Jugendstrafrechts in Japan und die geplante umfassende Revision des Handelsgesetzes. Über die in der 147. Sitzungsperiode des japanischen Parlaments verabschiedeten Gesetze berichten wie gewohnt Markus Janssen und Olaf Kliesow, wobei sie besonders die Neuregelung der Unternehmensspaltung herausstellen. Annerose Grafe stellt sodann das neue japanische Gesetz zur Reaktivierung Privater vor, das im Früjahr dieses Jahres als Teil einer umfassenderen Reform der japanischen Insolvenzgesetze in Kraft getreten ist und bereits in zahlreichen Insolvenzverfahren Anwendung gefunden hat.
Unter dem Stichwort RECHTSPRECHUNG berichtet Hiroshi Oda über eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom Juli dieses Jahres, in der es um eine Aktionärsklage gegen die Wertpapierfirma Nomura ging. 
Im Anschluß gibt Dirk Schüßler-Langheine – wie bereits in Heft 8 – einen profunden Überblick über die wichtigen zivilrechtlichen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahr 1999. Wiederum dürften die knapp zusammengefaßten Entscheidungen erstmals in einer westlichen Sprache zugänglich gemacht werden.
Klaus Hinkelmann übersetzt und kommentiert die Entscheidung des OGH in Sachen Texas Instruments gegen Fujitsu, bei der es um eine mögliche Verletzung des sogenannten „Kilby-Patents“ geht, dessen sich in Japan über mehr als zwanzig Jahre hinziehendes Eintragungsverfahren bereits für Streit gesorgt hatte.
Schließlich weist Kunihiro Nakata auf eine weitere neue Entscheidung des OGH hin, in der es um die Haftung des Arbeitgebers bei Selbstmord eines Arbeitnehmers wegen Überarbeitung (karôshi) geht. Über das Instanzurteil hatten wir bereits in Heft Nr. 2 (1996) S. 142 ff. berichtet. Der Entscheidung, in der der Schadensersatzforderung der Eltern des Arbeitnehmers weitgehend stattgegeben wird, dürfte erhebliche Bedeutung für die japanische Praxis zukommen.
Der erste Teil des Heftes schließt mit mehreren Rezensionen, von denen drei aus der Feder von Moritz Bälz stammen, in dessen Händen auch die redaktionelle Verantwortung für dieses Heft maßgeblich gelegen hat. Seine Rezension des Buches von Oliver Tieste über das Phänomen karôshi schließt inhaltlich unmittelbar an die soeben genannte Entscheidung des OGH an. In einer weiteren Rezension stellt Matthias Scheer ein wichtiges zweibändiges Namenslexikon vor, in dem Wolfgang Hadermitzky japanische, chinesische und koreanische Namen einer westlichen Lesung zugänglich macht.
Im zweiten Teil des Heftes finden sich wie gewohnt unter der Überschrift MITTEILUNGEN Informationen aus der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung. Hinzuweisen ist insoweit insbesondere auf die Ankündigung des Symposiums „Steuerrechtliche Behandlung von e-commerce“, das unter Beteiligung der DJJV am 4. und 5. Oktober 2001 in Tokyo ausgerichtet wird. Des weiteren findet sich dort ein Nachruf auf unser ehemaliges Kuratoriumsmitglied, Karl-Heinz Mittelsteiner, der am 5. August dieses Jahres völlig unerwartet im Alter von 77 Jahren verstorben ist. 
Schließlich danken Vorstand und Redaktion dem Förderverein japanisch-deutscher Kulturbeziehungen e.V., Köln (JaDe) für die finanzielle Unterstützung bei der Drucklegung dieses Heftes.

Hamburg, im November 2000 Harald Baum