Zeitschrift
für Japanisches Recht
2. Jahrgang 1997 - Heft Nr.4
Vorträge
Umweltstrafrecht
in Japan
Makoto Ida
I.
Einleitung
Das
Umweltproblem betrifft Deutschland wie Japan
gleichermaßen. Versteht man den Begriff Umwelt in einem
etwas weiteren Sinn, dann kommt noch ein weiteres Problem
in Sicht, mit dem beide Nationen gemeinsam konfrontiert
sind: die "semantische Verschmutzung der geistigen
Umwelt" [der Ausdruck stammt von Stegmüller],
die gegenwärtig besonders in ihrer Ausprägung als Sektenproblem
im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht. In meinem
Referat geht es jedoch allein um den Schutz der physischen
Umwelt [das ist die erste Einschränkung] und
insbesondere um die Frage, was das Strafrecht zur
Bekämpfung der Verschmutzung vermag [die zweite
Einschränkung des zu behandelnden Themas]. Wie Sie schon
wissen, mußte sich Japan früher und ernstlicher als
andere Industrieländer mit dem Umweltproblem befassen.
Hat sich dabei das Strafrecht, das über die Strafe als
das einschneidendste Instrument zur Regulierung
menschlichen Verhaltens und damit zur Sozialkontrolle
verfügt, als funktionstüchtig und effizient erwiesen?
Ich möchte versuchen, auf diese Frage eine Antwort zu
geben. Im Laufe der Problemerörterung sollen auch die
Besonderheiten des Rechts und der Rechtskultur Japans
vorgestellt werden.
II.
Abriss der historischen Entwicklung des japanischen
Umweltrechts
Zunächst
einmal möchte ich Ihnen einen groben Abriß der
historischen Entwicklung des japanischen Umweltrechts
geben. Das Umweltproblem in Japan begann seine unwürdige
Geschichte bereits im 17. Jahrhundert mit der
Verschmutzung der Flüsse bei der Eisengewinnung und beim
Betreiben von Kupferbergwerken. Starke Aufmerksamkeit
erregten in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts
Luftverunreinigungen durch Fabriken in den
Industriestädten, sowie Luft- und
Flußwasserverschmutzung wiederum durch Kupferbergwerke.
Das
Bewußtsein dafür, daß die Verschmutzung der Umwelt ein
ernsthaftes und möglicherweise fatales Problem für
unsere Gesellschaft darstellt, entwickelte sich jedoch
allgemein erst in den sechziger Jahren dieses
Jahrhunderts, kurz nachdem in Japan eine das Wachstum der
Schwer- und chemischen Industrie betonende und fördernde
Staatspolitik eingesetzt hatte. Öffentliches Aufsehen
erregten vor allem
die sogenannte "Minamata-Krankheit", eine
schwere Umweltvergiftung, die durch in
Fabrikabwässern enthaltene Quecksilberverbindungen
verursacht wurde, außerdem
die "Itai-Itai-Krankheit" (wörtl.
"Tut-weh-tut-weh-Krankheit"), deren Ursache
in mit Kadmium verseuchtem Flußwasser zu suchen ist,
und schließlich
"Yokkaichi-Asthma", das seine Ursache in
Schwefelsäuregas hatte, welches als ein Nebenprodukt
in Ölkombinaten erzeugt wird.
Von den
zahlreichen Faktoren, die Japan ernstlich mit der
Problematik konfrontiert haben, sind insbesondere zu
nennen:
die relative Enge der bewohnbaren sowie der
wirtschaftlich nutzbaren Fläche Japans,
eine Hinwendung zur Schwer- und chemischen Industrie
und die damit verbundene Umstellung auf Öl als
Energiequelle und deren starke Förderung durch den
Staat und die kommunalen Körperschaften in den
Nachkriegsjahren,
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