Zeitschrift für Japanisches Recht
Nr. 11 / 5. Jahrgang 2001

Abhandlungen

Auf der Suche nach Recht und Gerechtigkeit:
der lange Weg der "Trostfrauen"

Petra Schmidt

I.         Gerichtsentscheidungen in Japan

II.      Recht vor US-Gerichten?

III.         Internationales "Trostfrauen" Tribunal

IV.         Schlußbemerkung

 

Über ein Jahrzehnt, nachdem die Welt auf das Schicksal Hunderttausender meist koreanischer Frauen und Mädchen, die während des Zweiten Weltkrieges durch das Japanische Militär sexuell versklavt worden sind, aufmerksam geworden ist, ist noch immer keine Klärung der Wiedergutmachungsfrage in Sicht.

Wie an anderer Stelle ausführlich dargestellt wurde, zeichneten Japans Regierung und Militär direkt oder zumindest mittelbar für die Rekrutierung der Frauen, die Einrichtung und den Betrieb der "Troststationen" sowie die Behandlung der zynisch-euphemistisch als "Trostfrauen" bezeichneten Sexsklavinnen verantwortlich. Die Handlungen Japans verletzten gewohnheitsrechtliche Normen des Völkerrechts betreffend Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Sklaverei und Handel mit Frauen und Kindern. Diese Handlungen hätten Teil der Kriegsverbrechertribunale nach Ende des Zweiten Weltkrieges werden müssen. Doch lag der Fokus dieser Verfahren auf Verbrechen gegen Angehörige der Alliierten, und das Schicksal der "Trostfrauen" wie auch der meisten anderen asiatischen Opfer der japanischer Aggression wurde schlichtweg ignoriert.

 

I.       Gerichtsentscheidungen in Japan

Erst das politische Tauwetter in Korea Ende der achtziger Jahre ermutigte einige ehemalige "Trostfrauen", mit ihrer Geschichte an die Öffentlichkeit zu treten und von Japan Genugtuung zu verlangen. Nachdem die japanische Regierung zunächst ein Bedürfnis für eine Entschädigung der Frauen und eine Entschuldigung bei diesen bestritten und später deren Forderungen als durch multi- und bilaterale Abkommen umfassend und abschließend geklärt bezeichnet hatte, machten einige ehemalige "Trostfrauen" aus Korea, Taiwan, den Philippinen, der Volksrepublik China und den Niederlanden ihre Ansprüche vor japanischen Gerichten geltend. Während das Distriktgericht Yamaguchi, Abteilung Shimonoseki, in einer Entscheidung vom 27. April 1998 zumin...