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Nr. 11 / 5. Jahrgang 2001 BerichteInternationales Symposium „On Electronic Commerce and Legal Issues“, Miyazaki, 27.-29. Juli 2001
Auf Einladung von Prof. Toshiyuki Kono (Universität Kyushu) und Prof. Dr. Christoph Paulus (Humboldt-Universität Berlin) trafen sich vom 27.-29. Juli 2001 Wissenschaftler aus Japan, Deutschland, England und den USA in der südjapanischen Großstadt Miyazaki zu einer Tagung über Rechtsfragen des Elektronischen Geschäftsverkehrs. Die Tagung war die Fortsetzung eines Dialogs, der im Jahr 1998 auf einem ebenfalls von Prof. Kono organisierten Kongreß in Fukuoka über Rechtsfragen der Globalisierung eingeleitet worden war. In den letzten drei Jahren hat der elektronische Geschäftsverkehr weltweit einen rasanten Aufschwung genommen, und dieser Aufschwung wird sich – ungeachtet der derzeitigen Abkühlungsphase der New Economy – in den kommenden Jahren fortsetzen. Entsprechend sind in vielen Staaten die rechtlichen Rahmenbedingungen auf diesem „neuen“ Gebiet konkretisiert worden, und insbesondere in Deutschland und den USA liegt auch bereits reichhaltige Rechtsprechung zu Fragen des elektronischen Rechts- bzw. Geschäftsverkehrs vor. Zweck des Symposiums war es, einerseits einen Überblick über allgemeine Tendenzen dieses Rechtsgebiets zu geben, andererseits bestimmte Schwerpunktbereiche (Bank- und Börsenrecht, Gesellschaftsrecht, Vertrags- und Deliktsrecht, Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht) vertieft zu erörtern. Das Eröffnungsreferat am 27.7.2001 hielt Prof.
Dr. Thomas Hoeren (Universität Münster). Unter dem Titel „The Sudden Death
of E-Commerce: Has Law Killed Das zweite Referat (Prof. Dr. Alexander Trunk, Christian-Albrechts-Universität Kiel) befaßte sich mit dem Zusammenspiel zwischen der E-Commerce-Normsetzung der Europäischen Gemeinschaft und dem deutschen Recht. Das deutsche Recht (Multimediagesetz 1997) gab einerseits Anregungen für die europäische Gesetzgebung, andererseits wirken die zahlreichen europäischen Richtlinien (E-Commerce-Richtlinie 2000, Signaturrechtlinie 1999 etc) auf das deutsche Recht zurück. Dieser Prozeß setzt sich |
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