Zeitschrift für Japanisches Recht
Heft Nr.12 / 6. Jahrgang 2001

Bürgerabstimmungen in Japan*

Towa Niimura

 

I.     Einleitung

II.    Die Bürgerabstimmung über das Yoshinogawa-Wehr-Projekt

III.   Rechtliche Legitimation

1.   Unmittelbare Demokratie

2.   Die Legitimation der Bürgerabstimmung aus verfassungsrechtlicher Sicht

IV.   Die Arten der Bürgerabstimmungen

1.   Bürgerabstimmungen auf verfassungsrechtlicher Grundlage

2.   Bürgerabstimmungen auf gesetzlicher Grundlage

3.   Bürgerabstimmungen aufgrund von Satzungen der Gebietskörperschaften

4.   Bürgerabstimmungen sonstiger Art

V.    Einzelfälle von Bürgerabstimmungen aufgrund von Satzungen

1.   Das Verfahren bis zum Erlaß der Satzung

2.   Der Inhalt der Satzungen

3.   Einige Gemeinsamkeiten der Bürgerabstimmungen

VI.   Die Bindungswirkung von Bürgerabstimmungen

1.   Die Bindungswirkung

2.   Die Befugnis zum Erlaß von Satzungen

3.   Die Themen von Bürgerabstimmungen

4.   Beachtensklausel

VII.  Bedeutung und Möglichkeiten der Bürgerabstimmungen in Japan

 

I.     Einleitung

In den letzten Jahren läßt sich in Japan auf dem Gebiet der demokratischen Mitwirkung der Bürger ein neuer Trend beobachten: die „Bürgerabstimmung“ (jûmin tôhyô).[1] Bei den Bürgerabstimmungen handelt es sich um Abstimmungen auf kommunaler und



*       Der Beitrag stellt die erweiterte und mit Nachweisen versehene Fassung eines Vortrages dar, den ich im Rahmen eines Forschungskolloquiums des Forums Deutsches Recht „Wand­lungen des Rechts“ am 18.3.2000 in Kobe gehalten habe. Ich danke Herrn Professor Dieter Pluhm (Tôhoku Universität Sendai) vielmals für Rat, Kritik und Verbesserungsvorschläge in Bezug auf den Beitrag sowie für dessen sprachliche Verbesserung.

[1]       In Deutschland verwendet man in diesem Zusammenhang statt des Begriffs „Bürger­abstimmung“ eher die Begriffe „Bürgerbegehren“ oder „Bürgerentscheid“. Da sich die deut­schen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jedoch institutionell und auch in ihrem recht­lichen Charakter von der japanischen Bürgerabstimmung unterscheiden, verwende ich im Fol­genden für „jûmin tôhyô“ den Begriff „Bürgerabstimmung“.