|
Zeitschrift für Japanisches Recht
Christopher Heath, The System of Unfair Competition Prevention in Japan, Max Planck Series on Asian Intellectual Property Law. Kluwer Verlag (London, Den Haag, Boston 2001). 289 S. und Anhang (47 S.), € 120.50, ISBN 90-411-9837-7
Im Mai 2001 ist erstmals eine systematische und vollständige Darstellung zum Recht des unlauteren Wettbewerbs in Japan erschienen. Die Arbeit ist zugleich die Dissertation des Autors, weist jedoch streckenweise sogar lehrbuchartigen Charakter auf. Die jeweiligen Fragestellungen, wie z.B. die „sklavische Nachahmung“ oder „der Schutz der berühmten Marke“, werden – ausgehend von der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums von 1883 (PVÜ) – jeweils in einen internationalen Kontext gerückt. Es ist daher auch für Leser von großem Interesse, die sich erstmals mit dem Recht des unlauteren Wettbewerbs befassen. Sie erhalten einen systematischen Einstieg in dieses Rechtsgebiet. Das japanische Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und andere Gesetze, die Vorschriften gegen unlautere Handlungen im Wettbewerb enthalten, werden in systematischer und erläuternder Weise vorgestellt – so erklärt sich auch der im Titel verwandte Begriff „System“. Ein erster Blick auf die im Anhang aufgeführten Vorschriften gibt einen Überblick, was mit „System“ gemeint ist und die Grundlage des Werks bildet. Die wichtigste Rolle bei der Bekämpfung unlautere Handlungen im Wettbewerb spielt jedoch das im Mittelpunkt stehende japanische UWG in der Fassung von 1999. Der Autor geht zunächst ausführlich auf die Geschichte des japanischen UWG ein, die aus deutscher Sicht höchst ungewöhnlich ist: Die japanische Regierung hatte es sich ab Ende des 19. Jahrhunderts zum Ziel gesetzt, mit dem Westen wirtschaftlich aufzuschließen und sah u.a. die Nachahmung als ein Mittel zu diesem Zweck an. Ein Gesetz, daß solche Handlungen als unlauter verbieten würde, paßte nicht ins Konzept. Erst als die PVÜ dies verlangte, erließ Japan 1934 ein UWG, das den Mindestanforderungen der PVÜ genügte. Da die Industriepolitik zunächst jedoch unverändert blieb, fand das Gesetz jahrzehntelang kaum Anwendung. Erst mit dem gewaltigen wirtschaftlichen Aufschwung des Landes Anfang der 70er Jahre kam das UWG stärker zur Anwendung, da nun auch vermehrt UWG-Fälle zwischen japanischen Unternehmen auftraten. 1990 wurde auf Druck der USA mit einer kleinen Novelle der Schutz von Betriebsgeheimnissen in das Gesetz aufgenommen; 1993 wurde das japanische UWG umfassend reformiert, vornehmlich zum Zwecke der gesetzlichen Verankerung der bis dahin entwickelten Rechtsprechung. Nach wie vor enthält das Gesetz keine Generalklausel, sondern eine abschließende Liste unlauterer Handlungen. 1999 erfolgte eine weitere Reform, mit der die Umgehung von Kopierschutzvorrichtungen in die Liste der „unlauteren Handlungen“ aufgenommen wurde.
|