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Nr. 11 / 5. Jahrgang 2001 Zur EinführungWer immer sich ein wenig intensiver mit dem japanischen Recht beschäftigt, stößt früher oder später auf die ebenso heftig wie kontrovers diskutierte Frage nach Rechtsauffassung und Rechtsmentalität in Japan. Unstreitig sind in Japan – bezogen auf die Bevölkerungsgröße – deutlich weniger Staatsanwälte, Richter und Rechtsanwälte tätig als etwa in den USA, Großbritannien, Frankreich oder Deutschland, und entsprechend kleiner ist die Zahl gerichtlicher Verfahren. Auch wird von Seiten der im Japangeschäft tätigen Praktiker stets aufs neue berichtet, daß Vertragsanbahnung und ‑gestaltung wie auch die Durchsetzung von Verträgen dort anders als im US-amerikanischen oder in großen Teilen des europäischen Umfeldes abliefen. Was sind die Gründe? Hierzu sind im Laufe der Jahre verschiedene Theorien entwickelt worden. Diese reichen von der institutionstheoretischen Erklärung vermittels des Konzepts pfadabhängiger Entwicklung über eine ökonomische Analyse bis hin zu einer politischen Interpretation der – jedenfalls für die Vergangenheit unbestreitbaren – Zugangsbeschränkungen zu den genannten juristischen Berufen. Daneben werden aber auch seit jeher und insbesondere von japanischer Seite ganz andere Ursachen, nämlich kulturell geprägte und anthropologische, genannt. Diesem Ansatz einer kulturbedingten Andersheit geht Tsuyoshi Kinoshita in einer umfassenden Untersuchung nach, mit der die vorliegende Ausgabe unserer Zeitschrift eröffnet wird. Die von dem Verfasser vertretenen Thesen werden sicher nicht unwidersprochen bleiben und die Redaktion plant, in künftigen Ausgaben auch andere Interpretationen japanischer Rechtsmentalität und ‑praxis vorzustellen. Um ganz anderes, nämlich um eine weitere Reform des japanischen Gesellschaftsrechts geht es in den folgenden drei Beiträgen. Zunächst beschreibt Masaru Hayakawa die neuen Regeln für die Spaltung von Kapitalgesellschaften. Auch diese Reform ist im Zusammenhang mit den Bemühungen der japanischen Regierung zu sehen, die angesichts der strukturellen Krise Japans erforderliche Umstrukturierung der Unternehmen zu erleichtern. Über die vorhergehenden gesellschaftsrechtlichen Reformen bezüglich der Verschmelzung und der Bildung von Holding-Gesellschaften durch Aktientausch und Aktienübertragung ist bereits in früheren Heften berichtet worden. Der vorliegende Beitrag in der Übersetzung von Moritz Bälz stammt aus der Feder eines der anerkanntesten japanischen Gesellschaftsrechtler und dürfte einen verläßlichen Einstieg in die Materie in deutscher Sprache erlauben. Den Beitrag von Hayakawa ergänzen die Ausführungen von Lorenz Ködderitzsch, die zusätzliche steuerrechtliche und rechtsvergleichende Informationen zum neuen Spaltungsrecht einerseits und dem 1999 novellierten Verschmelzungsrecht andererseits enthalten. Im Anschluß daran gibt Hiroko Aoki einen knappen Überblick über die Entwicklung des Gesellschaftsrechts in Japan seit dem Zweiten Weltkrieg, der es erlaubt, die einzelnen Reformen in einem Gesamtkontext zu sehen. Zudem wird ein Ausblick auf die Reformdiskussion und die für 2002 und/oder 2003 anstehende umfassende Novellierung des Gesellschaftsrechts gegeben, die auf eine Verbesserung der corporate governance zielt. In diesem Kontext ist auch auf den Beitrag von Hiroshi Oda in der Rubrik Aktuelle Rechtsentwicklung zu verweisen, der sich ebenfalls mit den Reformarbeiten im Handels- und Gesellschaftsrecht befaßt. Schließlich ist die Übersetzung der neuen Vorschriften zu Aktientausch und Aktienübertragung nebst einer Einführung durch Ursula Shibumi Eisele zu nennen, die in die Rubrik Gesetzesübersetzungen aufgenommen ist. Da derzeit noch keine aktuelle Übersetzung des japanischen Handelsgesetzes vorliegt, die die verschiedenen, teilweise weitgehenden Reformen der letzten Jahre berücksichtigt, dürfte die verläßliche Übersetzung dieser Vorschriften eine wichtige Informationsquelle darstellen. Ähnlich wie Deutschland sieht sich Japan mit einer rapide alternden Bevölkerung konfrontiert, was – unbeschadet der eingangs diskutierten Frage nach der Rechtsmentalität – zu vergleichbaren Problemstellungen führt, die gelöst werden müssen. Einer der Problemkreise betrifft die Entmündigung und Betreuung älterer Menschen. In einer profunden Analyse gibt Yoshikazu Sagami einen Überblick über das neue japanische Betreuungsrecht, das am 1. April 2000 in Kraft getreten ist. Im Zuge der Reform sind zahlreiche Vorschriften des Zivilgesetzes geändert worden, die der Verfasser dankenswerterweise in deutscher Übersetzung in Auszügen seinem Beitrag als Anhang beigefügt hat. Zudem geben eine ganze Reihe von tabellarischen Übersichten rechtssoziologische Auskünfte zur japanischen Praxis. Ebenfalls mit großem Praxisbezug, aber zu ganz anderen Rechtsfragen, nämlich zum Markenrecht, sind die rechtsvergleichenden Ausführungen von Akira Ishikawa und Kimiko Yano abgefaßt. Das japanische Recht wird in einen ausführlichen vergleichenden Kontext insbesondere zum britischen und US-amerikanischen Recht gestellt. Mit dem Funktionieren des legislativen Apparates in Japan setzt sich der vergleichende Beitrag zur Rechtsförmlichkeitsprüfung in Japan und Deutschland von Minoru Matsukawa und Jürgen Kadel auseinander. Besondere Aufmerksamkeit schenken die Verfasser dabei dem legislativen Büro des japanischen Kabinetts, in dessen Händen die Rechtsförmlichkeitsprüfung liegt. Die Verfasser kommen zu dem Ergebnis, daß dieser Prüfung eines Gesetzesvorhabens – bevor das förmliche Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird – in Japan erheblich größere Bedeutung zukommt als in Deutschland, während die spätere gerichtliche Kontrolle als vergleichsweise zurückhaltend bewertet wird. Eigene Erfahrungen als „Associate Professor“ in Japan verbindet Dorothee Nitschke mit einem anregenden Überblick über die dortige Juristenausbildung und die inzwischen mit großer Intensität betriebenen Reformbestrebungen. Anläßlich der hiesigen Diskussion zur Reform der Juristenausbildung dürfte es von Interesse sein zu hören, daß in Japan eine ganze Reihe juristischer Fakultäten sowohl staatlicher wie auch privater Universitäten in „Law Schools“ nach amerikanischem Vorbild umgestaltet werden sollen. Wiederum großen Praxisbezug hat die Kurzfassung eines Länderberichtes zur Kraftfahrtversicherung in Japan von Nicco Hahn. Neben zahlreichen rechtstatsächlichen Angaben wird ein knapper Überblick über die rechtlichen Grundlagen gegeben. Eine allerneueste Entwicklung greift schließlich Martin Arnold mit seinem Bericht über das Pilotprojekt der elektronischen Steuererklärung auf. Wiederum zeigen sich Parallelen zur Entwicklung in Deutschland, wo das Engagement des Präsidenten unserer Vereinigung für den Einsatz elektronischer Medien in seiner Eigenschaft als Präsident des Finanzgerichtes Hamburg große Beachtung gefunden hat. In Heft 8 (1999) hatten wir einen gewissen Schwerpunkt auf die schwierige Frage einer Wiedergutmachung durch den japanischen Staat gegenüber nicht-japanischen Frauen, die als sogenannte „Trostfrauen“ während des Zweiten Weltkrieges zur Prostitution gezwungen worden sind, gesetzt. Petra Schmidt zeichnet die seitdem erfolgte Entwicklung nach und geht insbesondere auf neuere instanzgerichtliche Entscheidungen ein. Bei dem anschließenden Beitrag von Martina Timmermann zu dem Stellenwert der Menschenrechte in der japanischen Außenpolitik handelt es sich um einen Vortrag, den die Verfasserin auf Einladung der DJJV Anfang dieses Jahres in Hamburg in den Räumen der Sozietät Haarmann, Hemmelrath & Partner gehalten hat. Positiv verzeichnet der Bericht, das Japan auf internationaler Ebene die wichtigsten Menschenrechtskonventionen ratifiziert hat und schrittweise in sein nationales Rechtswesen integriert. Die japanische Menschenrechts-Außenpolitik sehe sich aber mit dem noch nicht gelösten sensiblen Problem der Vergangenheitsbewältigung in Japan konfrontiert. In der Rubrik Gesetzesübersetzungen finden sich, neben der bereits genannten Übersetzung der Gesellschaftsrechtsreform von 1999, zwei für den Rechtsalltag wichtige Gesetze – soweit ersichtlich erstmals – in westlichen Sprachen zugänglich gemacht. Marc Dernauer führt zunächst knapp in das neue japanische Gesetz über Verbraucherverträge ein, das am 1. April dieses Jahres in Kraft getreten ist. Die sorgfältige Übersetzung des Gesetzes, das aus zwölf Vorschriften besteht, ist mit Erläuterungen zur Übersetzung schwieriger japanischer Begriffe versehen. Das Gesetz über die Verbraucherverträge ist nach dem Produkthaftungsgesetz von 1994 das zweite neuere Gesetz zum Verbraucherschutz, das den Verbrauchern zivilrechtliche Mittel an die Hand gibt, um ihre Interessen durchsetzen zu können und sie nicht länger lediglich auf geeignete Verwaltungsmaßnahmen verweist, wie dies in der Vergangenheit lange geschehen ist. Im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit diesem Gesetz steht der aktuelle Entwurf eines Gesetzes über Ausnahmeregelungen zum Zivilgesetz betreffend Willensirrtümer bei elektronisch abgeschlossenen Verbraucherverträgen. Masao Yanaga legt eine erste englische Übersetzung des aus vier Vorschriften bestehenden Entwurfes nebst einer kurzen Einführung vor. Unter dem Stichwort Aktuelle Rechtsentwicklung findet sich, neben dem bereits erwähnten Hinweis von Hiroshi Oda auf die kommende Gesellschaftsrechtsreform, wie gewohnt ein ausführlicher Bericht von Markus Janssen über die in der 150. Sitzungsperiode des japanischen Parlaments verabschiedeten Gesetze. Zuletzt ist über die 147. Sitzungsperiode berichtet worden. In den dazwischenliegenden 148. und 149. rein geschäftsmäßigen Sitzungsperioden sind praktisch keine Gesetze verabschiedet worden. Damit gewährleistet der vorliegende Bericht die nun schon seit vielen Jahren erreichte Kontinuität in der Berichterstattung. In der Rubrik Rechtsprechung stellt Hiroshi Oda eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom Januar diesen Jahres vor, in der es um die Rolle einer Aktiengesellschaft bei Klagen ihrer Aktionäre gegen den Verwaltungrat geht. Alexander Trunk berichtet höchst aktuell über eine von der Universität Kyushu im Juli dieses Jahres ausgerichtete Tagung zu den rechtlichen Problemen, die der grenzüberschreitende Internet-Waren- und Dienstleistungsverkehr aufwirft. Moritz Bälz schildert seinen Studienaufenthalt am Deutschen Institut für Japanstudien in Tokyo und gibt zudem einen knappen Überblick über eine Tagung der amerikanischen Experten zum japanischen Recht in Ann Arbor im April dieses Jahres. Christopher Heath stellt sodann die Veröffentlichungen Band 8-14 unserer Schriftenreihe in einer Sammelrezension vor und Wilhelm Röhl setzt sich mit einer Dissertation zur Entstehung der Meiji-Verfassung auseinander. Mit großem Bedauern drucken wir zudem einen Nachruf aus der Feder von John O. Haley auf den großen amerikanischen Pionier in der Erschließung des japanischen Rechts, Professor Dan Fenno Henderson, der Anfang des Jahres verstorben ist. Er war vielen von uns ein Vorbild und einige von uns hatten das Glück, mit ihm in freundschaftlicher Verbindung zu stehen. Der erste Teil des Heftes schließt mit einem ausführlichen Fünf-Jahres-Register, das Matthias Scheer erstellt hat. Erfaßt sind sämtliche Beiträge aus den Heften 1-10. Im zweiten Teil des Heftes finden sich – wie gewohnt – unter der Überschrift Mitteilungen Informationen aus der DJJV. Hinzuweisen ist insbesondere auf das Programm der Tagung „Taxation of Electronic Commerce“, die zusammen mit der Keio-Universität und der Universität Köln am 4. und 5. Oktober diesen Jahres in Tokyo ausgerichtet wird. Das Heft schließt mit den Anzeigen für zwei neue japanbezogene Publikationen.
Hamburg, im August 2001 Harald Baum
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