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Zeitschrift für Japanisches Recht
Heft Nr.3 (1997)
Abhandlungen
Zum Umweltrecht in Japan -
gleichzeitig eine Besprechung des neuen Umwelt-Grundlagengesetzes von 1993
Christopher B.
Prüfer
Inhaltsübersicht
I. Einleitende Bemerkungen
II. Geschichtlicher Hintergrund des japanischen Umweltrechts
III. Organisation der japanischen Umweltadministrationen
IV. Das neue Umwelt-Grundlagengesetz von 1993
V. Abschließende Bemerkungen
I. Einleitende Bemerkungen
Die Zielsetzungen von
Maßnahmen gegen Umweltverschmutzungen bzw. Maßnahmen für den Umweltschutz werden von
Land zu Land nicht erheblich abweichen. Insgesamt soll die Umweltverschmutzung verringert,
die intakte Umwelt erhalten und unter Inanspruchnahme der sogenannten "Sustainable
Development-Doktrin" die globale Umwelt so erneuert werden, daß nachfolgende
Generationen die Umweltschädigungen vorheriger möglichst nicht mitzutragen haben.
Unterschiedlich sind jedoch die Mittel und Wege, diese Zielsetzung in
praxi auch umzusetzen. Das gilt vor allem für Japan 1,
dessen Rechtswirklichkeit durch Mentalitätsunterschiede von der kontinentaleuropäischer
Länder zum Teil erheblich divergiert. Formen der Streitbeilegung wie Vermittlung (assen),
Versöhnung (chôtei) und Schlichtung (chûsai)2,
das in Japan oft praktizierte - und deshalb effektive, jedoch formaljuristisch
wirkungslose - Institut der "informellen Verwaltungslenkung" (gyôsei shidô)3
sowie die im beachtlichen Umfang durchgeführten sogenannten Umweltschutzvereinbarungen,
die zwischen Unternehmen, Behörden, teilweise auch Einwohnern und potentiell von
Umweltverschmutzung Betroffenen geschlossen werden, verdienen besondere Beachtung. Denn
diesen Rechtsausgestaltungen liegt ein gemeinsamer Basisgedanke zugrunde: durch die
frühzeitige und umfassende Einbeziehung aller von (potentiellen) Umweltauswirkungen
betroffenen Personen und Institutionen soll eine sachgerechte Lösung gefunden werden, die
den zum Teil divergierenden Interessen der Beteiligten Rechnung trägt4.
Umweltrechtliche Bestimmungen in Japan sind daher noch mehr als in
anderen Ländern vor dem Hintergrund geschichtlicher Veränderungen und
sozio-ökonomischer Entwicklungen zu betrachten 5.
Darüber hinaus schlägt vor allem bei führenden Industrieländern wie
Japan oder auch Deutschland der technische Fortschritt unmittelbar auf die
Umweltbedingungen durch 6. Denn Umweltprobleme treten besonders dann auf,
wenn ein hoher Industrialisierungsgrad in Verbindung mit einer hohen Bevölkerungsdichte
zusammentrifft. Mit einer Gesamtbevölkerung von über 125 Millionen Menschen in 1994 und
einer Bevölkerungsdichte von 335,4 Einwohnern/km2 ist Japan, das aus fast 7000
Inseln besteht, die sich in einem Bogen von Nordosten bis Südwesten auf ca. 3000
Kilometer Länge erstrecken, etwa so groß wie die heutige Bundesrepublik Deutschland.
Jedoch besteht fast 70% der Landfläche Japans, die

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