Zeitschrift für Japanisches Recht
Regulierung der japanischen und deutschen Telekommunikationsmärkte im Vergleich -
Wettlauf im weltweiten Deregulierungsprozeß*
Georg Lennartz
Inhaltsübersicht
I. Überblick über die Quellen des japanischen Telekommunikationsrechts
II. Telekommunikation und Rundfunk
III. Telekommunikationsordnung Japans bis zur "ersten Infokommunikations-Reform"
IV. Privatisierung
V. Liberalisierung
VI. Regulierung
1. Regulierungsbehörde
2. Verhaltensaufsicht
3. Weitere sektorspezifische Regulierungsaufgaben
VII. Deregulierung ("Zweite Infokommunikationsreform")
VIII. Zusammenfassung
Das Recht der Telekommunikation ist eine aus verschiedenen Rechtsgebieten entspringende
Spezialmaterie, welche mit fortschreitender Entwicklung von Kommunikations- und
Informationstechniken an Bedeutung gewinnt (Stichworte: Digitalisierung, Dienste- und
Netzintegration, Globalisierung). Eine vergleichende Übersicht des
Telekommunikationsrechts (TKR) bietet sich gegenwärtig an, denn noch bestehende Monopole
der Deutschen Telekom AG auf den Gebieten öffentlicher Telekommunikationsnetze und
Sprachdienste (§§ 1 Abs. 2, 4 Fernmeldeanlagengesetz, im folgenden FAG) werden mit
Wirkung vom 1.1.1998 abgeschafft (§ 28 FAG) und mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG)1
wurde jüngst ein kodifiziertes Regulierungswerk für die Zeit schon vor der endgültigen
Marktöffnung vorgelegt. Die TK-Industrie Japans wurde bereits vor elf Jahren
liberalisiert. Seit 1995 steht, auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen, eine erste
Revision des Regulierungsrahmens unter dem Schlagwort "Zweite
Info-Kommunikationsreform" auf der politischen Agenda. Diese Reform betrifft die
Kernfragen des TKR, wie sie sich auch in Deutschland stellen. Erstens geht es um
chancengleiche Einstiegsmöglichkeiten für neue Unternehmen in den rapide wachsenden
TK-Markt1, zweitens darum, ob und inwieweit zugelassene Anbieter in der
Erbringung ihrer Dienstleistungen reguliert werden.
I. Überblick über die Quellen des japanischen Telekommunikationsrechts
Diese Gesetze werden durch eine Vielzahl an Regierungs- und Ministerialverordnungen (seirei,
shôrei, sôrifurei) auf der Grundlage von Ermächtigungen in den oben benannten
Gesetzen konkretisiert und umgesetzt, ferner durch ministerielle Erlasse, welche die
Gesetze amtlich auslegen (yûseishô-rei)2. Überdies sind ministerielle
Anleitungen zu einzelfallbezogenen Fragen relevant. Sie werden schriftlich oder mündlich
an einen bestimmten Adressaten ausgegeben und gehören neben dem Diskussionsprozeß
zwischen Ministerium und potentiellen Adressaten (z.B. einer Betriebsgenehmigung) zum
Bereich der informellen Verwaltungslenkung (gyôsei shidô). Neben weiteren sozial-
und privatrechtlichen Regulierungen3 ist eine Vielzahl technischer Vorschriften
Teil des japanischen TKR.
Die wichtigsten TK-Gesetze lassen sich ihrem Regelungsinhalt gemäß einteilen in:
1) Grundlegende Gesetze über den Betrieb von TK- und Radio-Diensten (Denki tsûshin
jigyô-hô, Hôsô-hô)
2) Gesetze über TK-Einrichtungen (Denpa-hô, Yûsen denki tsûshin-hô)
3) Gesetze über den Betrieb spezieller TK-Dienstleistungen (Yûsen rajio hôsô
gyômu no unyô-hô, Yûsen terebijon hôsô-hô, Yûsen hôsô denwa-hô)

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