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Zeitschrift für Japanisches Recht Zur EinführungDie Fertigstellung der Zeitschrift hat sich leider aus organisatorischen Gründen verzögert. Die Redaktion hofft indes, dieses Defizit durch das vorliegende, besonders themen- und umfangreiche Heft zumindest teilweise ausgleichen zu können. Eine eingehende Untersuchung von Willem Visser’t Hooftzu einer vertriebsrechtlichen Problematik leitet die Rubrik Abhandlungen ein. Es geht um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Hersteller von Luxuskosmetika Verträge über den Vertrieb ihrer Produkte kündigen können, wenn ihre Vertragshändler sich nicht an die vereinbarten Vertriebswege und Preisgestaltungen halten. Besondere Aufmerksamkeit widmet der Verfasser dabei der wechselseitigen Beeinflussung von Zivilgerichten und japanischer Wettbewerbsbehörde. Im Anschluß daran fragt Kenichi Osugi, wie die einzelnen Staaten auf die weltweit zu beobachtende „Amerikanisierung“ der Gesellschaftsrechte reagieren sollten. Der Verfasser warnt vor der vorschnellen Annahme einer Konvergenz der nationalen Gesellschaftsrechte und verweist auf die Friktionen, die eine Rezeption US-amerikanischer Rechtsvorstellungen für diejenigen Rechtsordnungen mit sich bringe, die – wie die japanische – stark von kontinentaleuropäischen Traditionen geprägt seien. Besondere Bedeutung komme dem Institut der Aktionärsklage (derivative suit) zu, deren grundsätzlich zu begrüßende Übernahme jedoch Schwierigkeiten aufwerfe. Wichtig sei, daß eine Rezeption in Form eines umfassenden institutionellen Paketes und nicht lediglich fragmentarisch erfolge. In einem Wechsel der Perspektive wirft Tom Ginsburg sodann einen kritischen Blick auf das japanische Gesetz über das Verwaltungsverfahren, das im Jahr 1993 mit großer Fanfare verabschiedet wurde, jedoch keine grundlegende Veränderung in der japanischen Verwaltungspraxis bewirkt habe. Aus einem systemtheoretischen Ansatz heraus interpretiert der Autor das Gesetz als Antwort der Bürokratie auf eine drohende Einmischung von außen, die es aus deren Selbstverständnis heraus abzuwehren gelte. Als Lösung sei ein „geschlossenes“ System der Kommunikation entwickelt worden, in dem der Staat ein von ihm kontrolliertes Verhandlungsszenario schaffe, in dem einige wenige ausgewählte private Akteure strategisch erwünschte Handlungsalternativen entwickeln könnten. Mit einem anderen Bereich des öffentlichen Rechts, den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Weltraumaktivitäten Japans, befassen sich Ingo Baumann und Olaf Christoph Achtelik. Nach einem kurzen Überblick über die bisherigen Unternehmungen Japans im Rahmen der Weltraumforschung wird die Position Japans zu den völkerrechtlichen Übereinkommen über die Nutzung des Weltraumes beleuchtet. Als Ergebnis einer Analyse der einschlägigen nationalen Gesetzgebung mahnen die Autoren die Verabschiedung eines speziellen Gesetzes zur Regulierung der privaten Weltraumforschung japanischer Institutionen an. Um den Produktrückruf geht es in dem Beitrag von Markus Janssen und Annerose Tashiro. Die japanische Praxis sei einerseits durch recht unterschiedliche und auf zahlreiche Spezialgesetze verteilte Regelungen und andererseits durch eine starke Abneigung der Verwaltung gekennzeichnet, im Wege eines formellen und transparenten Verfahrens regulierend einzugreifen. Auch wenn das statt dessen praktizierte System der Selbstkontrolle aufgrund starker Einflußnahme durch die Verwaltung meist zu den gewünschten Ergebnissen führe, sei das Risiko kollusiven Zusammenwirkens zwischen Industrie und Verwaltung doch nicht zu übersehen, und gerade in Fällen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, in denen ein umfassender Rückruf geboten sei, funktioniere das System oftmals nicht. In einer historischen Analyse setzt sich Frank G. Bennett, Jr. mit den Ursachen der bis heute unbefriedigenden Praxis der Zwangsvollstreckung in Japan auseinander. Namentlich nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges habe eine zunehmende Verarmung die Gerichtvollzieher dazu verleitet, zwecks Einkommensverbesserung auch illegale Methoden bei der Vollstreckung anzuwenden. Hieran habe auch eine umfassende Reform des Systems im Jahre 1966 nichts geändert. Als Folge verzichteten immer mehr Vollstreckungsgläubiger auf eine Eintreibung ihrer Forderungen oder aber bedienten sich zu diesem Zweck gleich der Hilfe des organisierten Verbrechens. In einem ersten von zwei Beiträgen zeichnet Kiminori Eguchi einen fundierten Überblick über das japanische Wettbewerbsrecht. In diesem Heft wird zunächst die Entwicklung seit dem Zweiten Weltkrieg nachgezeichnet und sodann die Struktur des Antimonopolgesetzes analysiert. In der kommenden Ausgabe der Zeitschrift wird der Autor die jüngsten kartellrechtlichen Entwicklungen vorstellen. Im Zuge der Deregulierung des japanischen Gesellschaftsrechts kommen als Instrumente des Anlegerschutzes zunehmend Abfindungsrechte zur Anwendung, die überstimmten Minderheitsaktionären ein Ausstiegsrecht einräumen. Moritz Bälz wirft einen kritischen Blick auf die Rechtspraxis in Japan und macht dabei trotz legislatorischer Verbesserungen aufgrund fehlender Rechtssicherheit und hoher Verfahrenskosten nach wie vor erhebliche Defizite beim Schutz der Minderheitsaktionäre aus. Vom Schutz der Aktionäre folgt ein thematischer Sprung zum Schutz vor dem Klonen von Menschen, einem in den Einzelheiten weltweit umstrittenen Thema. Tade Matthias Spranger stellt das japanische Gesetz zur Regulierung des Klonens menschlicher Zellen vom November 2000 vor. Das Gesetz enthält kein umfassendes Verbot des Klonens von Menschen, verbietet jedoch eine ganze Reihe technischer Verfahren und überläßt im übrigen, wie häufig in Japan, zahlreiche Einzelheiten einer Regulierung durch Verwaltungsvorschriften. Im Anschluß an seine Berichte in den beiden vorhergehenden Ausgaben der Zeitschrift umreißt Masao Yanaga in einer knappen Skizze die jüngsten Entwicklungen im japanischen Computer-Recht. Dabei geht es zum einen um verschiedene Regelungen des Verbraucherschutzes bei Haustür-, Fernabsatz- und Abzahlungsgeschäften, die mit Blick auf den elektronischen Geschäftsverkehr neu gefaßt wurden. Zum anderen gibt der Verfasser einen Überblick über die neue spezialgesetzliche Haftungsbeschränkung für Informationsdienst-Anbieter, den er mit einer Übersetzung des Gesetzes aus dem Jahr 2001 abrundet. Um die Beteiligung von Laien in der Strafrechtspflege geht es in der anschließenden rechtsvergleichenden Betrachtung von Kanako Takayama und Michael Tröster. Während Laienrichter in Deutschland auf eine lange Tradition zurückblicken könnten, werde in Japan derzeit nach einer längeren Unterbrechung erst eine Wiedereinführung der Laienbeteiligung im Strafverfahren als Teil einer umfassenden „Bürgerbeteiligung“ diskutiert. Die Verfasser plädieren für deren erneute Beteiligung im japanischen Strafprozeß; dabei sollte aber aus deutschen Defiziten gelernt und zudem den Besonderheiten des japanischen Verfahrens verstärkt Rechnung getragen werden. In einem weiteren Rechtsvergleich gibt Martin Arnold einen kurzen Abriß über Verwendung und Regulierung der stillen Gesellschaft in Deutschland und Japan. Besonderes Gewicht wird auf die für die Praxis wichtigen Fragen der steuerlichen Behandlung dieser Gesellschaftsform in beiden Ländern gelegt. In einer detailreichen Untersuchung beleuchtet Michiyoshi Mishiro so dann Unterschiede und Parallelen in der Ausgestaltung des wettbewerbsrechtlichen Verfahrens und der Organisation der Wettbewerbsbehörden unter japanischem, deutschem und europäischem Gemeinschaftsrecht. Durch kontinuierliche Rückbeziehungen auf die korrespondierenden deutschen bzw. europäischen Regelungen zeichnet der Beitrag ein anschauliches Bild der japanischen Verfahrenspraxis. Dieser Teil des Heftes schließt mit einem kurzen Abriß von Henrike Vieregge zum Subventionsrecht in Japan, das wiederum in einem engen Vergleich zum deutschen Recht vorgestellt wird. Die Verfasserin betont dabei die überlegene Rechtssicherheit des japanischen Verfahrens. Unter dem Stichwort Aktuelle Rechtsentwicklung skizziert zunächst Hiroshi Oda die aktuelle Diskussion über eine Reform der japanischen Familiengerichtsbarkeit. Sodann berichtet Markus Janssen über die in der 153. Sitzungsperiode des japanischen Parlaments verabschiedeten Gesetze; im Anschluß daran stellt er zusammen mit Fumio Koma, Shintaro Kuroda und Peter Schimmann die um fassende Novellierung des Handelsgesetzes in einem gesonderten Überblick vor. Diese Reform hat erhebliche Auswirkungen auf die Praxis und wird Gegenstand zweier weiterer Analysen in der folgenden Ausgabe der Zeitschrift sein. In dieses Heft ist die neue Rubrik “Neues zum japanischen IPR und IZVR” aufgenommen worden, in der Yuko Nishitani dankenswerterweise künftig regelmäßig über neueste Entwicklungen im japanischen Internationalen Privat- und Verfahrensrecht berichten wird. Sie kommentiert diesmal ein bedeutendes Urteil des Distriktgerichtes Tokyo über das Verhältnis von Warschauer Luftverkehrsabkommen und japanischem Kollisionsrecht. Im Abschnitt Rechtsprechung faßt Hiroshi Oda ein Urteil des Obersten Gerichtshofes vom April 2002 zu Fragen der Staatenimmunität zusammen. Dirk Schüssler-Langeheine gibt einen Überblick über die wichtigsten zivilrechtlichen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahr 2000 und setzt damit seine vorhergegangenen Übersichten über Urteile aus den Jahren 1998 und 1999 fort (Heft 8 bzw. Heft 10). In der Kolumne Berichte informiert Joachim Lang über eine Tagung zu Fragen der steuerlichen Behandlung des elektronischen Handelsverkehrs, die gemeinsam von der Universität Köln, der Keiô Universität und der DJJV in Tokyo ausgerichtet wurde. Der redaktionelle Teil des Heftes schließt mit fünf Rezensionen. Peter Rodatz bespricht die in Hamburg entstandene Arbeit von Olaf Kliesow über Aktionärsrechte und Aktionärsklagen in Japan. Lorenz Ködderitzsch stellt die jüngst erschienene Neuübersetzung des japanischen Handelsgesetzes von Olaf Kliesow, Ursula Eisele und Moritz Bälz vor, und Marc Dernauer berichtet über die von Christopher Heath und Anja Petersen vorgelegte Übersetzung des japanischen Zivilprozeßgesetzes. Matthias Scheer gibt sodann einen Überblick über die von Gerhard Lüke, Takehiko Mikami und Hanns Prütting herausgegebene Festschrift für Akira Ishikawa zum 70. Geburtstag am 27. November 2001. Abschließend rezensiert Junko Ando einen von Bert Becker ediertenBandmitBriefenundTagebuchnotizendespreußischenJuristenGeorgMichaelisaus dem Japan der Meiji-Zeit. Im zweiten Teil des Heftes findet sich unter der Überschrift Mitteilungen die Vorankündigung des nächsten DJJV-Symposiums, das die Vereinigung in Zusammenarbeit mit dem Japanisch-Deutschen Zentrum Berlin im Mai 2003 in dessen Räumen ausrichten wird; dort findet auch die nächste Mitgliederversammlung statt. Das Heft schließt mit einer kurzen Vorstellung der neu eingerichteten Professur für Japanisches Recht am Japan-Zentrum der Universität Marburg. Hamburg, im August 2002 Harald Baum |
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Die Redaktion der Zeitschrift für japanisches Recht