Zeitschrift für Japanisches Recht
Nr. 11 / 5. Jahrgang 2001

Gesetzesübersetzungen

Das japanische Gesetz über Verbraucherverträge

Marc Dernauer

 

I.       Hintergrund des Gesetzes und Anmerkungen zur Übersetzung

II.      Gesetz über Verbraucherverträge (VerbrVG)

 

I.       Hintergrund des Gesetzes und Anmerkungen zur Übersetzung

Am 1. April 2001 ist in Japan das Gesetz über Verbraucherverträge (kurz: VerbrVG) in Kraft getreten, dessen deutsche Übersetzung nachfolgend abgedruckt ist. Mit der Verabschiedung des Gesetzes am 29. April 2000 nahm ein langwieriger Prozeß des Ringens um den Anwendungsbereich und die genaue Formulierung des Gesetzeswortlautes ein Ende. Die zur Erarbeitung des Gesetzentwurfes eigens eingerichtete Kommission hat sich insgesamt sechs Jahre lang mit dieser Aufgabe beschäftigt und schließlich am 30. November 1999 einen Vorschlag präsentiert, der im darauf folgenden Jahr vom Parlament förmlich durch Gesetz gebilligt wurde. Die Kommission wurde durch den Ausschuß für Fragen des alltäglichen Lebens der Bürger (Kokumin Seikatsu Shingi-kai) eingerichtet, der aufgrund von Art. 20 des Grundgesetzes zum Verbraucherschutz als ständiges Gremium des japanischen Wirtschaftsplanungsamtes (Keizai Kikaku-chô) tagt. Da das VerbrVG sehr grundsätzliche Rechtsregeln für praktisch alle Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmern aufstellt, wird die genaue Kenntnis der Bestimmungen für die Rechtspraxis von immenser Bedeutung sein. Ob sich die Verbraucher aber schon alsbald über ihre neuen Rechte im klaren sein und von diesen im Streitfalle Gebrauch machen, insbesondere auch die Gerichte anrufen werden, steht auf einem ganz anderen Blatt. Dies wird im wesentlichen auch davon abhängen, ob der japanische Verbraucher in einfacher und verständlicher Weise über den Sinn und