Zeitschrift für Japanisches Recht
Nr. 11 / 6. Jahrgang 2001

Berichte

Internationales Symposium „On Electronic Commerce and Legal Issues“, Miyazaki, 27.-29. Juli 2001

 

Auf Einladung von Prof. Toshiyuki Kono (Universität Kyushu) und Prof. Dr. Christoph Paulus (Humboldt-Universität Berlin) trafen sich vom 27.-29. Juli 2001 Wissenschaftler aus Japan, Deutschland, England und den USA in der südjapanischen Großstadt Miyazaki zu einer Tagung über Rechtsfragen des Elektronischen Geschäftsverkehrs. Die Tagung war die Fortsetzung eines Dialogs, der im Jahr 1998 auf einem ebenfalls von Prof. Kono organisierten Kongreß in Fukuoka über Rechtsfragen der Globalisierung eingeleitet worden war. In den letzten drei Jahren hat der elektronische Geschäftsverkehr weltweit einen rasanten Aufschwung genommen, und dieser Aufschwung wird sich – ungeachtet der derzeitigen Abkühlungsphase der New Economy – in den kommenden Jahren fortsetzen. Entsprechend sind in vielen Staaten die rechtlichen Rahmenbedingungen auf diesem „neuen“ Gebiet konkretisiert worden, und insbesondere in Deutschland und den USA liegt auch bereits reichhaltige Rechtsprechung zu Fragen des elektronischen Rechts- bzw. Geschäftsverkehrs vor. Zweck des Symposiums war es, einerseits einen Überblick über allgemeine Tendenzen dieses Rechtsgebiets zu geben, andererseits bestimmte Schwerpunktbereiche (Bank- und Börsenrecht, Gesellschaftsrecht, Vertrags- und Deliktsrecht, Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht) vertieft zu erörtern.

Das Eröffnungsreferat am 27.7.2001 hielt Prof. Dr. Thomas Hoeren (Universität Münster). Unter dem Titel „The Sudden Death of E-Commerce: Has Law Killed
E-Business?“ stellte er in thesenhafter Zuspitzung (Law has not killed e-business, Law has killed e-business, E-business has killed itself) positive Merkmale und Schwächen der derzeitigen E-business-Gesetzgebung vor. Positiv bewertete er grundsätzlich die Normsetzungstätigkeit der Europäischen Union zum E-commerce (mit Fragezeichen zum EU-Datenschutz). Kritisch äußerte er sich zur wenig transparenten Struktur von ICANN. Bewußt provokant war die These des Referenten, elektronische Signaturen seien an den Bedürfnissen der Praxis vorbei konzipiert worden und hätten „keine Zukunft“. Rechtspolitischen Konfliktstoff sah Hoeren in der Vereinbarkeit der europäischen E-Commerce Regelungen (Bevorzugung europäischer Provider) mit den Anforderungen der WTO.

Das zweite Referat (Prof. Dr. Alexander Trunk, Christian-Albrechts-Universität Kiel) befaßte sich mit dem Zusammenspiel zwischen der E-Commerce-Normsetzung der Europäischen Gemeinschaft und dem deutschen Recht. Das deutsche Recht (Multimediagesetz 1997) gab einerseits Anregungen für die europäische Gesetzgebung, andererseits wirken die zahlreichen europäischen Richtlinien (E-Commerce-Richtlinie 2000, Signaturrechtlinie 1999 etc) auf das deutsche Recht zurück. Dieser Prozeß setzt sich