Zeitschrift für Japanisches Recht
Nr. 11 / 5. Jahrgang 2001

Abhandlungen

Zur Rechtsförmlichkeitsprüfung in Deutschland und in Japan
– gleichzeitig ein Beitrag zur Rolle des Legislativen Büros des Kabinetts
im japanischen Regierungssystem

Minoru Matsukawa/Jürgen Kadel

I.Einführung

II.Die Rechtslage in Japan

1.Zur Historie des LBK
2.Zur Organisation des LBK
3.Die Rechtsförmlichkeitsprüfung durch das LBK
4.Die Auswirkungen der Rechtsförmlichkeitsprüfung durch das LBK in der juristischen Praxis

III.Rechtsvergleichung

 

I.       Einführung

Die Grundsätze der Arbeitsteilung legen es nahe, die Kodifikation der Ideen, die in Regierung und Parlament ausgearbeitet werden, an einer zentralen Stelle zu koordinieren. Denn jede Rechtssetzung greift in ein bestehendes System ein und muß sich diesem anpassen oder dieses neu gestalten. So bestehen in Deutschland etwa
4.400 Stammgesetze und Stammverordnungen mit etwa 77.000 Paragraphen bzw. Artikeln, die beachtet werden müssen. Offensichtlich werden Konflikte zumeist dann, wenn das Bundesverfassungsgericht eine Norm wegen ihrer Verfassungswidrigkeit verwirft und in den Medien hierüber ausführlich berichtet wird. Um gerade dies zu vermeiden, muß bereits im Vorfeld der Gesetzesverabschiedung ein Überprüfungsverfahren vorgenommen werden. Für diese Aufgabe braucht man Fachleute, die sich auf die „Gesetzgebung“ in dem Sinne spezialisiert haben, die Ideen der Bundesregierung, der Ministerien und natürlich des Parlaments in die richtige Form zu bringen. Denn zum einen ist die Vorschriftensprache Teil der juristischen Fachsprache, die wie jede Fachterminologie richtig angewendet werden muß, um Mißverständnisse zu vermeiden. Zum anderen ist auch der Gesetzgeber reglementiert, denn wie Art. 20 Abs. 3 GG ausdrücklich statuiert, ist der Gesetzgeber an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. In Deutschland wurde die Notwendigkeit eines formellen Prüfungsverfahrens früh erkannt. Bereits am 21. Oktober 1949 legte das Kabinett fest: