Zeitschrift für Japanisches Recht

Regulierung der japanischen und deutschen Telekommunikationsmärkte im Vergleich - Wettlauf im weltweiten Deregulierungsprozeß*

Georg Lennartz

Inhaltsübersicht
I. Überblick über die Quellen des japanischen Telekommunikationsrechts
II. Telekommunikation und Rundfunk
III. Telekommunikationsordnung Japans bis zur "ersten Infokommunikations-Reform"
IV. Privatisierung
V. Liberalisierung
VI. Regulierung
1. Regulierungsbehörde
2. Verhaltensaufsicht
3. Weitere sektorspezifische Regulierungsaufgaben
VII. Deregulierung ("Zweite Infokommunikationsreform")
VIII. Zusammenfassung


Das Recht der Telekommunikation ist eine aus verschiedenen Rechtsgebieten entspringende Spezialmaterie, welche mit fortschreitender Entwicklung von Kommunikations- und Informationstechniken an Bedeutung gewinnt (Stichworte: Digitalisierung, Dienste- und Netzintegration, Globalisierung). Eine vergleichende Übersicht des Telekommunikationsrechts (TKR) bietet sich gegenwärtig an, denn noch bestehende Monopole der Deutschen Telekom AG auf den Gebieten öffentlicher Telekommunikationsnetze und Sprachdienste (§§ 1 Abs. 2, 4 Fernmeldeanlagengesetz, im folgenden FAG) werden mit Wirkung vom 1.1.1998 abgeschafft (§ 28 FAG) und mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG)1 wurde jüngst ein kodifiziertes Regulierungswerk für die Zeit schon vor der endgültigen Marktöffnung vorgelegt. Die TK-Industrie Japans wurde bereits vor elf Jahren liberalisiert. Seit 1995 steht, auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen, eine erste Revision des Regulierungsrahmens unter dem Schlagwort "Zweite Info-Kommunikationsreform" auf der politischen Agenda. Diese Reform betrifft die Kernfragen des TKR, wie sie sich auch in Deutschland stellen. Erstens geht es um chancengleiche Einstiegsmöglichkeiten für neue Unternehmen in den rapide wachsenden TK-Markt1, zweitens darum, ob und inwieweit zugelassene Anbieter in der Erbringung ihrer Dienstleistungen reguliert werden.

I. Überblick über die Quellen des japanischen Telekommunikationsrechts

Diese Gesetze werden durch eine Vielzahl an Regierungs- und Ministerialverordnungen (seirei, shôrei, sôrifurei) auf der Grundlage von Ermächtigungen in den oben benannten Gesetzen konkretisiert und umgesetzt, ferner durch ministerielle Erlasse, welche die Gesetze amtlich auslegen (yûseishô-rei)2. Überdies sind ministerielle Anleitungen zu einzelfallbezogenen Fragen relevant. Sie werden schriftlich oder mündlich an einen bestimmten Adressaten ausgegeben und gehören neben dem Diskussionsprozeß zwischen Ministerium und potentiellen Adressaten (z.B. einer Betriebsgenehmigung) zum Bereich der informellen Verwaltungslenkung (gyôsei shidô). Neben weiteren sozial- und privatrechtlichen Regulierungen3 ist eine Vielzahl technischer Vorschriften Teil des japanischen TKR.

Die wichtigsten TK-Gesetze lassen sich ihrem Regelungsinhalt gemäß einteilen in:

1) Grundlegende Gesetze über den Betrieb von TK- und Radio-Diensten (Denki tsûshin jigyô-hô, Hôsô-hô)

2) Gesetze über TK-Einrichtungen (Denpa-hô, Yûsen denki tsûshin-hô)

3) Gesetze über den Betrieb spezieller TK-Dienstleistungen (Yûsen rajio hôsô gyômu no unyô-hô, Yûsen terebijon hôsô-hô, Yûsen hôsô denwa-hô)