Zeitschrift für Japanisches Recht

2. Jahrgang 1997 - Heft Nr.4

Vorträge

Umweltstrafrecht in Japan

Makoto Ida

I. Einleitung

Das Umweltproblem betrifft Deutschland wie Japan gleichermaßen. Versteht man den Begriff Umwelt in einem etwas weiteren Sinn, dann kommt noch ein weiteres Problem in Sicht, mit dem beide Nationen gemeinsam konfrontiert sind: die "semantische Verschmutzung der geistigen Umwelt" [der Ausdruck stammt von Stegmüller], die gegenwärtig besonders in ihrer Ausprägung als Sektenproblem im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht. In meinem Referat geht es jedoch allein um den Schutz der physischen Umwelt [das ist die erste Einschränkung] und insbesondere um die Frage, was das Strafrecht zur Bekämpfung der Verschmutzung vermag [die zweite Einschränkung des zu behandelnden Themas]. Wie Sie schon wissen, mußte sich Japan früher und ernstlicher als andere Industrieländer mit dem Umweltproblem befassen. Hat sich dabei das Strafrecht, das über die Strafe als das einschneidendste Instrument zur Regulierung menschlichen Verhaltens und damit zur Sozialkontrolle verfügt, als funktionstüchtig und effizient erwiesen? Ich möchte versuchen, auf diese Frage eine Antwort zu geben. Im Laufe der Problemerörterung sollen auch die Besonderheiten des Rechts und der Rechtskultur Japans vorgestellt werden.

II. Abriss der historischen Entwicklung des japanischen Umweltrechts

Zunächst einmal möchte ich Ihnen einen groben Abriß der historischen Entwicklung des japanischen Umweltrechts geben. Das Umweltproblem in Japan begann seine unwürdige Geschichte bereits im 17. Jahrhundert mit der Verschmutzung der Flüsse bei der Eisengewinnung und beim Betreiben von Kupferbergwerken. Starke Aufmerksamkeit erregten in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Luftverunreinigungen durch Fabriken in den Industriestädten, sowie Luft- und Flußwasserverschmutzung wiederum durch Kupferbergwerke.

Das Bewußtsein dafür, daß die Verschmutzung der Umwelt ein ernsthaftes und möglicherweise fatales Problem für unsere Gesellschaft darstellt, entwickelte sich jedoch allgemein erst in den sechziger Jahren dieses Jahrhunderts, kurz nachdem in Japan eine das Wachstum der Schwer- und chemischen Industrie betonende und fördernde Staatspolitik eingesetzt hatte. Öffentliches Aufsehen erregten vor allem

— die sogenannte "Minamata-Krankheit", eine schwere Umweltvergiftung, die durch in Fabrikabwässern enthaltene Quecksilberverbindungen verursacht wurde, außerdem

— die "Itai-Itai-Krankheit" (wörtl. "Tut-weh-tut-weh-Krankheit"), deren Ursache in mit Kadmium verseuchtem Flußwasser zu suchen ist, und schließlich

— "Yokkaichi-Asthma", das seine Ursache in Schwefelsäuregas hatte, welches als ein Nebenprodukt in Ölkombinaten erzeugt wird.

Von den zahlreichen Faktoren, die Japan ernstlich mit der Problematik konfrontiert haben, sind insbesondere zu nennen:

— die relative Enge der bewohnbaren sowie der wirtschaftlich nutzbaren Fläche Japans,

— eine Hinwendung zur Schwer- und chemischen Industrie und die damit verbundene Umstellung auf Öl als Energiequelle und deren starke Förderung durch den Staat und die kommunalen Körperschaften in den Nachkriegsjahren,