Zeitschrift für Japanisches Recht

2. Jahrgang 1997- Heft Nr.4

Sôkaiya (Unternehmenserpresser)

Raisuke Miyawaki
übersetzt und mit Anmerkungen versehen von
Matthias Scheer

Man nimmt an, daß der Begriff sôkaiya (Unternehmenserpresser) in der japanischen Presse zum ersten Mal im Jahre 1902 erwähnt wurde. Weil die erste japanische Börse am 15. Mai 1878 gegründet wurde, bedeutet dies, daß sich diese einzigartige japanische Institution während dieser 24 Jahre entwickelt hat. Die Öffentlichkeit wurde erstmals im Jahre 1959 auf die Machenschaften der sôkaiya aufmerksam, als Saburô Shiroyama, der als Reporter für die Nihon Keizai Shimbun (Nikkei) tätig war, den prestigeträchtigen Naoki-Preis für Unterhaltungsliteratur für seinen Roman Sôkaiya Kinjo [Kinjo, der Sôkaiya] erhielt. Dieser Roman war schon zwei Jahre zuvor, im Jahre 1957, in der Literaturzeitschrift Bungakukai erschienen.

In diesem Roman endete die Hauptversammlung einer gewissen Bank, ohne daß die anwesenden Aktionäre in der Lage waren, irgendwelche schwierigen Probleme anzusprechen, weil die ebenfalls anwesenden sôkaiya laut "Keine Einwendungen! Keine Einwendungen!" riefen. Noch am selben Abend besucht der Vorstandsvorsitzende der Bank die Residenz des führenden sôkaiya, Kinjo. So beginnt dieser Roman.

Der Roman Sôkaiya Kinjo wurde 1957, also vor jetzt immerhin schon 40 Jahren, veröffentlicht. Während dieser vier Jahrzehnte hat die japanische Wirtschaft einen weitreichenden Strukturwandel vollzogen. Dennoch hat es den Anschein, als wäre seit damals überhaupt keine Zeit verstrichen, wenn wir uns mit der Kontroverse befassen, die die Beziehungen zwischen den sôkaiya einerseits und dem Wertpapierhaus Nomura Securities Company und der Dai-Ichi Kangyô Bank andererseits zum Gegenstand hat. Die japanische Wirtschaft war vor allem aufgrund der Konzentration des Kapitals und des Geldes in japanischen Unternehmen und der Geschäftswelt imstande, schnell zu wachsen. Deswegen sahen die sôkaiya, die wie Parasiten von diesen Unternehmen lebten, für sich immer mehr lukrative Chancen. Dies bedeutete wiederum, daß die Konfrontationen zwischen denjenigen sôkaiya, die den Status quo im Management unterstützten und auch als "Freunde" bezeichnet wurden, und denjenigen sôkaiya, die das Management damit erpreßten, daß sie seine dreckige Wäsche in der Öffentlichkeit waschen wollten und deshalb als "Feinde" bezeichnet wurden, so heftig wurde, daß sie die physische Einschüchterung des Gegners erforderlich machte. Dementsprechend bemühten sich mehrere sôkaiya um die Unterstützung durch die yakuza (gewalttätige in Banden organisierte Kriminelle).

Nachdem sich die yakuza mit der Arbeit der sôkaiya vertraut gemacht hatten, erkannten sie, wie außerordentlich gewinnbringend deren Geschäft war. Deshalb begannen die yakuza in den siebziger Jahren damit, nach und nach das Geschäft der sôkaiya zu übernehmen. Für diesen Trend sprach auch die Tatsache, daß die sôkaiya, die ursprünglich die yakuza beauftragt hatten, von diesen immer wieder zur Zahlung von Provisionen aufgefordert wurden. Einige sôkaiya gaben deshalb dieses Geschäft auf, während andere, die sich geweigert hatten, nachzugeben und Sonderzahlungen zu leisten, gezwungen wurden, als Warnung für andere ihren Kopf zu rasieren.

Etwa zu diesem Zeitpunkt fing die japanische Polizei an, sich darüber Sorgen zu machen, daß die yakuza im Gegensatz zu den traditionellen sôkaiya, die lediglich ihre Kenntnisse über die Schattenseite der japanischen Geschäftswelt ausgenutzt hatten, allmählich die direkte Kontrolle über japanische Unternehmen gewannen. Deswegen informierte der damalige Generaldirektor der Nationalen Polizeibehörde (National Police Agency – NPA) Seitarô Asanuma die Vorstände der japanischen Banken darüber, daß der Einfluß der sôkaiya gedrosselt werden müsse. Damit begannen die gegen die sôkaiya gerichteten einschneidenden Polizeimaßnahmen des Jahres 1978. Damals war ich als Leiter der NPA-Abteilung tätig, die für die Bekämpfung der sôkaiya zuständig war.