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Zeitschrift für Japanisches Recht Harald Baum
Der
nachfolgende Beitrag zeichnet die Entwicklung des
japanischen Kapitalmarktrechts in der zweiten Hälfte der
achtziger und Anfang der neunziger Jahre nach, als
wichtige Teile teils erstmalig, teils
umfassend neu geregelt wurden. Wie kein anderer Bereich
des japanischen Rechts sind die Regelungen des
japanischen Finanzmarktes im allgemeinen und die des
japanischen Kapitalmarktes im besonderen in dieser Zeit
Gegenstand zahlreicher Reformen gewesen. Die Stichwörter
waren zum einen Liberalisierung und Internationalisierung
des Marktes und seiner rechtlichen Struktur 1),
zum anderen begann der Schutz der Anleger eine zunehmend
größere Rolle zu spielen. Diese Re-Regulierung steht
vorliegend im Mittelpunkt der Erörterung. Beispiele
hierfür sind insbesondere das Recht der Anlageberatung
(nachfolgend 2.), der Effektengiroverkehr (3.), das
Verbot des Insiderhandels (4.), das Transparenzgebot für
Aktienbesitz (5.) und die Neuregelung des Rechts der
öffentlichen Übernahmeangebote (6.). Diese Reformen
bildeten die Grundlage für eine zweite große Reform
Mitte der neunziger Jahre 2),
an die sich 1997/98 eine dritte weitreichende De- und
Re-Regulierung unter der Bezeichnung der Mitteilungen
veröffentlicht.
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