Zeitschrift für Japanisches
Recht
Nr. 11 / 5. Jahrgang 2001
Abhandlungen
Associate
Professor in Japan: Sore wa nan desu ka.
Die Bedeutung
von Associate Professoren für die japanische
Juristenausbildung von heute
Dorothee Nitschke
I.Einführung
II.Einstellungsvoraussetzungen
und Bewerbung als Associate Professor
III.Die
Juristenausbildung in Japan
1.Die
universitäre Ausbildung
2. Das
“Legal Training and Research Institute of Japan”
3.Neuere
Reformbestrebungen
IV.Die
Arbeit an der staatlichen Universität Niigata
1. Der
Aufbau des Jurastudiums an der Universität Niigata als Modellversuch
2. Eigener
Erfahrungsbericht
I. Einführung
Viele juristische Fakultäten japanischer Universitäten
suchen ausländische Associate Professoren, d.h. Gastwissenschaftler aus
anderen, insbesondere europäischen Ländern, die für ein paar Jahre, in der
Regel drei,
an japanischen Hochschulen ihr jeweiliges nationales Recht unterrichten.
Ein Grund dafür liegt darin, daß das japanische Recht sich in weiten Teilen an
das deutsche und französische, aber auch englische und amerikanische Recht
anlehnt.
Das Interesse deutscher Juristen am japanischen Recht scheint dagegen umgekehrt
nicht gleich stark zu sein.Das mag zum einen an der mangelnden
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