Zeitschrift für Japanisches
Recht
Nr. 11 / 5. Jahrgang 2001
Abhandlungen
Auf der Suche nach Recht und Gerechtigkeit:
der lange Weg der "Trostfrauen"
Petra Schmidt
I. Gerichtsentscheidungen
in Japan
II. Recht vor
US-Gerichten?
III. Internationales
"Trostfrauen" Tribunal
IV. Schlußbemerkung
Über ein Jahrzehnt, nachdem die Welt auf das Schicksal
Hunderttausender meist koreanischer Frauen und Mädchen, die während des
Zweiten Weltkrieges durch das Japanische Militär sexuell versklavt worden
sind, aufmerksam geworden ist, ist noch immer keine Klärung der
Wiedergutmachungsfrage in Sicht.
Wie an anderer Stelle
ausführlich dargestellt wurde, zeichneten Japans Regierung und Militär direkt
oder zumindest mittelbar für die Rekrutierung der Frauen, die Einrichtung und
den Betrieb der "Troststationen" sowie die Behandlung der
zynisch-euphemistisch als "Trostfrauen" bezeichneten Sexsklavinnen
verantwortlich. Die Handlungen Japans verletzten gewohnheitsrechtliche Normen
des Völkerrechts betreffend Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die
Menschlichkeit, Sklaverei und Handel mit Frauen und Kindern. Diese Handlungen hätten
Teil der Kriegsverbrechertribunale nach Ende des Zweiten Weltkrieges werden
müssen. Doch lag der Fokus dieser Verfahren auf Verbrechen gegen Angehörige
der Alliierten, und das Schicksal der "Trostfrauen" wie auch der
meisten anderen asiatischen Opfer der japanischer Aggression wurde schlichtweg
ignoriert.
I. Gerichtsentscheidungen in Japan
Erst das politische Tauwetter in Korea Ende der achtziger
Jahre ermutigte einige ehemalige "Trostfrauen", mit ihrer Geschichte
an die Öffentlichkeit zu treten und von Japan Genugtuung zu verlangen. Nachdem
die japanische Regierung zunächst ein Bedürfnis für eine Entschädigung der
Frauen und eine Entschuldigung bei diesen bestritten und später deren
Forderungen als durch multi- und bilaterale Abkommen umfassend und
abschließend geklärt bezeichnet hatte, machten einige ehemalige "Trostfrauen"
aus Korea, Taiwan, den Philippinen, der Volksrepublik China und den Niederlanden
ihre Ansprüche vor japanischen Gerichten geltend. Während das Distriktgericht
Yamaguchi, Abteilung Shimonoseki, in einer Entscheidung vom 27. April 1998 zumin...
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