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Zeitschrift für Japanisches Recht Richter ohne Robe in der Strafrechtspflege ?Kanako Takayama / Michael Tröster
I. Historische Entwicklung
II. Laienbeteiligung in der Strafrechtspflege
III. Argumente für und gegen die Laienbeteiligung
IV. Zusammenfassende Wertung
I. Historische Entwicklung1. Deutschland[1]Unter dem Einfluss des englischen und französischen Rechts wurde in verschiedenen deutschen Staaten[2] im Jahre 1848 das Schwurgericht eingeführt. In diesem Gericht saßen 12 Geschworene drei Berufsrichtern gegenüber. Neben der zahlenmäßigen Überlegenheit der Laien gegenüber den Richtern bestand auch eine klare Aufgabenverteilung zwischen den Geschworenen und den Richtern. Die Geschworenen hatten als „Stimme des Volkes“ über die Schuld des Angeklagten zu befinden. ...
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