I.
Die Sankyô KK und neun weitere Unternehmen sowie
der Verband heben die gemeinsam bestätigten
Grundsätze über den Ausschluß des Zutritts zur
Herstellung von Pachinko-Spielautomaten auf.
II.
Die oben genannten zehn Unternehmen und der
Verband nehmen die Maßnahmen bezüglich der
Erteilung von nicht-exklusiven Lizenzen an im
Eigentum des Verbands befindlichen oder vom
Verband verwalteten Patenten und Gebrauchsmustern
für die Herstellung von Pachinko-Spielautomaten
zurück.
III.
1. Der Verband streicht aus den
Verträgen, die die Erteilung von
nicht-exklusiven Lizenzen an im Eigentum des
Verbands befindlichen Patenten und
Gebrauchsmustern, die sich auf die Herstellung
von Pachinko-Spielautomaten beziehen, zum Inhalt
haben, die Klausel nach der der Vertragspartner
verpflichtet wird, Veränderungen des
Unternehmens, der Zeichen der Firma, der
Vertretungsberechtigten sowie der Direktoren beim
Verband anzumelden und genehmigen zu lassen,
sowie die Klausel nach der bei Verstößen
dagegen oder im Fall des Nichterhalts der
Genehmigung der betreffende Vertrag gekündigt
werden kann.
2. Die
oben genannten zehn Unternehmen und der Verband
streichen aus den Verträgen, die die Erteilung
von nicht-exklusiven Lizenzen an vom Verband
verwalteten Patenten und Gebrauchsmustern
bezüglich der Herstellung von
Pachinko-Spielautomaten zum Inhalt haben, die
Klausel, die die Vertragsgegenseite im Falle der
Änderung der Unternehmensstruktur sowie der
Betriebslage verpflichten, dies beim Eigentümer
des Patents oder Gebrauchsmusters anzumelden und
seine Genehmigung zu erlangen, sowie die Klausel,
daß die Wirksamkeit des betreffenden Vertrags
entfällt, wenn die Genehmigung nicht erteilt
wird.
IV.
Die oben genannten zehn Unternehmen sowie der
Verband werden folgende Punkte den Personen, die
Pachinko-Spielautomaten herstellen oder
herstellen wollen, allgemein bekanntgeben:
1. Die
aufgrund von III. getroffenen Maßnahmen.
2. Maßnahmen,
die besagen, daß in Zukunft durch gemeinsamen
Zusammenschluß oder gemeinsames Zusammenwirken
und die Nichterteilung von nicht-exklusiven
Lizenzen an im Eigentum des Verbands oder vom
Verband verwalteten Patenten oder
Gebrauchsmustern bezüglich der Herstellung von
Pachinko-Spielautomaten die
Unternehmenstätigkeit von anderen Personen, die
Pachinko-Spielautomaten herstellen wollen, nicht
ausgeschlossen wird.
Bezüglich
der Methode der allgemeinen Bekanntmachung ist im
voraus die Zustimmung der FTC einzuholen.