Zeitschrift für Japanisches Recht
Heft Nr.12 / 6. Jahrgang 2001

zur einführung

Die vorliegende Ausgabe der Zeitschrift beginnt mit einem Abdruck verschiedener Beiträge zu dem internationalen Symposium „The Multiple Worlds of Japanese Law: Disjunctions and Conjunctions“, das im April dieses Jahres an der kanadischen Univer­sity of Victoria ausgerichtet wurde. In den Beiträgen führen jüngere westliche Spezia­listen des japanischen Rechts zusammen mit jüngeren japanischen Hochschullehrern eine äußerst lebhafte und kontroverse Diskussion um die Methodik der Rechtsverglei­chung mit Japan und das Verständnis des japanischen Rechts. Das Konzept der Tagung und das Zusammenspiel der einzelnen Vorträge ist in einer den englischen Texten vorangestellten deutschen Einführung des Verfassers näher erläutert. Den englischen Symposiumsbeiträgen ist – wie allen englischen Texten in diesem Heft – am Ende jeweils eine knappe deutsche Zusammenfassung beigefügt. In dieser Weise soll künftig mit allen nicht-deutschen Texten in der Zeitschrift verfahren werden.

Seit längerem schon haben sich die Redaktion wie auch der Vorstand der DJJV – und jüngst das Kuratorium der Vereinigung – mit dem Problem auseinandergesetzt, wie der schwindenden Bedeutung der deutschen Sprache im internationalen Wissenschafts­austausch begegnet werden sollte, was leider zunehmend auch für den Austausch zwi­schen Japan und Deutschland zutrifft, wie Josef Kreiner in seinem Vortrag über den gegenwärtigen Zustand der deutsch-japanischen Beziehungen ausführlich darlegt. Auch die Rechtsvergleichung bleibt von dieser Entwicklung nicht verschont, wenngleich die Entwicklung hier möglicherweise etwas weniger dramatisch als in anderen Fächern verläuft. Wie in den einführenden Überlegungen des Verfassers zu dem Symposium näher ausgeführt, dürfte für diese Zeitschrift der beste Ausweg aus der sich abzeichnen­den sprachlichen Isolation sein, die Ergebnisse hiesiger rechtsvergleichender Arbeit mit dem japanischen Recht auch in englischer Sprache zu kommunizieren und umgekehrt englischsprachige Arbeiten auch qualifizierter jüngerer japanischer Kollegen wie auch anglo-amerikanischer Autoren interessierten hiesigen Lesern zugänglich zu machen. Die Verbindung englischer mit deutschen und gegebenenfalls etwa auch französischen Beiträgen und die Vernetzung von Forschern wie auch Praktikern aus unterschiedlichen Rechtskreisen, die von ihrem jeweils eigenen Vorverständnis ausgehend das japanische Recht analysieren, dürfte der einzige Weg zur Teilnahme am internationalen Dialog sein, der zugleich immer wieder darauf hinweist, daß wichtige Arbeiten zum japani­schen Recht auch in deutscher Sprache entstehen.

Die Rubrik Abhandlungen beginnt mit einem preisgekrönten Beitrag von Toshiko Igarashi zu Veränderungen bei der Unternehmenskontrolle (corporate governance) in Japan. Die Untersuchung zeigt, daß zwar ein umfassender Wandel von dem lange Zeit gepriesenen korporatistisch geprägten japanischen Modell in Richtung einer kapital­markt-orientierten Unternehmensverfassung zu beobachten ist, daß diesen Verände­rungen, die durch äußere Einflüsse – namentlich die anhaltende strukturelle Krise in Japan – angeschoben wurden, bislang jedoch noch erhebliche psychologische Wider­stände von Seiten des Management entgegenstehen. Auf faszinierende Weise wird deut­lich, daß durch äußeren Druck veranlaßte Verhaltensänderungen nur dann wirklich erfolgreich sind, wenn sich die Einstellung der handelnden Akteure ebenfalls nachhaltig verändert.

Ebenfalls mit Veränderungen, diesmal jedoch in der regulatorischen Architektur des japanischen Finanzmarktes, befaßt sich der Beitrag von Hiroko Aoki. Regulierung und Aufsicht sind in den letzten Jahren als Antwort auf die anhaltende Krise in Japan um­fassend neu strukturiert worden. An einen kurzen chronologischen Überblick über den bisherigen Ablauf der Reform schließt sich eine funktionale Analyse des neuen Systems mit seinen wichtigsten Institutionen an.

Auch der anschließende Beitrag von Sadakazu Osaki befaßt sich mit einem weiteren Aspekt der umfassenden Reformen des japanischen Finanzmarktes. Der Verfasser ana­lysiert die neue japanische Regelung sogenannter „alternativer Handelssysteme“ (ATS), die in den vergangenen Jahren als Konkurrenz zu den etablierten Börsen weltweit rapide an Bedeutung gewonnen haben. Bis 1998 war Wertpapierfirmen in Japan der Betrieb eines ATS grundsätzlich verboten. Im Zuge des sogenannten japanischen „Big Bang“ wurde dieses Verbot aufgehoben und im Dezember 2000 wurden die zunächst weiterhin bestehenden erheblichen Beschränkungen hinsichtlich des zulässigen Preis­findungsmechanismus weiter liberalisiert.

Weniger auf die legislative denn auf die praktische Rechtsentwicklung durch die japanischen Gerichte konzentriert sich die Darstellung des Anlegerschutzes bei Waren­termingeschäften in Japan von Mihoko Sumida. Ähnlich wie in Deutschland haben auch in Japan geschädigte Anleger die Gerichte angerufen, und es ist zu vergleichsweise zahlreichen Entscheidungen gekommen. Sumida zeichnet die Grundlinien dieser Recht­sprechung nach.

Nicht nur der deutsche, sondern auch der japanische Gesetzgeber scheint unter einem erheblichen Handlungsdruck zu stehen. Insbesondere im Bereich des Gesell­schaftsrechts ist der legislative Output beachtlich. In beinahe jeder Ausgabe der Zeit­schrift konnte in den letzten Jahren über eine weitere einschlägige Reform berichtet werden. Die jüngste Reform der gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen im Handels­gesetz, die zum 1. Oktober dieses Jahres in Kraft getreten ist und bei der es vor allem um die Liberalisierung des Rückerwerbs und des Haltens eigener Aktien geht, kom­mentiert Lorenz Ködderitzsch. Des weiteren sind nunmehr Nennwertaktien wie auch eine japanische Besonderheit – die sogenannte Einheitsaktie – abgeschafft worden.

E-Commerce ist auch in Japan eine treibende Kraft für Reformen zivil-, verfahrens- und verbraucherrechtlicher Vorschriften. Masao Yanaga stellt das neue „Grundlagen­gesetz zur Entwicklung einer Gesellschaft, die auf fortgeschrittenen Informations- und Telekommunikationsnetzwerken beruht“ dar. Daran schließt sich ein Überblick über die Regeln für elektronische Unterschriften und die in einem weiteren Sondergesetz fest­gelegten Vorschriften zur elektronischen Zertifikation an. Ferner werden zahlreiche novellierte registerrechtliche Normen und Formvorschriften genannt. Schließlich ist ein neues Gesetz gegen einen unerlaubten Zugriff auf Datennetze zu erwähnen.

Mit einem Thema, zu dem in westlichen Sprachen bislang kaum publiziert wird, nämlich dem japanischen Notariatswesen, befaßt sich Akira Ishikawa. Angeregt durch die jüngste deutsche Novelle des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, mit der der Kreis der Ansprüche, die den Gegenstand notariell vollstreckbarer Urkunden bilden können, er­weitert wurde, fragt Ishikawa, ob die dadurch erreichte Entlastung der Gerichte auch in Japan zu verwirklichen sei und schließt einige umfassende und kritische Bemerkungen zum japanischen Notariatswesen an.

Towa Niimura wendet sich mit ihrem Bericht über die Bürgerabstimmungen in Japan einer verfassungsrechtlichen Problematik zu. Auch wenn Legitimation, Vorausset­zungen und Grenzen von Bürgerabstimmungen in Japan noch nicht ausreichend geklärt seien, erfreue sich dieses Instrument demokratischer Mitwirkung auf kommunaler und regionaler Ebene rasch wachsender Beliebtheit. Anhand von zahlreichen Beispielsfällen zeigt Niimura Stärken und Schwächen dieses Instruments unmittelbarer Demokratie auf. Obwohl Bürgerabstimmungen in Japan zur Zeit noch keine rechtliche Bindungs­wirkung zukommt, hätten sie dennoch großen politischen Einfluß gewonnen.

Ein anderes, ebenfalls bislang in westlichen Publikationen kaum behandeltes Gebiet ist das japanische Polizeirecht. Philipp Schneider befaßt sich in seinem Beitrag mit der Abgrenzung zwischen hoheitlichem und nicht-hoheitlichem Handeln der Polizei. Da dieser wichtige Befugnisse für die Eingriffe in die Rechte und Freiheiten der Bürger fehle, habe die Rechtsprechung zum Ausgleich den Anwendungsbereich für nicht-hoheitliche Maßnahmen im Laufe der Zeit stark ausgedehnt. Es werde nicht länger die Freiwilligkeit der Befolgung einer solchen Maßnahme verlangt, sondern nur noch geprüft, ob die Maßnahme verhältnismäßig und angemessen gewesen sei. Mit dieser Entwicklung habe sich das japanische Polizeirecht von seinen Ursprüngen im französi­schen und deutschen Recht gelöst und einen eigenständigen Weg beschritten.

Sinkende Studentenzahlen und knapper werdende öffentliche Mittel machen auch für japanische Universitäten die gewerbliche Verwertung universitärer Erfindungen immer wichtiger. Anders als die amerikanischen waren die japanischen Universitäten diesbezüglich bislang jedoch noch nicht sehr erfolgreich. Um dem abzuhelfen, hat das japanische Parlament im Jahre 1998 ein Gesetz zur Förderung universitärer Erfindungen erlassen. Christopher Heath untersucht die Praxis unter dem neuen Gesetz und ins­besondere die Arbeit neu eingerichteter universitärer Technologietransfer-Stellen. Die Analyse zeigt, daß offensichtlich noch weiterer Reformbedarf besteht. Der Autor hält einen grundlegenden Bewußtseinswechsel bei den universitären Forschern für not­wendig.

Unter dem Stichwort Aktuelle Rechtsentwicklung gibt Hiroshi Oda einen kurzen englischen Bericht über die bereits angesprochene Reform des Handelsgesetzes und einen Ausblick auf die angekündigte weitere Reform zum Frühjahr 2002. Markus Janssen berichtet über die in der 151. und 152. Sitzungsperiode des japanischen Parla­ments verabschiedeten Gesetze. Der Bericht schließt an die Darstellung des Verfassers in Heft Nr. 11 an.

In der Rubrik Rechtsprechung faßt Oda eine wichtige Entscheidung des japani­schen Obersten Gerichtshofes vom 6. Juli dieses Jahres zusammen, in der es um den Schutz des Warenzeichens „POLO“ des Modedesigners Ralph Lauren geht.

Der Verfasser berichtet über die im Oktober des Jahres vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht ausgerichtete europäisch-japanische Tagung zu Fragen der Regulierung im Bereich von Finanz- und Telekommunikations­dienstleistungen.

Zwei Rezensionen schließen den redaktionellen Teil des Heftes ab. Luke Nottage stellt eine anregende französische Arbeit von Béatrice Jaluzot vor, die sich rechtsver­gleichend mit dem Institut „Treu und Glauben“ im französischen, japanischen und deut­schen Recht auseinandersetzt. Anja Petersen bespricht die grundlegende englische Dissertation von Christopher Heath zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs in Japan.

Im zweiten Teil des Heftes findet sich unter der Überschrift Mitteilungen der Hinweis auf eine Terminverlegung des Keio - Cologne Seminars zum Thema „Taxation of Electronic Commerce“, das aufgrund der Ereignisse vom 11. September diesen Jah­res auf das nächste Frühjahr verschoben worden ist. Des weiteren ist das Protokoll der Sitzung des Kuratoriums der DJJV am 12. November in Hamburg abgedruckt. Das Heft schließt mit Hinweis auf Neuerscheinungen in der Schriftenreihe der DJJV.

 

 

Hamburg, im November 2001 Harald Baum