Zeitschrift für Japanisches Recht
Heft Nr.13 / 7. Jahrgang 2002

Das japanische Kartellrecht und dessen neuere Entwicklungen (1)

Kiminori Eguchi


I.      Einleitung

II.     Das japanische Antimonopolgesetz (Überblick)

1.   Die Entwicklung des japanischen Wirtschaftsrechts nach dem Zweiten Weltkrieg

a)   Entscheidung für eine demokratische Wirtschaftsverfassung
und der Charakter des ersten japanischen Antimonopolgesetzes von 1947
b)   Das Antimonopolgesetz unter dem Druck der Industriepolitik
c)   Wettbewerbspolitik und die Berücksichtigung der Verbraucherinteressen
d)   Neuere Entwicklungen

2.     Überblick über das Antimonopolgesetz

a)  Gesetzeszweck
b)  Materiellrechtliche Vorschriften: Hauptkategorien der Wettbewerbsbeeinträchtigungen
c)  Verfahren und Sanktionen

[III.   Die jüngsten Entwicklungen des Antimonopolgesetzes*]

 

I.      Einleitung

Ziel dieses Beitrages ist es, einen Überblick über das japanische Antimonopolgesetz (AMG)[1] zu geben, das eine zentrale Rolle im japanischen Kartellrecht spielt.

In diesem Beitrag soll zunächst ein Gesamtbild des AMG skizzenhaft dargestellt werden (II), und zwar einerseits aus der historischen Perspektive und andererseits, um das geltende AMG in seiner Struktur systematisch zu erfassen. Anschließend soll dann auf die neueren Entwicklungen des AMG eingegangen werden (III), und zwar im Hinblick auf vor allem zwei Punkte: Erstens ist das Gesetz seit Beginn der neunziger Jahren mehrfach novelliert wurde. Zweitens sind auch erhebliche Veränderungen in der kartellrechtlichen Praxis der japanischen Wettbewerbsbehörde[2] (Kôsei Torihiki I’in-kai) zu beobachten. Zudem soll versucht werden, einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung zu geben.



*       Der Beitrag wird in der nächsten Ausgabe (ZJapanR Nr. 14) fortgesetzt.

[1]      Die genaue Bezeichnung des Gesetzes lautet: Shiteki dokusen no kinshi oyobi kôsei torihiki no kakuho ni kansuru hôritsu [Gesetz über das Verbot privater Monopolisierung und die Sicherung des lauteren Handels] (häufig auch abgekürzt mit Dokusen kinshi-hô oder einfach Dokkin-hô), Gesetz Nr. 54/1947 i.d.F d. Ges. Nr. 80/2001.

[2]      ImEnglischenwirdalsBezeichnunghierfürhäufig„JapanFairTradeCommission“(JFTC) verwendet.