Zeitschrift für Japanisches RechtKÜRZERE BEITRÄGE Das neue Verwaltungsverfahrensgesetz in Japan - Versuch einer ersten Bilanz Lorenz Ködderitzsch Seit Oktober 1994 unterliegen weite Bereiche des Verwaltungshandelns in Japan den Regelungen des 1993 verabschiedeten Verwaltungsverfahrensgesetzes (VVerfG)1. Skeptiker und Befürworter des Gesetzes bewegt gleichermaßen die Frage, ob die neuen Verfahrensregelungen geeignet sind, den Verwaltungsstil in Japan nachhaltig zu ändern. Interesse an dieser Frage haben nicht nur ausländische Beobachter, die gelegentlich im japanischen Verwaltungshandeln eine Marktzugangsbarriere sehen, sondern auch japanische Institutionen und Wissenschaftler. So ist durch Kabinettsbeschluß2 das Amt für Verwaltungsangelegenheiten (sômu-chô) beauftragt worden, regelmäßig Maßnahmen zur Durchführung des Verwaltungsverfahrensgesetzes im Hinblick auf ihren Beitrag zur Verwaltungsreform zu untersuchen. Auch hat der Keidanren (Vereinigung der japanischen Wirtschaftsverbände) neben einem ständigen Studienkreis auch einen "gyôsei shidô-Notrufdienst"3 eingerichtet, über den die Wirtschaftspresse berichtet4. Anderthalb Jahre nach Inkrafttreten ist es noch zu früh, eine abschließende Antwort zu geben. Gleichwohl hat das Gesetz in dieser kurzen Zeit Änderungen in verschiedenen Bereichen der Rechtssetzung sowie der Verwaltungspraxis bewirkt, über die zu berichten sich lohnt. I. Charakteristika des Verwaltungsverfahrens Das neue Verwaltungsverfahrensgesetz ist an anderer Stelle bereits eingehend vorgestellt worden5, so daß hier nur die Besonderheiten des Gesetzes in Erinnerung gerufen werden sollen, die für die Änderung des Verwaltungsstils in Japan von Bedeutung sein können. Bei der Ausarbeitung des Gesetzes wurden, wie in Japan bei den meisten Gesetzesvorhaben üblich, zunächst rechtsvergleichende Untersuchungen durchgeführt. Das Besondere an diesem Gesetz ist aber, daß den an der Ausarbeitung beteiligten Kommissionsmitgliedern von Beginn an klar war, daß rechtsvergleichende Studien zwar für eine theoretische Durchdringung der Materie hilfreich sein können, das Ziel des Vorhabens, nämlich die Sicherstellung von Fairness und Transparenz des Verwaltungshandelns in Japan, indes nur durch eine genaue Analyse der in der Verwaltungspraxis anzutreffenden Probleme erreicht werden könne6. Zahlreiche Bestimmungen des neuen Verwaltungsverfahrensgesetzes sind daher auch nur vor dem Hintergrund eines an der Verwaltungspraxis orientierten Regelungsansatzes verständlich7. Andererseits ist auf die Aufnahme gewisser Regelungen im neuen Gesetz verzichtet worden, weil der politische Widerstand gegen sie zu groß war, so z.B. beim Planfeststellungsverfahren oder dem "rule making procedure" nach amerikanischem Vorbild, oder weil rechtssystematische Bedenken bestanden, z.B. bei der Regelung des öffentlich-rechtlichen Vertrages. Das Gesetz verfolgt somit einen pragmatischen Ansatz. Anders ausgedrückt: Skeptiker dieses Gesetzes können zumindest nicht einwenden, es werde wegen theoretischer Überfrachtung keine praktische Auswirkung enthalten. Folgende Probleme in der Verwaltungspraxis sind bei der Ausarbeitung des Gesetzes hervorgehoben worden: 1. bei Anträgen im Hinblick auf Genehmigungen: unklare Bescheidungskriterien, zu lange Verfahrensdauer bzw. gelegentlich die Nichtbearbeitung von Anträgen, um dadurch den Antragsteller zu einem bestimmten Verhalten zu drängen, mangelnde Vergleichsmaßstäbe hinsichtlich des Inhalts und der Dauer sowie unzureichende Begründung der Entscheidung;
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