Zeitschrift für Japanisches Recht
Heft Nr.13 / 7. Jahrgang 2002

Gerhard Lüke / Takehiko Mikami / Hanns Prütting (Hrsg.)

Festschrift für AKIRA ISHIKAWA zum 70. Geburtstag
am 27. November 2001

Walter de Gruyter, Berlin, New York, 2001, XIV + 582 S., € 178,-

I.     Einleitung

Akira Ishikawa hat sich, wie die Herausgeber in ihrem Geleitwort schreiben, um das deutsche Recht und seine Beachtung in der japanischen Rechtswissenschaft verdient gemacht (XI). Dies gilt aber auch umgekehrt. Denn wie kaum ein anderer hat er durch Veröffentlichungen und regen wissenschaftlichen Austausch dazu beigetragen, daß europäische, und zwar vor allem deutsche, österreichische, griechische, ungarische und Schweizer Juristen ihre Beschäftigung mit dem japanischen Recht vertieft haben. Unter seinen vielen Ehrungen ist hervorzuheben, daß ihm die Kölner und Saarbrücker Rechtsfakultäten im April 1982 und im Dezember 1988 die Ehrendoktorwürde verliehen haben (XII). Der DJJV ist der Jubilar seit 1989 als Gründungsmitglied in enger Freundschaft verbunden.

Die 35 Beiträge von 36 Schülern, Kollegen und Freunden befassen sich überwiegend mit dem Zivilprozeßrecht in Japan und den genannten europäischen Staaten. Sie alle lediglich aufzuzählen, hieße, es bei einem bloßen Inhaltsverzeichnis zu belassen. Länger auf alle einzugehen, ist aus Platzgründen leider nicht möglich. Ich werde deshalb einen Mittelweg gehen und diejenigen Beiträge, die das japanische Recht betreffen, in aller Kürze besprechen und die übrigen Beiträge nach den Anmerkungen auflisten.

II.    Die das japanische Recht betreffenden Beiträge

1.    Masahisa Deguchi [1] :  Zum neuen Gesetz über die
Anerkennungshilfe des ausländischen Insolvenzverfahrens

Das Gesetz über die Anerkennungshilfe des ausländischen Insolvenzverfahrens (abgekürzt: GAAI) in Japan wurde am 21.11.2000 verabschiedet und am 29.11.2000 in Kraft gesetzt (79). Mit ihm ist Japan das „erste entwickelte Land“, das das UNCITRAL-Modellgesetz über internationales Insolvenzrecht in nationales Recht umgesetzt hat (80). Während das japanische Konkursgesetz und das japanische Reorganisationsgesetz das strenge Territorialitätsprinzip vorsehen, beruht das GAAI gerade auf der Abschaffung des Territorialitätsprinzips, das heißt auf dem Universalitätsprinzip (81). Der Autor befaßt sich zunächst mit dem Ablauf der Gesetzgebung und den Gesetzgebungsgründen



[1]      Professor Dr. Masahisa Deguchi, Ritsumeikan Universität Kyoto.