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Zeitschrift für Japanisches Recht Produktrückruf in JapanMarkus Janssen / Annerose Tashiro
I. Selbstkontrolle ohne Harakiri II. Überblick über die gesetzlichen Regelungen zum Produktrückruf III. Produktrückruf in derFahrzeugbranche
IV. Möglichkeiten der Versicherung V. Gesetz über Verbrauchsgüter
VI. Gesetz über Arzneimittel VII. Einfluß des Produkthaftungsgesetzes VIII.Die Lücke in Regelwerk – Reifen IX. Zusammenfassung und Ausblick
I. Selbstkontrolle ohne HarakiriDieseiteinigenJahrennichtnurinJapannichtabreißendeKette[1]vongefährlichenProduktfehlern und Produkten holt die rechtliche Diskussion zur Produktsicherheit und Haftung zurück von den Höhen verschuldensfreier Haftung – dessen Umfang und Striktheit das Hauptfeld der Diskussion geworden war – in die Niederungen verschuldensabhängiger Haftung und gar schuldhafter Verzögerungen von Rückrufen. Nun ist es aber unwahrscheinlich, daß sich die moralischen Standards industrieller Produktion plötzlich verschlechtert haben. Wahrscheinlicher ist hingegen, daß nun gesteigerte Ansprüche an Produktsicherheit latente Schwächen industrieller Produktion aufdecken. Insofern kann die Diskussion über Produktsicherheit und Rückrufsicherheit als Konsequenz und Erfolg der Produkthaftungsdiskussion angesehen werden. In Japan wird dabei ein Paradoxon grundsätzlicher Bedeutung erkennbar: Während dasvorallemauffreiwilligeSelbstkontrolleundPflegedesVertrauensdesVerbrauchers aufbauende System Japans Unternehmen geradezu zu Weltmeistern des service-bewußten Rückrufs machte, versagte es bei besonders schwerwiegenden und gefährlichen Produktfehlern mindestens ebenso wie andere Systeme. Dies legt die These nahe, daß das System der Selbstkontrolle solange und soweit funktioniert, wie sich wirtschaftliche Auswirkungen des Rückrufs im normalen oder bestenfalls erträglichen Rahmen bewegen, hingegen immer dann versagt, wenn der Entschluß zu einem Rückruf das Unternehmen vor eine existentielle Herausforderung stellt. Die Leistungsfähigkeit der
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