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Zeitschrift für Japanisches Recht Bürgerabstimmungen in Japan*Towa Niimura
II. Die Bürgerabstimmung über das Yoshinogawa-Wehr-Projekt
IV. Die Arten der Bürgerabstimmungen
V. Einzelfälle von Bürgerabstimmungen aufgrund von Satzungen VI. Die Bindungswirkung von Bürgerabstimmungen
VII. Bedeutung und Möglichkeiten der Bürgerabstimmungen in Japan
I. EinleitungIn den letzten Jahren läßt sich in Japan auf dem Gebiet der demokratischen Mitwirkung der Bürger ein neuer Trend beobachten: die „Bürgerabstimmung“ (jûmin tôhyô).[1] Bei den Bürgerabstimmungen handelt es sich um Abstimmungen auf kommunaler und * Der Beitrag stellt die erweiterte und mit Nachweisen versehene Fassung eines Vortrages dar, den ich im Rahmen eines Forschungskolloquiums des Forums Deutsches Recht „Wandlungen des Rechts“ am 18.3.2000 in Kobe gehalten habe. Ich danke Herrn Professor Dieter Pluhm (Tôhoku Universität Sendai) vielmals für Rat, Kritik und Verbesserungsvorschläge in Bezug auf den Beitrag sowie für dessen sprachliche Verbesserung. [1] In Deutschland verwendet man in diesem Zusammenhang statt des Begriffs „Bürgerabstimmung“ eher die Begriffe „Bürgerbegehren“ oder „Bürgerentscheid“. Da sich die deutschen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jedoch institutionell und auch in ihrem rechtlichen Charakter von der japanischen Bürgerabstimmung unterscheiden, verwende ich im Folgenden für „jûmin tôhyô“ den Begriff „Bürgerabstimmung“.
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