Zeitschrift für Japanisches Recht
Heft Nr.13 / 7. Jahrgang 2002

Bert Becker (Hg.), Georg Michaelis. Ein preußischer Jurist im Japan
der Meiji-Zeit.
  Briefe, Tagebuchnotizen, Dokumente 1885-1889 *

Eine Publikation der OAG Deutsche Gesellschaft für Natur- und Völkerkunde Ostasiens Tôkyô. Iudicium-Verlag (München 2001)
678 S. geb., DM 58,-, SFr. 52,50; ISBN 3-89129-650-9;

 

Wie viele andere deutsche Berater und Lehrer, die in der Meiji-Zeit in Japan tätig waren, wäre Georg Michaelis in Deutschland weitgehend unbekannt geblieben, hätte er nicht im Jahre 1917, wenn auch nur für fünfzehn Wochen, als Reichskanzler amtiert. In seinen jungen Jahren verbrachte er als Rechtslehrer an der Doitsugaku Kyôkai Gakkô fast vier Jahre in Japan (1885-1889). Michaelis’ Anstellung an dieser von einem japanischen Verein für Deutsche Wissenschaften (Doitsugaku Kyôkai) getragenen Anstalt für höhere Bildung fiel in eine Zeit, als nach der Entscheidung für die preußische Verfassung als Vorbild für die spätere Meiji-Verfassung die deutschen Einflüsse in Japan zunahmen. Später soll Michaelis seinen Enkeln erzählt haben, daß diese Jahre die entscheidende Vorbereitung für seine berufliche Karriere gewesen seien. Seine zum größten Teil an seine Mutter gerichteten Briefe, Tagebuchnotizen und Dokumente aus dieser Zeit hat Bert Becker herausgegeben.

In diesen Dokumenten schildert Michaelis sehr lebendig und ausführlich seine Eindrücke von Japan und den Japanern. Auch berichtet er über sein Privatleben und seine Tätigkeit an der Doitsugaku Kyôkai Gakkô, über die kleine deutsche Kolonie in Tokyo und Yokohama sowie über seine Engagements sowohl in der deutschen protestantischen Gemeinde als auch in der Deutschen Gesellschaft für Natur- und Völkerkunde Ostasiens (OAG). Bezüglich der Doitsugaku Kyôkai Gakkô, ihrer Lehrer und deren Umgang mit japanischen Schülern trotz sprachlichen Schwierigkeiten bieten seine Briefe Informationen aus erster Hand. Im Sommersemester 1887 zum wissenschaftlichen Leiter ernannt, trägt Michaelis wesentlich zur Anerkennung der deutschen Rechtsausbildung in Japan bei, so daß ab 1888 die Absolventen der Schule nicht nur im Justizministerium Anstellung finden, sondern auch ohne weitere Prüfungen als Richter berufen werden.

In seinen Briefen zeigt sich Michaelis jedoch als selbstbewußter Vertreter des deutschen Bildungsbürgertums. Konservativ und preußisch-nationalistisch eingestellt, ist er überzeugt von der deutschen Überlegenheit. Was Japan und Japaner anbelangt, spart er nicht an spöttisch-herablassenden Bemerkungen über dieses nicht-christliche, (deshalb) unzivilisierte Volk. Dieses Land werde, so Michaelis, niemals eine große Rolle in Asien spielen. Darüber hinaus offenbaren seine zahlreichen unschönen Bemerkungen über die



*       Die Rezension wurde erstmals abgedruckt in: DIJ Newsletter (Februar 2002), Mitteilungen aus dem Deutschen Institut für Japanstudien, S. 8-9. Die Redaktion dankt der Autorin und den verantwortlichen Redakteuren für die freundliche Genehmigung zum Zweitabdruck.