Zeitschrift für Japanisches Recht

2. Jahrgang 1997 - Heft Nr.4

Aktuelle Rechtsentwicklung

Bericht über die 3., 4. und 5. Sitzung der 140. Sitzungsperiode
des Japanischen Parlaments

Berichtet von: Haarmann, Hemmelrath & Partner (Rechtsanwälte,
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater)

Redaktion: Markus Janssen und Olaf Kliesow (Max-Planck-Institut, Hamburg)

Die 140. Sitzungsperiode des japanischen Parlaments

Auch die zweite Hälfte der 140. Sitzungsperiode stand ganz im Zeichen des sogenannten Big Bang.

Umfangreiche Novellierungen in einer ganzen Reihe von Gesetzen sollen Japans angeschlagener Finanzwirtschaft aus der Krise helfen. Zielsetzung der Reformen waren vor allem eine erhöhte Transparenz und erweiterte Deregulierung, die insbesondere dem mächtigen Finanzministerium wesentliche Funktionen als Aufsichtsbehörde der Finanz- und Versicherungswirtschaft entziehen soll (vgl. Finanzaufsichtsbehördegesetz). Korrespondierend dazu wurden der japanischen Zentralbank erheblich erweiterte Kompetenzen und eine weitestgehende Unabhängigkeit vom Finanzministerium eingeräumt.

Die Reform des Antimonopolgesetzes ist planmäßig verabschiedet worden, nachdem bereits die Reform des Devisen- und Außenhandelskontrollgesetzes in der ersten Hälfte der Legislaturperiode verabschiedet worden war (vgl. vorangegangener Bericht).

Abgerundet wird das Bild durch Reformen des Handelsgesetzes zur Erleichterung von Unternehmensverschmelzungen und Einführung von Management Stock Options.

Die große Steuerreform läßt indessen auch in Japan auf sich warten, wobei allerdings Japan die leidvolle Diskussion von einer Gegenfinanzierung bis zur Steuererhöhung bisher erspart geblieben ist.

Einzelne Gesetzesänderungen

1. Reformen der Finanzmärkte Japans – "Big Bang"-Reformen:

Anknüpfend an den vorangegangenen Bericht in Heft 3 der ZJapanR 1997, 61 ff. sind im einzelnen zu berichten:

a) Devisen- und Außenhandelskontrollgesetz (Gesetz Nr. 59 vom 23.5.1997, i.f. DAKG)

Als demonstratives Zeichen der Deregulierung wurde zunächst einmal im Namen des Gesetzes das Wort "Kontrolle" gestrichen, so daß der Gesetzesname nunmehr lautet "Devisen- und Außenhandelsgesetz" (Gaikoku kawase oyobi gaikoku bôeki-hô). Darüber hinaus ist auch die mit dem Reformentwurf angekündigte grundsätzliche Liberalisierung des Devisen- und Außenhandels Gesetz geworden. So sind vor allem die Artt. 10-15 DAKG ersatzlos gestrichen worden. Als wichtigste Folge fällt von nun an das System des "autorisierten Devisenhandels" weg. Nach diesem System waren bisher nur Banken zu Devisengeschäften berechtigt, die eine Genehmigung durch das Finanzministerium erhalten hatten (Artt. 10, 14 DAKG). Vom 1. April nächsten Jahres an wird es juristischen und natürlichen Personen möglich sein, Devisengeschäfte jeder Art zu tätigen,