Zeitschrift für Japanisches Recht

Die "bubble economy" des kleinen Mannes:
Verbraucherkreditrecht in Japan

Christine Rapp

Inhaltsübersicht
I. Einleitung
II. Untersuchungsgegenstand
III. Entwicklung des Verbraucherkreditrechtes
1. Kredite zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen (Abzahlungsgesetz)
2. Barkredite
IV. Überschuldung in Japan heute
1. Vom Einzelkredit zur "Bubble Economy des kleinen Mannes"
2. Regelungen bezüglich der Zinsen und "Tretmühleneffekt"
3. Schuldnerregistrierung als "Überschuldungsprophylaxe"?
4. Offenlegungspflichten als Schutz des Kreditnehmers?
V. Der Verbraucherkonkurs: letzte Station einer "Schuldnerkarriere"
1. Das Konkursverfahren
2. Stellung des Schuldners nach dem Konkursverfahren
3. Die "Teilzahlungsmethode"
4. Das Restschuldbefreiungsverfahren
VI. Ausblick

I. Einleitung

"Herr Rechtsanwalt, ich weiß wirklich nicht, warum ich damals dermaßen viele Schulden gemacht habe. Eigentlich wollte ich einfach nur glücklich werden."1

Dies ist die Reaktion der Hauptperson des preisgekrönten Kriminalromanes Kasha (Der Feuerwagen) auf das Ende ihres Konkursverfahrens. Daß sie sich ganz einfach hilfslos zeigt, scheint symptomatisch für den Umgang japanischer Verbraucher mit dem Thema "Verbraucherkredit". Offensichtlich kommen diese mit der Verwandlung ihres "Barzahlungsparadieses" in eine "Kredithölle"2 schlecht zurecht. Dabei ist es längst nicht mehr nur eine Minderheit, die Kreditschulden hat. Im Jahr 1992 erging rund eine halbe Million Zahlungsbefehle an säumige Kreditschuldner; im selben Jahr kletterte die Zahl der "Verbraucherkonkurse" auf 43.394 Fälle (im Vergleich zu 23.491 Fällen im Jahr 1991)3. Im Jahr 1993 waren bei gleichbleibender Tendenz rund 45.000 Konkurse zu verzeichnen, und die Zahl der Haushalte, denen nur noch durch einen "Verbraucherkonkurs" aus der Überschuldung zu helfen ist, wird auf rund 100.000 geschätzt4. - Im Ausland allerdings ist Japan nach wie vor als Land mit einer einzigartigen Sparrate bekannt. Gerade deshalb scheint es interessant, das Finanzgebaren von "Tarô Normalverbraucher" einmal unter einem ganz anderen Gesichtspunkt zu beleuchten, zumal dies auch einen Blick auf den japanischen Umgang mit "Recht" auf einem Gebiet zuläßt, in dem Rücksichten auf das Ausland kaum eine Rolle spielen dürften5.

II. Untersuchungsgegenstand

Thema der folgenden Ausführungen soll das "Verbraucherkreditrecht" sein; aber wer ist im japanischen Verständnis ein "Verbraucher" (shôhi-sha)? Eine präzise Antwort hierauf ist heute ebensowenig möglich wie 1979, als Pioch das Fehlen einer anerkannten Definition beklagte6. Trotzdem kann der Begriff "Verbraucherkredit" (shôhi-sha shin'yô) als definiert gelten, wenn auch nur dadurch, daß sich in seiner Verwendung ein allgemeiner Konsens herausgebildet hat. Demnach ist ein "Verbraucherkredit" ein Kredit an eine Privatperson zum