Rezensionen
Olaf
Kliesow, Aktionärsrechte und
Aktionärsklage in Japan
Studienreihe des
Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht,
Hamburg, Band 87; Mohr Siebeck Verlag (Tübingen 2001)
190 S. und Anhang (46 S.), € 49,-; ISBN 3-16-147672-7
Anzuzeigen ist die in der Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches
und internationales Privatrecht in Hamburg erschienene und von beiden Gutachtern
(Erstgutachter: Prof. Großfeld) mit summa cum laude bewertete
Dissertation von Olaf Kliesow über „Aktionärsrechte und Aktionärsklage
in Japan“. Bewertung und Aufnahme in die anspruchsvolle Schriftenreihe machen
eine kritische Besprechung schwierig – ich will es dennoch versuchen und dabei
nicht verhehlen, dass ich bei Arbeiten über japanisches Recht wegen der Kluft
zwischen Recht und Praxis eher zurückhaltend urteile – auch Kliesow
muss manchmal zugeben, dass eine bestimmte Regelung nicht greift oder keine
wichtige Rolle spielt (zum Beispiel S. 60/61 zur Selbstkontrolle des
Vorstandes, S. 90 – Dividenden, S. 100 – Hauptversammlung, S. 102
– Auskunftsrechte, S. 108 – Einsichtsrecht, S. 111 – Sonderprüfer,
S. 125/26 – Hauptversammlung).
Die Arbeit gliedert sich in drei Teile: Im ersten
Teil wird die Struktur der japanischen Aktiengesellschaft dargestellt, im
zweiten Teil die Aktionärsrechte und schließlich im dritten Teil die
Aktionärsklage, das Kernstück der Arbeit deshalb, weil sich hier japanisches
von deutschem Recht am meisten unterscheidet. Es schließen sich 20 Seiten
einer Übersicht bekannt gewordener Aktionärsklagen an, die der Darstellung mehr
Biss gibt, aber auch deshalb interessant ist, weil aus den angegebenen Daten
von Klageerhebung und Urteil – so ein solches ergangen ist – deutlich wird,
dass die klagenden Aktionäre sich auf eine lange Prozessdauer einzurichten
haben.
Im ersten Teil steht der wohl obligatorische
historische Überblick, aus dem sich ergibt, dass schon in der Vergangenheit das
Gesellschaftsrecht ständig reformiert wurde. Das wird sich in den kommenden
Jahren verstärkt fortsetzen. Geplant ist unter anderem – und das berührt den
Kern der Arbeit von Kliesow – eine
Beschränkung der Höhe der Haftung der Vorstandsmitglieder. Zur Zeit müssen die
meisten verurteilten Vorstände angesichts der Höhe der von ihnen verursachten
Schäden und des alles in allem immer noch mäßigem Einkommens aus
Vorstandstätigkeit damit rechnen, Hab und Gut völlig zu verlieren, wenn sie
nicht ausreichend versichert sind. Dazu äußert sich Kliesow im Ergebnis eher skeptisch (s. S. 152).
Zu der in der Tat bemerkenswert großen Zahl von
Aktiengesellschaften in Japan wiederholt Kliesow
die gängige Einschätzung, dass japanische Aktiengesellschaft mehr Prestige
haben und kreditwürdiger sind; ich glaube eher, dass größere Gesellschaften in