Zeitschrift für Japanisches Recht
Nr. 11 / 6. Jahrgang 2001

Verabschiedete Gesetze: Bericht über die 150. Sitzungsperiode des Japanischen Parlaments

Berichtet von: Janssen & Associates Foreign Law Office
Registered Associated Office of Komatsu, Koma & Nichikawa

Redaktion: Markus Janssen

A.       Einleitung

Nachdem mit der 148. und der 149. zwei rein geschäftsmäßige Sitzungsperioden, in denen praktisch keine Gesetze verabschiedet wurden, zu Ende gegangen sind, begann am 21. September 2000 die 150. Sitzungsperiode, die bis zum 1. Dezember 2000 andauerte. Die nach den 42. Unterhauswahlen abgehaltene 148. Sitzungsperiode (vom 4. Juli 2000 bis zum 6. Juli 2000) beschränkte sich auf die Ernennung des inzwischen wieder zurückgetretenen Ministerpräsidenten Yoshirô Mori und die Wahl des Präsidenten des Unterhauses. In der 13 Tage dauernden 149. Sitzungsperiode wurde nach der Eröffnungsdebatte mit Ministerpräsident Mori über den Summit auf Okinawa berichtet. Ferner wurde über die Einführung des Deliktes der mittelbaren Bestechlichkeit in öffentlichen Ämtern debattiert. Hintergrund waren die Fälle der Geldleistungen von Unternehmen an den Präsidenten des Ausschusses zur Wiederbelebung des Finanzsektors sowie der mittelbaren Vorteilsannahme des Bauministers. Ferner wurde über den Forderungsverzicht der Spareinlagenversicherungsgesellschaft gegenüber der Kaufhauskette Sôgô und ein neues Wahlsystem für das Oberhaus diskutiert, was jedoch unvollendet in die 150. Sitzungsperiode übernommen wurde.

In der Eröffnungsrede zur 150. Sitzungsperiode stellt Ministerpräsident Mori die Idee und das Rahmenprogramm „e-Japan“ vor, mit dem für die gesamte Bevölkerung ein erleichterter, freier und unkomplizierter Zugang zu digitalen Informationen geschaffen werden soll. Dazu soll u.a. mit einer Reform des Bildungssystems und einer Neubelebung der Wirtschaft die gesamte Gesellschaft erneuert werden. Insgesamt läßt sich somit sagen, daß diese Periode von der Verabschiedung von IT-bezogenen Gesetzen geprägt war.

Im Hinblick auf die Reform des Oberhauswahlgesetzes wurde zunächst ein Sonderausschluß einberufen, über dessen Besetzung es zwischen den Parteien ebenfalls zu Streitigkeiten kam. Einen Monat später, am 26. Oktober 2000, konnte das Gesetz dann verabschiedet werden. Danach ist jetzt für den Teil der Oberhausabgeordneten, die über die japanweite Liste gewählt werden, die Bindung an die von den Parteien vorge....