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Zeitschrift für Japanisches
Recht
Nr. 11 / 6. Jahrgang 2001
Abhandlungen
Zur
Rechtsförmlichkeitsprüfung in Deutschland und in Japan
– gleichzeitig ein Beitrag zur Rolle des Legislativen Büros des Kabinetts
im japanischen Regierungssystem
Minoru Matsukawa/Jürgen Kadel
I.Einführung
II.Die Rechtslage in Japan
1.Zur Historie des LBK
2.Zur Organisation des LBK
3.Die Rechtsförmlichkeitsprüfung
durch das LBK
4.Die Auswirkungen der
Rechtsförmlichkeitsprüfung durch das LBK in der juristischen Praxis
III.Rechtsvergleichung
I. Einführung
Die Grundsätze der Arbeitsteilung legen es nahe, die
Kodifikation der Ideen, die in Regierung und Parlament ausgearbeitet werden, an
einer zentralen Stelle zu koordinieren. Denn jede Rechtssetzung greift in ein
bestehendes System ein und muß sich diesem anpassen oder dieses neu gestalten.
So bestehen in Deutschland etwa
4.400 Stammgesetze und Stammverordnungen mit etwa 77.000 Paragraphen bzw.
Artikeln, die beachtet werden müssen.
Offensichtlich werden Konflikte zumeist dann, wenn das Bundesverfassungsgericht
eine Norm wegen ihrer Verfassungswidrigkeit verwirft und in den Medien hierüber
ausführlich berichtet wird. Um gerade dies zu vermeiden, muß bereits im Vorfeld
der Gesetzesverabschiedung ein Überprüfungsverfahren vorgenommen werden. Für
diese Aufgabe braucht man Fachleute, die sich auf die „Gesetzgebung“ in dem
Sinne spezialisiert haben, die Ideen der Bundesregierung, der Ministerien und
natürlich des Parlaments in die richtige Form zu bringen. Denn zum einen ist
die Vorschriftensprache Teil der juristischen Fachsprache, die wie jede
Fachterminologie
richtig angewendet werden muß, um Mißverständnisse zu vermeiden.
Zum anderen ist auch der Gesetzgeber reglementiert, denn wie Art. 20 Abs. 3 GG
ausdrücklich statuiert, ist der Gesetzgeber an die verfassungsmäßige Ordnung
gebunden. In Deutschland wurde die Notwendigkeit eines formellen
Prüfungsverfahrens früh erkannt. Bereits am 21. Oktober 1949 legte das Kabinett
fest:
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