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Zeitschrift für Japanisches Recht
Änderungen des Handelsgesetzes mit Wirkung zum 1. Oktober 2001Lorenz Ködderitzsch
II. Änderungen des Handelsgesetzes im Einzelnen
I. Hintergrund der ReformIm Rahmen der strukturellen Reform der japanischen Wirtschaft ist das Gesellschaftsrecht wiederholt Gegenstand von Änderungen gewesen[1]. Eine umfassende Reform des Gesellschaftsrechts, welche durch den Rechtsausschuß des Justizministeriums seit letztem Jahr vorbereitet und gegenwärtig im Parlament erörtert wird, soll nun zum 1. April 2002 in Kraft treten[2]. Die angespannte Wirtschaftslage Japans sowie der anhaltende Kursrückgang an den japanischen Aktienbörsen zu Beginn dieses Jahres hat einige Abgeordnete der Regierungsparteien veranlaßt, gewisse Regelungsbereiche aus der umfassenden Gesellschaftsrechtsreform herauszunehmen und einer raschen Verabschiedung durch den Gesetzgeber zuzuführen. Die vorgezogene Teilreform des Gesellschaftsrechts, welche am 29. Juni 2001 verabschiedet worden und am 1. Oktober 2001 in Kraft getreten ist, befaßt sich im Wesentlichen mit der Liberalisierung des Erwerbs und des Haltens eigener Aktien sowie mit eher technischen Vorschriften zur Gestaltung von Aktien. Durch diese Maßnahmen erhofft sich der Gesetzgeber insbesondere eine Belebung der Aktienmärkte[3].
II. Änderungen des Handelsgesetzes im Einzelnen1. Liberalisierung des Erwerbs und des Haltens eigener Aktien („Treasury Stocks“)Ebenso wie in Deutschland war es bislang in Japan nur unter bestimmten Voraussetzungen für eine Aktiengesellschaft möglich, eigene Aktien zu erwerben. So [1] Für eine Aufzählung der Gesetzesänderungen seit 1990, siehe L. Ködderitzsch, Verschmelzungs- und Spaltungsrecht: ZJapanR 11 (2001) 65 (Fn. 2). [2] Siehe den Bericht von H. Oda in diesem Heft auf S. 247 f.. [3] H. Aizawa et al., Kinkô kabu kaikin nado ni tomonau shôhô kaisei – ichimon ittô [Fragen und Antworten zu den Änderungen des Handelsgesetzes im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Erwerbes eigener Aktien], 2001. Es handelt sich bei dieser kurzen, im Verlag Shôji Hômu erschienen Monografie um eine Stellungnahme der sechs Abgeordneten, die die Gesetzesvorlage der Teilreform in das Parlament eingebracht haben.
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