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Zeitschrift für Japanisches Recht Die Wettbewerbsverfahren und die Organisation der zuständigen Behörden in Japan, Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft*Michiyoshi Mishiro
I. Die Wettbewerbsverfahren
II. Die Organisation der zuständigen Behörden
I. Das Wettbewerbsverfahren1. Allgemeines, VerfahrenseinleitungDas Wettbewerbsverfahren in Japan, Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft untergliedert sich als Verwaltungsverfahren in Amtsverfahren und Antragsverfahren. Amtsverfahren werden von Amts wegen eingeleitet (Offizialprinzip). Hierbei steht eine Entscheidung, ob ein förmliches Verfahren eingeleitet werden soll, im Ermessen der jeweils zuständigen Wettbewerbsbehörde (Opportunitätsprinzip). Im Antragsverfahren ist es hingegen dem Antragsteller überlassen, seine Rechte durch Antragstellung durchzusetzen (Dispositionsmaxime). Wenn ein Antrag gestellt wird, müssen die Wettbewerbsbehörden das Verfahren einleiten (Legalitätsprinzip).[1] In Japan, Deutschland ... * Dieser Beitrag stellt die Dissertation des Verfassers „Die Annäherung des Wettbewerbsverfahrens an das Gerichtsverfahren – Die Unabhängigkeit der Wettbewerbsbehörde und die Trennung von Ermittlungs- und Entscheidungsfunktion im Wettbewerbsrecht Japans, Deutschlands und der Europäischen Gemeinschaft“ vor, die demnächst in der Schriftenreihe der DJJV erscheint. [1] Zu Japan: Artt. 45, 46 AMG (Shiteki dokusen no kinshi oyobi kôsei torihiki no kakuho ni kansuru hôritsu [Gesetz über das Verbot privater Monopolisierung und die Sicherung des lauteren Handels, kurz: Antimonopolgesetz], Gesetz Nr. 54/1947 i.d.F d. Ges. Nr. 80/2001), Art. 7 VJWB (Kôsei Torihiki I’in-kai no shinsa oyobi shinpan ni kansuru kisoku [Verordnung der japanischen Wettbewerbsbehörde über das Verfahren der Ermittlung und der ...
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