Zeitschrift für Japanisches Recht

Heft Nr.3 (1997)


Abhandlungen

Zum Umweltrecht in Japan -
gleichzeitig eine Besprechung des neuen Umwelt-Grundlagengesetzes von 1993

Christopher B. Prüfer

Inhaltsübersicht

I. Einleitende Bemerkungen

II. Geschichtlicher Hintergrund des japanischen Umweltrechts

III. Organisation der japanischen Umweltadministrationen

IV. Das neue Umwelt-Grundlagengesetz von 1993

V. Abschließende Bemerkungen

 

I. Einleitende Bemerkungen

Die Zielsetzungen von Maßnahmen gegen Umweltverschmutzungen bzw. Maßnahmen für den Umweltschutz werden von Land zu Land nicht erheblich abweichen. Insgesamt soll die Umweltverschmutzung verringert, die intakte Umwelt erhalten und unter Inanspruchnahme der sogenannten "Sustainable Development-Doktrin" die globale Umwelt so erneuert werden, daß nachfolgende Generationen die Umweltschädigungen vorheriger möglichst nicht mitzutragen haben.

Unterschiedlich sind jedoch die Mittel und Wege, diese Zielsetzung in praxi auch umzusetzen. Das gilt vor allem für Japan1, dessen Rechtswirklichkeit durch Mentalitätsunterschiede von der kontinentaleuropäischer Länder zum Teil erheblich divergiert. Formen der Streitbeilegung wie Vermittlung (assen), Versöhnung (chôtei) und Schlichtung (chûsai)2, das in Japan oft praktizierte - und deshalb effektive, jedoch formaljuristisch wirkungslose - Institut der "informellen Verwaltungslenkung" (gyôsei shidô)3 sowie die im beachtlichen Umfang durchgeführten sogenannten Umweltschutzvereinbarungen, die zwischen Unternehmen, Behörden, teilweise auch Einwohnern und potentiell von Umweltverschmutzung Betroffenen geschlossen werden, verdienen besondere Beachtung. Denn diesen Rechtsausgestaltungen liegt ein gemeinsamer Basisgedanke zugrunde: durch die frühzeitige und umfassende Einbeziehung aller von (potentiellen) Umweltauswirkungen betroffenen Personen und Institutionen soll eine sachgerechte Lösung gefunden werden, die den zum Teil divergierenden Interessen der Beteiligten Rechnung trägt4.

Umweltrechtliche Bestimmungen in Japan sind daher noch mehr als in anderen Ländern vor dem Hintergrund geschichtlicher Veränderungen und sozio-ökonomischer Entwicklungen zu betrachten5.

Darüber hinaus schlägt vor allem bei führenden Industrieländern wie Japan oder auch Deutschland der technische Fortschritt unmittelbar auf die Umweltbedingungen durch6. Denn Umweltprobleme treten besonders dann auf, wenn ein hoher Industrialisierungsgrad in Verbindung mit einer hohen Bevölkerungsdichte zusammentrifft. Mit einer Gesamtbevölkerung von über 125 Millionen Menschen in 1994 und einer Bevölkerungsdichte von 335,4 Einwohnern/km2 ist Japan, das aus fast 7000 Inseln besteht, die sich in einem Bogen von Nordosten bis Südwesten auf ca. 3000 Kilometer Länge erstrecken, etwa so groß wie die heutige Bundesrepublik Deutschland. Jedoch besteht fast 70% der Landfläche Japans, die