Zeitschrift
für Japanisches Recht
2. Jahrgang 1997 - Heft Nr.4
Aktuelle Rechtsentwicklung
Bericht
über die 3., 4. und 5. Sitzung der 140. Sitzungsperiode
des Japanischen Parlaments
Berichtet von: Haarmann,
Hemmelrath & Partner (Rechtsanwälte,
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater)
Redaktion: Markus Janssen
und Olaf Kliesow (Max-Planck-Institut,
Hamburg)
Die
140. Sitzungsperiode des japanischen Parlaments
Auch die
zweite Hälfte der 140. Sitzungsperiode stand ganz im
Zeichen des sogenannten Big Bang.
Umfangreiche
Novellierungen in einer ganzen Reihe von Gesetzen sollen
Japans angeschlagener Finanzwirtschaft aus der Krise
helfen. Zielsetzung der Reformen waren vor allem eine
erhöhte Transparenz und erweiterte Deregulierung, die
insbesondere dem mächtigen Finanzministerium wesentliche
Funktionen als Aufsichtsbehörde der Finanz- und
Versicherungswirtschaft entziehen soll (vgl.
Finanzaufsichtsbehördegesetz). Korrespondierend dazu
wurden der japanischen Zentralbank erheblich erweiterte
Kompetenzen und eine weitestgehende Unabhängigkeit vom
Finanzministerium eingeräumt.
Die Reform
des Antimonopolgesetzes ist planmäßig verabschiedet
worden, nachdem bereits die Reform des Devisen- und
Außenhandelskontrollgesetzes in der ersten Hälfte der
Legislaturperiode verabschiedet worden war (vgl.
vorangegangener Bericht).
Abgerundet
wird das Bild durch Reformen des Handelsgesetzes zur
Erleichterung von Unternehmensverschmelzungen und
Einführung von Management Stock Options.
Die große
Steuerreform läßt indessen auch in Japan auf sich
warten, wobei allerdings Japan die leidvolle Diskussion
von einer Gegenfinanzierung bis zur Steuererhöhung
bisher erspart geblieben ist.
Einzelne
Gesetzesänderungen
1.
Reformen der Finanzmärkte Japans "Big
Bang"-Reformen:
Anknüpfend
an den vorangegangenen Bericht in Heft 3 der ZJapanR
1997, 61 ff. sind im einzelnen zu berichten:
a)
Devisen- und Außenhandelskontrollgesetz (Gesetz Nr.
59 vom 23.5.1997, i.f. DAKG)
Als
demonstratives Zeichen der Deregulierung wurde zunächst
einmal im Namen des Gesetzes das Wort
"Kontrolle" gestrichen, so daß der
Gesetzesname nunmehr lautet "Devisen- und
Außenhandelsgesetz" (Gaikoku kawase oyobi
gaikoku bôeki-hô). Darüber hinaus ist auch die mit
dem Reformentwurf angekündigte grundsätzliche
Liberalisierung des Devisen- und Außenhandels Gesetz
geworden. So sind vor allem die Artt. 10-15 DAKG
ersatzlos gestrichen worden. Als wichtigste Folge fällt
von nun an das System des "autorisierten
Devisenhandels" weg. Nach diesem System waren bisher
nur Banken zu Devisengeschäften berechtigt, die eine
Genehmigung durch das Finanzministerium erhalten hatten
(Artt. 10, 14 DAKG). Vom 1. April nächsten Jahres an
wird es juristischen und natürlichen Personen möglich
sein, Devisengeschäfte jeder Art zu tätigen,

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