Zeitschrift für Japanisches Recht
Heft Nr.5 / 3. Jahrgang 1998

Japan - eine Kopierkultur?*

Christopher Heath

I. Einleitende Beispiele, deren drei

Dem geneigten Leser werden der Philipps Scherkopfrasierer, die amerikanische Tageszeitung The Wall Street Journal und die Comic Figur "Popeye" ein Begriff sein. Es handelt sich dabei aber nicht um eine Aufzählung möglicher Geschenkideen, sondern um aus europäischer Sicht krasse Unzulänglichkeiten, ja Ungerechtigkeiten im Zusammenhang mit der Verwertung fremder Leistungen als der eigenen. Die zugrunde liegenden Sachverhalte seien an dieser Stelle kurz geschildert:

 

1. Philipps hatte mit seinem Scherkopfrasierer ein neuartiges System für die Bartrasur entwickelt, dessen tatsächliche oder angebliche Vorzüge die Werbung umfänglich herausgestellt hat. Wesentlich für das System ist ein rotierender Scherkopf mit einer bestimmten Anzahl von Scherblättchen, meines Wissens nach 14. Dieses Schersystem wurde in Japan als Geschmacksmuster angemeldet und das Muster erteilt. Ein Konkurrent brachte daraufhin ein Produkt auf den Markt, das sich von dem Philipps Rasierer nur dadurch unterschied, daß es nicht 14, sondern 13 Scherblättchen hatte. Die von Philipps hiergegen erhobene Klage hatte vor mehreren Gerichten keinen Erfolg. Nach Auffassung der Gerichte habe es Philipps freigestanden, auch ein Muster auf einen Scherkopfrasierer mit 13 Blättchen anzumelden. Dies habe Philipps nicht getan, und infolgedessen sei es jedermann freigestanden, einen solchen auf den Markt zu bringen.

 

2. The Wall Street Journal, eine amerikanische Wirtschaftszeitung, wird täglich, unter anderem auch in Japan, vertrieben. Sie erscheint allerdings überall nur auf englisch. Ein japanisches Unternehmen nahm dies zum Anlaß, ausgewählte Artikel fast zeitgleich auch in japanisch zu veröffentlichen und zur Grundlage eigener Berichterstattung für einen "Wirtschaftsclub" an Mitglieder zu machen, ohne hierfür eine Genehmigung eingeholt zu haben. Verständlicherweise wandte sich Dow Jones, das Veröffentlichungshaus, hiergegen. Es bedurfte allerdings mehr als drei Jahre, um den Verletzer