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Zeitschrift für Japanisches
Recht
Heft Nr. 10 / 5. Jahrgang 2000
ZUR EINFÜHRUNG
Die vorliegende Ausgabe der ZJapanR ist ein Schwerpunktheft mit den
Beiträgen des achten Symposiums der DJJV, das zu dem Thema „Wandel
der Lebenswelten und die Antwort im Recht“ am 30. März und 1. April
2000 gemeinsam mit dem Japanisch-Deutschen Zentrum Berlin (JDZB) in dessen
Räumen ausgerichtet wurde*. Erneut war das JDZB unter der Leitung
seines Generalsekretärs, Herrn Volker Klein, und der umsichtigen Organisation
von Herrn Dr. Wolfgang Brenn, Herrn Jörg Reinowski und Frau Tatjana
Wonneberg, ein perfekter Gastgeber. Ihnen allen sei im Namen des Vorstandes
der DJJV an dieser Stelle noch einmal sehr herzlich gedankt. Weiterer Dank
gilt der Japan Foundation und dem Veranstaltungskommittee Japan in Deutschland
1999-2000, ohne deren finanzielle Unterstützung die Durchführung
der unter der Schirmherrschaft der Bundesministerin der Justiz, Frau Prof.
Dr. Hertha Däubler-Gmelin, und des Botschafter Japans, S. E. Kunisada
Kume, stehenden Tagung nicht möglich gewesen wäre.
Die Symposiumsbeiträge werden mit den Grußworten des Generalsekretärs
des JDZB, des Botschafters und der Bundesministerin der Justiz sowie die
Eröffnungsrede unseres Präsidenten eingeleitet. Das Generalthema
der Tagung ist in drei Komplexe unterteilt. Am Anfang steht das Thema „Alternde
Gesellschaft und System der sozialen Sicherheit“. Makoto Arai (Universität
Chiba) umreißt zunächst kurz die Entwicklung der sozialen Sicherheitssysteme
in Japan nach dem Zweiten Weltkrieg und setzt sich sodann mit dem neuen
Pflegeversicherungsgesetz und dem Gesetz über die Vormundschaft für
Volljährige auseinander. Bei beiden Gesetzen wurden die deutschen
Erfahrungen zu Rate gezogen, aber eigenständige Lösungen entwickelt,
die von besonderem rechtsvergleichenden Interesse sind. Aus deutscher Sicht
beschreibt Bernd Schulte (Max-Planck-Institut für ausländisches
und internationales Sozialrecht, München) die aktuellen Herausforderungen
des Sozialstaates für die auch bei uns überalternde Gesellschaft.
Neben einer systematischen Darstellung der Alterssicherung in Deutschland
analysiert der Verfasser die gesetzliche Rentenversicherung als den Kern
des deutschen Alterssicherungssystems sowie Pflegebedürftigkeit und
die Betreuung in Form der Vormundschaft für Volljährige als neue
soziale Risiken. In beiden Ländern seien Betreuungs- und Sozialrecht
künftig von einem bloßen Nebeneinander zu einem „abgestimmten
Miteinander“ weiterzuentwickeln.
Der zweite Themenblock „Arbeitskultur und Arbeitsrecht im Wandel“ gliedert
sich in zwei Fragenkomplexe. Zunächst geht es um die Flexibilisierung
der Beschäftigung und des Arbeitsrechts. Satoshi Nishitani (Städtische
Universität Osaka) sieht in Japan wie Deutschland starke Tendenzen
zur Flexibilisierung des Arbeitsrechts, wobei jedoch die Notwendigkeit
zu strukturellen Reformen in Deutschland größer sei, da das
im internationalen Vergleich hohe arbeitsrechtliche Schutzniveau hierzulande
zu einer erheblichen Starrheit in den Arbeitsbeziehungen geführt habe.
Arbeitsrechtsverhältnisse in Japan seien demgegenüber von jeher
unter Inkaufnahme eines geringeren Schutzniveaus flexibler angelegt. Gleichwohl
seien in Japan in den neunziger Jahren eine Reihe von Deregulierungsmaßnahmen
im Arbeitsrecht zu beobachten gewesen, die auf eine noch weitergehende
Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse zielten. Monika Schlachter
(Friedrich-Schiller-Universität Jena) konstatiert auch für Deutschland
in nahezu allen Bereichen der Arbeitswirklichkeit erhebliche Veränderungen,
während die gesetzlichen Rahmenbedingungen sich demgegenüber
längere Zeit nur vergleichsweise zögerlich verändert hätten.
Für die künftige Entwicklung mißt die Verfasserin dem Spannungsverhältnis
von Bestandsschutz eines Arbeitsverhältnisses und inhaltlicher Ausgestaltung
desselben besondere Bedeutung zu: In dem Maße wie letztere flexibilisiert
werde, lasse sich vielleicht das hohe Kündigungsschutzniveau halten.
Mit der Frage, inwieweit der Schritt in die Selbständigkeit ein
Weg aus der Arbeitslosigkeit sein kann oder ob es sich bei der zu beobachtenden
Zunahme selbständiger Tätigkeiten durch zuvor abhängig Beschäftigte
lediglich um eine Scheinselbständigkeit zu Lasten dieser Personengruppe
handelt, befassen sich die anschließenden beiden Beiträge. Cornelia
Storz (Hochschule Bremen) setzt sich mit Umfeld auseinander, mit denen
sich Unternehmensgründer in Japan konfrontiert sehen. Eine besonders
interessante Entwicklung sei die Unterstützung von Existenzgründungen
ehemaliger Mitarbeiter durch japanische Arbeitgeber, die in Japan seit
längerem erfolgreich praktiziert werde, in Deutschland aber (noch)
die Ausnahme seien. Während Japan Phänomenen wie der Telearbeit
und anderen Formen neuer Selbständigkeit weitgehend positiv gegenüberstehe,
werde in Deutschland nicht die darin liegende Chance, sondern das Risiko
eines Abbaus von Arbeitnehmerschutzrechten gesehen. Hieran knüpft
der Beitrag von Matthias Scheer (Hamburg) an, der die Hintergründe
aufzeigt, die in Deutschland zur gesetzlichen Bekämpfung der sogenannten
Scheinselbständigkeit im Jahr 1999 führten, und kritisiert, daß
der Gesetzgeber, dessen Anliegen es eigentlich sein sollte, Arbeit billiger
und flexibler zu machen, statt dessen die selbständige Tätigkeit
erschwert habe.
Der dritte Themenschwerpunkt ist Veränderungen in den Familienstrukturen
gewidmet. Hier sind in beiden Ländern teils parallele teils divergierende
Entwicklungen auszumachen. Atsumi Kubota (Universität Kobe) befaßt
sich mit dem Wert eines menschlichen Lebens aus der Sicht des japanischen
Schadensersatzrechts. Insbesondere geht es dabei um die kontrovers diskutierte
Frage, ob die Erben eines unfallbedingt Verstorbenen einen eigenen Anspruch
gegen den Schädiger geltend machen können, oder ob ihnen das
Recht zusteht, den Schadensersatzanspruch des Geschädigten als dessen
Erben geltend zu machen. Während in Japan seit längerem vergleichsweise
hohe Schmerzensgeldbeträge zuerkannt werden, hat in Deutschland insoweit
erst vor wenigen Jahren ein Wechsel der höchstrichterlichen Rechtsprechung
stattgefunden. Auch die Vererbung des Schmerzensgeldes ist erst vor nicht
allzu langer Zeit anerkannt worden, worauf Christian Huber (RWTH Aachen)
in seinem Referat hinweist. Der Verfasser zeigt die vielfältigen Verbindungen
zwischen Familien- und Schadensrecht auf, wobei Änderungen in den
Familienstrukturen bislang oftmals keine adäquaten Antworten im Schadensersatzrecht
gefunden hätten.
Eine deutlich divergierende Entwicklung zeigt sich bei der nichtehelichen
Lebensgemeinschaft in Japan und Deutschland. Fumio Tokotani (Universität
Osaka) stellt eine in Japan seit langer Zeit anerkannte Form, die sogenannte
„Quasi-Ehe“ (naien), vor. Diese standesamtlich nicht angemeldete eheähnliche
Lebensgemeinschaft fände in einer Reihe von Vorschriften des Zivilgesetzes
Anerkennung; bei ihrer Beendigung ohne sachlichen Grund könne der
geschädigte Partner Schadensersatzansprüche geltend machen. Im
Vergleich zur japanischen Rechtswirklichkeit hat die nichteheliche Lebensgemeinschaft
in Deutschland bis in die jüngste Vergangenheit deutlich weniger Anerkennung
erfahren, worauf Dieter Martiny (Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder)
in seinem Beitrag verweist. Andererseits dürfte die von Martiny für
Deutschland festgestellte Tendenz zur Entrechtlichung der Ehe auf der einen
Seite und die zunehmende Verrechtlichung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
einschließlich der gleichgeschlechtlichen Partnerschaften auf der
anderen für das gegenwärtige Japan nicht auszumachen sein.
An die Beiträge des Symposiums schließt sich der Text eines
Vortrages an, den Hiroshi Oda (University of London) vor kurzem auf Einladung
der DJJV und des Max?Planck?Instituts in Hamburg über neue Entwicklungen
im Bereich der corporate governance in Japan gehalten hat. Während
das japanische Management in der Vergangenheit weitgehend frei von interner
und externer Kontrolle agiert habe, sei inzwischen ein klarer Trend in
Richtung einer stärkeren Verrechtlichung auszumachen. Die Änderungen
zeigen sich zum einen in gesetzlichen Reformen, zum anderen in der zunehmenden
Zahl von Aktionärsklagen, in denen Unternehmensleitungen in der jüngsten
Vergangenheit erfolgreich auf Schadensersatz in Anspruch genommen worden
seien.
Im Abschnitt BERICHTE schildert Kazuhisa Saito (Saitama) anschaulich
seine Erfahrungen als japanischer Student der Rechtswissenschaften an der
Universität Bonn.
In der Rubrik AKTUELLE RECHTSENTWICKLUNG verweist Hiroshi Oda auf die
anstehende Reform des Jugendstrafrechts in Japan und die geplante umfassende
Revision des Handelsgesetzes. Über die in der 147. Sitzungsperiode
des japanischen Parlaments verabschiedeten Gesetze berichten wie gewohnt
Markus Janssen und Olaf Kliesow, wobei sie besonders die Neuregelung der
Unternehmensspaltung herausstellen. Annerose Grafe stellt sodann das neue
japanische Gesetz zur Reaktivierung Privater vor, das im Früjahr dieses
Jahres als Teil einer umfassenderen Reform der japanischen Insolvenzgesetze
in Kraft getreten ist und bereits in zahlreichen Insolvenzverfahren Anwendung
gefunden hat.
Unter dem Stichwort RECHTSPRECHUNG berichtet Hiroshi Oda über
eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom Juli dieses Jahres, in
der es um eine Aktionärsklage gegen die Wertpapierfirma Nomura ging.
Im Anschluß gibt Dirk Schüßler-Langheine – wie bereits
in Heft 8 – einen profunden Überblick über die wichtigen zivilrechtlichen
Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahr 1999. Wiederum dürften
die knapp zusammengefaßten Entscheidungen erstmals in einer westlichen
Sprache zugänglich gemacht werden.
Klaus Hinkelmann übersetzt und kommentiert die Entscheidung des
OGH in Sachen Texas Instruments gegen Fujitsu, bei der es um eine mögliche
Verletzung des sogenannten „Kilby-Patents“ geht, dessen sich in Japan über
mehr als zwanzig Jahre hinziehendes Eintragungsverfahren bereits für
Streit gesorgt hatte.
Schließlich weist Kunihiro Nakata auf eine weitere neue Entscheidung
des OGH hin, in der es um die Haftung des Arbeitgebers bei Selbstmord eines
Arbeitnehmers wegen Überarbeitung (karôshi) geht. Über
das Instanzurteil hatten wir bereits in Heft Nr. 2 (1996) S. 142 ff. berichtet.
Der Entscheidung, in der der Schadensersatzforderung der Eltern des Arbeitnehmers
weitgehend stattgegeben wird, dürfte erhebliche Bedeutung für
die japanische Praxis zukommen.
Der erste Teil des Heftes schließt mit mehreren Rezensionen,
von denen drei aus der Feder von Moritz Bälz stammen, in dessen Händen
auch die redaktionelle Verantwortung für dieses Heft maßgeblich
gelegen hat. Seine Rezension des Buches von Oliver Tieste über das
Phänomen karôshi schließt inhaltlich unmittelbar an die
soeben genannte Entscheidung des OGH an. In einer weiteren Rezension stellt
Matthias Scheer ein wichtiges zweibändiges Namenslexikon vor, in dem
Wolfgang Hadermitzky japanische, chinesische und koreanische Namen einer
westlichen Lesung zugänglich macht.
Im zweiten Teil des Heftes finden sich wie gewohnt unter der Überschrift
MITTEILUNGEN Informationen aus der Deutsch-Japanischen Juristenvereinigung.
Hinzuweisen ist insoweit insbesondere auf die Ankündigung des Symposiums
„Steuerrechtliche Behandlung von e-commerce“, das unter Beteiligung der
DJJV am 4. und 5. Oktober 2001 in Tokyo ausgerichtet wird. Des weiteren
findet sich dort ein Nachruf auf unser ehemaliges Kuratoriumsmitglied,
Karl-Heinz Mittelsteiner, der am 5. August dieses Jahres völlig unerwartet
im Alter von 77 Jahren verstorben ist.
Schließlich danken Vorstand und Redaktion dem Förderverein
japanisch-deutscher Kulturbeziehungen e.V., Köln (JaDe) für die
finanzielle Unterstützung bei der Drucklegung dieses Heftes.
Hamburg, im November 2000 Harald Baum
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