Zeitschrift für Japanisches Recht
Heft Nr.13 / 7. Jahrgang 2002

Rezensionen

Olaf Kliesow, Aktionärsrechte und Aktionärsklage in Japan

Studienreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg, Band 87; Mohr Siebeck Verlag (Tübingen 2001)
190 S. und Anhang (46 S.), € 49,-; ISBN 3-16-147672-7

 

Anzuzeigen ist die in der Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg erschienene und von beiden Gutachtern (Erstgutachter: Prof. Großfeld) mit summa cum laude bewertete Dissertation von Olaf Kliesow über „Aktionärsrechte und Aktionärsklage in Japan“. Bewertung und Aufnahme in die anspruchsvolle Schriftenreihe machen eine kritische Besprechung schwierig – ich will es dennoch versuchen und dabei nicht verhehlen, dass ich bei Arbeiten über japanisches Recht wegen der Kluft zwischen Recht und Praxis eher zurückhaltend urteile – auch Kliesow muss manchmal zugeben, dass eine bestimmte Regelung nicht greift oder keine wichtige Rolle spielt (zum Beispiel S. 60/61 zur Selbstkontrolle des Vorstandes, S. 90 – Dividenden, S. 100 – Hauptversammlung, S. 102 – Auskunftsrechte, S. 108 – Einsichtsrecht, S. 111 – Sonderprüfer, S. 125/26 – Hauptversammlung).

Die Arbeit gliedert sich in drei Teile: Im ersten Teil wird die Struktur der japanischen Aktiengesellschaft dargestellt, im zweiten Teil die Aktionärsrechte und schließlich im dritten Teil die Aktionärsklage, das Kernstück der Arbeit deshalb, weil sich hier japanisches von deutschem Recht am meisten unterscheidet. Es schließen sich 20 Seiten einer Übersicht bekannt gewordener Aktionärsklagen an, die der Darstellung mehr Biss gibt, aber auch deshalb interessant ist, weil aus den angegebenen Daten von Klageerhebung und Urteil – so ein solches ergangen ist – deutlich wird, dass die klagenden Aktionäre sich auf eine lange Prozessdauer einzurichten haben.

Im ersten Teil steht der wohl obligatorische historische Überblick, aus dem sich ergibt, dass schon in der Vergangenheit das Gesellschaftsrecht ständig reformiert wurde. Das wird sich in den kommenden Jahren verstärkt fortsetzen. Geplant ist unter anderem – und das berührt den Kern der Arbeit von Kliesow – eine Beschränkung der Höhe der Haftung der Vorstandsmitglieder. Zur Zeit müssen die meisten verurteilten Vorstände angesichts der Höhe der von ihnen verursachten Schäden und des alles in allem immer noch mäßigem Einkommens aus Vorstandstätigkeit damit rechnen, Hab und Gut völlig zu verlieren, wenn sie nicht ausreichend versichert sind. Dazu äußert sich Kliesow im Ergebnis eher skeptisch (s. S. 152).

Zu der in der Tat bemerkenswert großen Zahl von Aktiengesellschaften in Japan wiederholt Kliesow die gängige Einschätzung, dass japanische Aktiengesellschaft mehr Prestige haben und kreditwürdiger sind; ich glaube eher, dass größere Gesellschaften in